Oswin VeithCDU/CSU - Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Soldatinnen und Soldaten auf der Besuchertribüne! Zum Schluss der Debatte will ich noch einmal daran erinnern: Vor knapp sechs Monaten haben Sie, Frau Bundesministerin von der Leyen, Ihren Anspruch formuliert, die Bundeswehr zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in Deutschland zu machen. Von vielen damals belächelt, lassen Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Rekordtempo Taten folgen. Das ist vorbildlich und zeigt den hohen Stellenwert und die Wertschätzung der Leistungen unserer Soldatinnen und Soldaten, und das begrüße ich und begrüßt meine Fraktion außerordentlich.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wenn es denn richtig ist, dass wir eine zukunftssichere Bundeswehr mit leistungsfähigen, loyalen und hochmotivierten Soldaten wollen, dann ist Ihre Initiative, Frau Ministerin, genau die richtige zur richtigen Zeit.
Danken möchte ich an dieser Stelle auch dem Bundesminister des Innern und seinem ganzen Hause, das in engem Schulterschluss den Gesetzentwurf mit ausgearbeitet hat. In der Tat ist so sehr schnell ein großer Wurf gelungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Attraktivität darf in Zeiten des demografischen Wandels keine leere Worthülse sein. Das gilt für den Soldatenberuf ebenso wie für das Beamtentum und den öffentlichen Dienst insgesamt. Attraktivität ist konkret, und sie ist auch messbar. Sie zeigt sich zum Beispiel in Bewerberzahlen oder dem Image eines Arbeitgebers.
Die Opposition hat heute viel zu diesem Thema gesagt und dabei vieles unnötig schlechtgeredet. Ich will diesen Worten Zahlen entgegensetzen: Polizei und Bundeswehr sind im aktuellen Schülerbarometer die beliebtesten Arbeitgeber. Bemerkenswert ist dabei, dass die Bundeswehr bei dieser repräsentativen Umfrage besonders in der Gunst der Mädchen zugelegt hat. Klasse, sage ich da nur. Darüber hinaus konnte am Anfang dieser Woche ein neuer Rekord mit 11 000 freiwillig Wehrdienstleistenden verzeichnet werden; ein Spitzenwert. Ich finde, das sind alles erfreuliche Entwicklungen, die zeigen, dass die Richtung stimmt. Das sollte auch die Opposition zur Kenntnis nehmen.
Liebe Opposition, das heißt auch, dass es sich dabei eben nicht um Zufälle handelt. Vielmehr ist es das Ergebnis der unter Bundesminister de Maizière begonnenen Maßnahmen, die nun von unserer amtierenden Verteidigungsministerin konkretisiert und intensiviert werden.
(Agnieszka Brugger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die soll mal korrigieren!)
Viele Details sind bereits von meinen Vorrednern erwähnt worden. Ich möchte im Wesentlichen drei Verbesserungen ansprechen, die ich gerade für die Zeit- und Berufssoldaten für besonders wichtig erachte. Erstens. Eine gesetzliche Arbeitszeitregelung klingt für viele Arbeitnehmer selbstverständlich. Für Bundeswehrsoldaten gibt es sie nicht; noch nicht; denn nun soll sie im Grundbetrieb eingeführt werden. Das klingt zunächst einmal nicht spektakulär, jedoch verbessert es die Planbarkeit des Dienstes und trägt damit zur besseren Vereinbarkeit von Dienst und Privatleben bei.
Zweitens. Auch die Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen ist eine wichtige Maßnahme. Auf Wunsch des eigenen Dienstherren werden Berufssoldaten im Schnitt fast acht Jahre früher als Beamte in den Ruhestand versetzt. Das wirkt sich auch auf ihre Versorgungsbezüge aus. Dabei haben die Soldaten aufgrund der besonderen Altersgrenzen keine Möglichkeit, ihre Versorgungssituation durch längeres Dienen zu verbessern. Der Gesetzentwurf trägt dem Rechnung und streicht die bestehenden Grenzen für Hinzuverdienst, der in dieser Phase privatwirtschaftlich erzielt wird. Wir befördern damit den Leistungswillen und stärken die Möglichkeiten der Altersversorgung für unsere Berufssoldaten – eine wichtige und richtige Botschaft, wie ich finde.
Drittens. Durch die speziellen Altersgrenzen für Berufssoldatinnen und -soldaten greift im Falle einer Scheidung der Anspruch auf einen Teil der Pension wesentlich früher als bei den Beamten. Es ist daher richtig, auch beim Versorgungsausgleich die Altersgrenze auf 61 Jahre anzuheben. Das ist eine Angleichung, die ein Stück mehr Gerechtigkeit bedeutet.
An den von mir vorgebrachten Beispielen wird deutlich: Wir reden hier nicht über Geschenke an die Soldatinnen und Soldaten, sondern über sinnvolle Anpassungen an die Regelungen der übrigen Bundesbeamten und des öffentlichen Dienstes.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Daher darf der vorliegende Gesetzentwurf auch nicht als Zurücksetzung der Beamten missinterpretiert werden; denn viele der Änderungen zielen auf eine Angleichung der Rechtslage der Soldaten an Standards, die für unsere Beamten schon länger gelten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Staatssekretär Gerd Hoofe hat in einem Interview gesagt – auch die Frau Bundesministerin hat dies heute hier angesprochen –, dass die Attraktivitätsagenda mehr ein Marathon denn ein Sprint sei. Recht hat er. Und trotzdem haben die zur Debatte stehenden Maßnahmen eines gemeinsam: Sie können schnell Wirkung entfalten. Ich freue mich daher, dass wir bereits jetzt einen wichtigen Baustein zur Attraktivitätssteigerung des Dienstes in der Bundeswehr beraten können. Für mich ist das jetzt schon ein gelungenes Werk.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4516110 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 83 |
Tagesordnungspunkt | Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz |