05.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 85 / Tagesordnungspunkt 3

Susanna KarawanskijDIE LINKE - Finanzaufsicht über Versicherungen

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nachdem es ja einige Zeit etwas ruhig schien, ist in den letzten drei Wochen doch wieder einiges in den Zeitungen und Zeitschriften zum Thema Versicherungen zu lesen, zum Teil mit ganz dramatischen Überschriften wie: „Ausschüttungen gestoppt“, „Kunden auf Nulldiät“, „Kunden gehen leer aus“. Oder wie jüngst im Handelsblatt zu lesen war: Lebensversicherer investieren riskanter und schütten dennoch weniger Geld an ihre Kunden aus. – Es zeigt sich einmal mehr: Versicherungskunden brauchen eine starke Lobby, die dafür sorgt, dass die Kundenansprüche und die Kundengelder erhalten bleiben und dass diese Gelder nicht der Risikoabsicherung von Versicherungen und deren Gewinnmaximierung dienen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Bundesregierung steht hier an der Seite der Versicherungen, der Versicherungslobby. Wir, die Linke, sind an dieser Stelle die Lobby für Versicherte.

(Beifall bei der LINKEN)

Es geht heute um ein Gesetz, welches als Solvency-II- Richtlinie seinen Ursprung auf der europäischen Ebene hat. Diese Richtlinie soll heute mit der Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Aufsichtsrecht über Versicherungen soll harmonisiert werden. Das ist – wir haben es gerade gehört – ohne Zweifel ein Mammutprojekt, das der Versicherungsbranche einiges abverlangt. Natürlich brauchen diese Umstellungen Zeit. Ob aber die veranschlagten 16 Jahre und länger der passende Zeitrahmen dafür sind, steht auf einem anderen Blatt.

Als Erkenntnis aus der Finanzmarktkrise sollen die Versicherungen einen Großteil ihrer Kapitalanlagen nun nach Marktrisiken bewerten und einer strengen und koordinierten europäischen Aufsicht unterstellt werden. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber es muss auch dafür gesorgt werden, dass die richtigen Schlussfolgerungen aus der Krise gezogen werden. Das Gesetz soll hier für dreierlei sorgen: zum Ersten soll es die systemischen Finanzmarktrisiken senken, und zwar wirkungsvoll, zum Zweiten soll die Stabilität des Versicherungssystems ohne den Einsatz von Steuermitteln gewährleistet werden, zum Dritten sollen die Verluste der Versicherten weitestgehend reduziert werden, also Versichertenschutz betrieben werden. Wenn ich mir diese Punkte vor Augen führe, komme ich zu dem Schluss, dass die Mission gescheitert ist und dass das Ziel verfehlt wurde.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte einige Gründe für dieses Scheitern aufzeigen.

Die Eigenmittelanforderungen an die Versicherungen sind ein Kernstück, um für mehr Stabilität zu sorgen. Die Versicherungslobby in Brüssel hat dafür gesorgt, dass genau diese über die Zeit Stück für Stück eingedampft wurden. Sie sind insgesamt zu gering, um im Krisenfall wirken zu können. Wenn es hart auf hart kommt, wird auch Solvency II nicht vor Insolvenzen in der Versicherungsbranche schützen können. Hier wird ein Plan B benötigt.

Während auf der einen Seite die Eigenmittelanforderungen der Unternehmen nach unten gedrückt werden, bleiben auf der anderen Seite mehr Gewinne, die ausschüttungsfähig sind, im Unternehmen. Das ist für die Aktionäre sehr erfreulich; denn sie profitieren von den Gewinnausschüttungen. Sie werden im Gegensatz zu den Kunden, den Versicherten, bevorzugt behandelt. Ja, ich weiß, es gibt eine Ausschüttungssperre für die Dividenden. Die ist allerdings Augenwischerei geblieben. Sie kann umgangen werden.

Sie haben es schon beim Reformgesetz für die Lebensversicherungen letztes Jahr versäumt, dieses Ungleichgewicht zu beenden. Sie beenden es auch jetzt nicht. Das geht ungerechterweise zulasten der Kunden. Dies ist nicht hinnehmbar. Hier muss der Grundsatz verfolgt werden, dass die Versicherten bei der Zuweisung und damit der Auskehrung der Gewinne keinesfalls schlechtergestellt werden als Aktionäre.

(Beifall bei der LINKEN)

Es ist ein ganz einfaches und nachvollziehbares Prinzip: Gelder, die den Kunden zustehen, müssen auch an die Kunden ausgezahlt werden – und das nicht nur in homöopathischen Dosen.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch was die Senkungen der Finanzmarktrisiken betrifft, bleibt das Gesetz hinter den Erwartungen zurück. Wir Linken lehnen es ab, dass Versicherungen das ihnen anvertraute Geld der Versicherten in hochspekulative Produkte wie Hedgefonds oder Private Equity Fonds anlegen können. Es besteht doch weiterhin die Gefahr, dass in hochriskante Marktbereiche und Finanzinstrumente angelegt wird, was sowohl die Marktrisiken nicht senkt als auch die Stabilität der Kundengelder gefährdet. Auch dem schiebt Solvency II keinen Riegel vor.

