29.01.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 82 / Tagesordnungspunkt 5

Matthias HauerCDU/CSU - EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute diskutieren wir in erster Lesung über die Umsetzung der Richtlinie zur Einlagensicherung. Wir schützen damit Sparer in Deutschland noch besser vor dem Verlust ihres Ersparten. Die Systeme zur Einlagensicherung werden finanziell besser ausgestattet. Das Erstattungsverfahren wird unbürokratischer, kundenfreundlicher und transparenter.

Gut ausgestattete und funktionierende Einlagensicherungssysteme sind ein wesentlicher Faktor, um das Vertrauen in das Bankensystem zu stärken. Sie vermeiden im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen und tragen somit dazu bei, dass sich eine Krise nicht weiter verschärft. In England standen die Menschen 2007 vor Bankschaltern Schlange, um Bargeld abzuheben. In der Schweiz musste eine Bank ein Jahr später innerhalb kürzester Zeit 25 Milliarden Schweizer Franken auszahlen. Wir müssen also nicht weit zurückschauen – einige andere Beispiele sind schon genannt worden –, um einen Eindruck davon zu gewinnen, was fehlendes Vertrauen in die finanzielle Leistungsfähigkeit von Banken bewirken kann.

Deutschland hat schon lange ein gutes System der Einlagensicherung. Dieses System hat zur Besonnenheit der Bevölkerung in Deutschland beim Umgang mit der Finanzkrise beigetragen. Auch die klaren Worte von Bundeskanzlerin Merkel und dem damaligen Finanzminister Steinbrück im Jahre 2008, nämlich die Garantie, dass die Einlagen der Sparer in Deutschland sicher sind, haben Überreaktionen verhindert und waren völlig richtig.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Durch die Richtlinie werden nun die Einlagensicherungssysteme EU-weit harmonisiert, und es wird ein einheitliches Schutzniveau für alle Sparer in der EU geschaffen, egal ob es sich um einen Sparer in meinem Wahlkreis in Essen oder um einen Sparer im EU-Ausland handelt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit dem Gesetz, das als Entwurf vorliegt, bleiben die etablierten und historisch gewachsenen Strukturen der deutschen Einlagensicherung erhalten. Dafür hat sich die CDU/CSU-Fraktion schon in der Vergangenheit kontinuierlich eingesetzt. Die drei Säulen aus den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen, den freiwilligen Einlagensicherungsfonds der öffentlichen und privaten Banken und den institutssichernden Einrichtungen des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes sowie des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken sind in Europa einzigartig und haben sich bewährt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch künftig haftet die deutsche Einlagensicherung ausschließlich für Einlagen in Deutschland. Bei Banken im EU-Ausland greift jeweils das nationale Einlagensicherungssystem. Alle EU-Länder sind fortan verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre nationalen Einlagensicherungssysteme innerhalb einer Frist von zehn Jahren ein Mindestvermögen in Höhe von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ihrer Kreditinstitute ansparen. Mit der CDU und der CSU wird es auch künftig kein europäisches System der Einlagensicherung geben, das eine Vergemeinschaftung der Haftung vorsieht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Einlagensicherung hat sich für die Sparer in Deutschland schon in den letzten Jahren deutlich verbessert, von zunächst 20 000 Euro über 50 000 Euro auf nunmehr 100 000 Euro. Auch die frühere Selbstbeteiligung der Sparer in Höhe von 10 Prozent ist 2009 entfallen. Schon jetzt ist also von der Einlagensicherung geschützt, wer bis zu 100 000 Euro Guthaben hat: auf seinem Sparbuch, auf seinem Girokonto, auf seinem Festgeldkonto, auf seinem Tagesgeldkonto, Banksparplan oder Sparbrief.

Ein Girokonto ist heute die Voraussetzung dafür, um überhaupt am wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wer ein solches Konto eröffnet, der verbindet damit nicht automatisch, dass er Gläubiger der Bank wird und dadurch auch ein Haftungsrisiko trägt. Das ist vielen Menschen gar nicht bewusst. Gerade vor diesem Hintergrund ist die gesetzliche Einlagensicherung ein wichtiges Instrument zum Schutz der Sparer. Sie befreit den Kontoinhaber bis zur Höhe der Sicherungsgrenze von diesen Haftungsrisiken. Künftig wird das Geld der Sparer also noch besser geschützt.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Sicherungsgrenze von 100 000 Euro beibehalten. Für einige Bereiche soll sie sogar deutlich auf 500 000 Euro angehoben werden. Es gibt nun einmal bestimmte Ereignisse, da werden hohe Beträge üblicherweise auf einmal auf ein Konto überwiesen. Da wären zum Beispiel der Erlös aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses, die Zahlung zugunsten eines Arbeitnehmers aus einem Sozialplan, die Versicherungsleistung nach einem schweren Unfall oder vielleicht auch die Auszahlung einer betrieblichen Altersversorgung zu nennen.

Wer solche hohen, meist einmaligen Zahlungen erhält, die über die Sicherungsgrenze der Einlagensicherung hinausgehen, der soll die Möglichkeit erhalten, sein Geld in Ruhe neu anzulegen. Dafür bekommt der Kunde nach dem Gesetzentwurf nunmehr sechs Monate Zeit, in denen die höhere Sicherungsgrenze für solche bestimmten Ereignisse gilt. Zudem werden die Sparer künftig im Schadensfall schneller und unbürokratischer an ihr Geld kommen. Die Entschädigung soll nicht wie bisher nach 20 Tagen, sondern schon nach sieben Arbeitstagen gezahlt werden, künftig ohne einen Antrag stellen zu müssen.

Auch die Transparenz wird erhöht. Die Kreditinstitute werden nun verpflichtet, ihre Kunden besser über die Einlagensicherung und vor allem über das Entschädigungsverfahren zu informieren. Zudem muss der Kunde in Zukunft rechtzeitig über einen Wechsel des Einlagensicherungssystems informiert werden, damit er selbst entscheiden kann, ob er seine Einlagen bei dem Kreditinstitut belässt oder auf ein anderes überträgt.

Abschließend bleibt festzustellen, dass unser gutes und funktionierendes System der Einlagensicherung in Deutschland durch die Umsetzung dieser Richtlinie noch besser wird. Egal ob in wirtschaftlich besseren oder schlechteren Zeiten – die Menschen in Deutschland können darauf vertrauen, dass ihre Spareinlagen geschützt sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Als letzter Redner in dieser Debatte hat jetzt Dr. Carsten Sieling von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4511465
Wahlperiode 18
Sitzung 82
Tagesordnungspunkt EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
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