29.01.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 82 / Tagesordnungspunkt 5

Christian PetrySPD - EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Spareinlagen sind sicher. Das könnte – in Abwandlung eines berühmten Spruches – auch von Norbert Blüm stammen. Es hört sich zumindest genauso griffig an, und es ist das Ziel vieler Maßnahmen, die schon genannt wurden: Die Spareinlagen werden durch die Gesetzesinitiative, die wir heute beraten, sicherer.

Seit 1994 existieren in der Europäischen Union Mindestanforderungen an die Einlagensicherung. Die Vorgeschichte ist schon angesprochen worden: Der Zusammenbruch der Herstatt-Bank 1974 hatte zur Folge, dass 1976 ein Einlagensicherungsfonds eingerichtet wurde, damit das Risiko abgemildert wird und so etwas in der Form nicht mehr stattfinden kann.

Aber die globale Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass dies nicht ausreicht und dass für die 8 300 Banken in Europa eine verbesserte, einheitliche Regelung in diesem Bereich notwendig war. Einlagensicherungssysteme müssen die Angst vor Verlust nehmen. Das wird hiermit erreicht.

Der Verbraucherschutz steht im Mittelpunkt. Das ist sozialdemokratische Politik, die man unterstützen kann. Der Verbraucherschutz hat einen hohen Stellenwert in diesem Haus.

(Beifall bei der SPD)

Die Harmonisierung der europäischen Einlagensicherung soll verhindern, dass der Sparer in bestimmten Situationen seine Ersparnisse verliert und sie vielleicht überhastet abzieht. Die Bankeinlagen werden – das wurde mehrfach angesprochen – bis zu einem Betrag von 100 000 Euro durch die Richtlinienumsetzung geschützt. Auch die in besonderen Fällen geltende 500 000-Euro-Grenze wurde genannt. Das ist sehr positiv zu bewerten. Die Bankkunden werden dadurch besser geschützt.

In Deutschland gilt dieses Einlagensicherungssystem seit Jahren. Die Besonderheiten, die institutsbezogenen Sicherungssysteme, gelten weiterhin. Das ist ein großer Erfolg, und ich bin froh, dass die Richtlinie dies für unsere Sparkassen, Landesbanken, Genossenschaftsbanken und Landesbausparkassen so vorsieht. Denn diese Sicherungssysteme haben sich bewährt.

Die Höhe des Fonds und der Aufbau bis 2024 wurden schon angesprochen, genauso wie die Bewertung nach Größe und Risiko. Das alles findet unsere Unterstützung. Das ist ein guter Weg, um Verbesserungen im Kundenschutz zu erzielen. Bislang wurden Einlagen bis 100 000 Euro innerhalb von 20 Werktagen zurückgezahlt. Nun erfolgt eine Rückzahlung antragslos innerhalb von sieben Arbeitstagen. Auch das stellt eine Stärkung des Verbraucherschutzes dar. Eben wurde zudem kurz angedeutet, dass die länderübergreifende Abwicklung verbessert wurde. Der Schutz des deutschen Kunden einer ausländischen Bank wird dadurch gestärkt und verbessert. Das ist ebenfalls ein erwähnenswerter Vorteil. Die EU- Richtlinie kann also auch deutschen Kunden ausländischer Banken weiterhelfen. Das schafft Vertrauen.

Das alles ist im europäischen Kontext zu sehen. Die Bankenunion, die Aufsichts- und Abwicklungsregime, die bereits installiert sind oder noch installiert werden, Restrukturierungsfonds – zukünftige Abwicklungsmaßnahmen werden von den Banken selbst finanziert – und die Haftungskaskade, all das sind viele Schritte, die nach der Krise im Finanzwesen dazu geführt haben, dass die Verursacher stärker in die Verantwortung genommen werden und dass der Verbraucher, der Anleger, der Sparer stärker geschützt wird.

(Beifall bei der SPD – Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Theoretisch!)

Die Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme ist somit ein wichtiger Bestandteil des europäischen Maßnahmenpakets, das die Banken in Europa krisenfester machen wird. Dies ist also ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem verbesserten Anlegerschutz im Finanzbereich. Das stärkt das notwendige Vertrauen in den europäischen Bankensektor. Die Spareinlagen sind sicher.

Glück auf!

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Matthias Hauer von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4511455
Wahlperiode 18
Sitzung 82
Tagesordnungspunkt EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
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