Es ist brisant, dass mit diesem Gesetz den Versicherungen im Rahmen der Anlagemöglichkeiten weiter der Weg geebnet wird, in den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur – Stichwort „Gabriel-Plan“ – zu investieren. Wir sind strikt dagegen, für private Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen die Eigenmittelanforderungen der Versicherungen zu senken.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Einer Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge und Infrastruktur darf hier nicht weiter Vorschub geleistet werden. Versicherungen hoffen, damit ihre Garantieversprechen leichter erfüllen zu können; aber die Risiken tragen letztendlich die Kunden. Hier wird privates Kapital durch die Hintertür zu Risikokapital. Das ist kein Versichertenschutz, und es beeinträchtigt auch die Finanzmarktstabilität.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich habe den Eindruck, dass Herr Gabriel – leider ist er gerade nicht da – nichts dazugelernt hat. Wie viele deutsche Kommunen haben sich zum Teil in undurchsichtige Finanzspekulationen verrannt, die sich im Nachhinein als grotesk erwiesen haben! Sie stehen nun vor den Scherben. Hier wird weiter dem Irrweg von ÖPP-Projekten – also der privaten Beteiligung an der öffentlichen Daseinsvorsorge – Vorschub geleistet. Es wird weiter der Weg beschritten, dass privates Risikokapital in die öffentliche Hand geleitet wird.

Ich frage: Was passiert denn, wenn die Versicherungsleistungen bei den renditeträchtigen, aber riskanten ÖPP-Projekten ausfallen? Wer trägt denn dann die Verluste? Das muss dann wieder die öffentliche Hand übernehmen. Sie muss die Verluste bzw. Ausfälle ausgleichen. Die Versicherten tragen also nicht nur als Kunden die Risiken, sondern sie werden gleichzeitig auch als Steuerzahler zur Kasse gebeten. Daraus muss man doch die entsprechenden Schlüsse ziehen und darf nicht weiter falsche Wege beschreiten!

(Beifall bei der LINKEN)

Seit längerem ist bekannt, dass ein Bereich aus den Überschusstöpfen, die aus Kundengeldern bestehen – die sogenannten freien Rückstellungen für Beitragsrückerstattung, also die freien RfB –, von den Versicherungen als Eigenmittelersatz genutzt werden kann. An dieser Stelle wird die ganze Intransparenz der Überschusstöpfe sichtbar.

Große Teile der Eigenmittel werden einfach durch Kundengelder ersetzt. Dadurch sinkt in der Folge die Überschussbeteiligung der Versicherten, sprich: Die Kunden bekommen weniger Geld. Es bleibt völlig unklar, wann wie viel von diesem Geld wieder an die Versicherten zurückfließt und nicht nur in einen Überschusstopf gebucht, sondern letztendlich auch wieder ausgezahlt wird.

Sie verstecken sich hinter der formulierten Absicht, lediglich die Richtlinie umzusetzen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, hier nachzusteuern, sich an die Seite der Versicherten zu stellen und für klare Verhältnisse zu sorgen. Sie haben die Möglichkeit, klarzustellen, wie die Kundengelder, die in den Überschusstöpfen geparkt sind, letztendlich wieder zurückfließen. Das kann nämlich – so, wie es jetzt der Fall ist – nachträglich nicht überprüft werden. Auch ist das Ganze nicht durchsichtig.

Ich möchte es noch einmal betonen: Den Kunden werden voreilig Bewertungsreserven gekürzt. Sie müssen Abstriche hinnehmen, damit Versicherungen über ihre freien RfB Eigenmittel bekommen, die sie, wie es scheint, auch behalten. Kunden finanzieren ungewollt auch noch den Reservepuffer namens Zinszusatzreserve mit eigenem Geld. Das ist ein Dreiklang des Kundenschröpfens und keine versichertenfreundliche und transparente Politik.

Wir Linke lehnen den Gesetzentwurf ab; denn er vermag weder Finanzmarktrisiken deutlich zu senken noch für ausreichende Stabilität und einen verbesserten Versichertenschutz zu sorgen. Diesen falschen Weg können wir nicht mitgehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Fehlentscheidung!)

Für die SPD-Fraktion erhält der Kollege Manfred Zöllmer das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4545614
Wahlperiode 18
Sitzung 85
Tagesordnungspunkt Finanzaufsicht über Versicherungen
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine