05.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 85 / Tagesordnungspunkt 4

Stephan MayerCDU/CSU - Modernes Einwanderungsrecht

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Es ist gut, dass wir heute diese Debatte über das Einwanderungsrecht führen. Es ist nicht die erste Debatte zum Zuwanderungsrecht, die ich hier im Deutschen Bundestag bestreiten darf. Meistens sind die Debatten sehr emotional und sehr aufgeheizt. Ich glaube, angesichts der derzeitigen Stimmung in unserem Land sollten wir uns alle, egal welcher Fraktion wir angehören, daran orientieren, dass wir eine sachliche, eine objektive Debatte führen. Ich finde es gut, dass wir heute diese Debatte führen, weil sie wieder Gelegenheit bietet, klarzumachen, wo wir stehen, wie die Fakten sind und was eventuell, wenn überhaupt, geändert werden sollte.

Ich persönlich habe den Eindruck – ich sage dies ganz offen –, dass der Antrag, den die Grünen heute zur Debatte stellen, den falschen Eindruck vermittelt. Er vermittelt den Eindruck, wir bräuchten in Deutschland ein modernes Einwanderungsgesetz.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, genau das bräuchten wir!)

Ich möchte dem, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ganz klar entgegenhalten: Wir haben schon längst ein außerordentlich modernes und fortschrittliches Zuwanderungsrecht.

(Beifall bei der CDU/CSU – Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie viele kommen denn? – Özcan Mutlu [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zuwanderungsbegrenzungsrecht!)

Sehr verehrte Kollegin Göring-Eckardt, Sie haben auf die Kritik des CSU-Generalsekretärs Andreas Scheuer hingewiesen. Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht – Sie werden jetzt wahrscheinlich überrascht sein –: Auch ich bin der Meinung, dass das Münchner Oktoberfest nicht ohne Dirndl geht. Ich sage das ganz bewusst, weil die Kollegin Kotting-Uhl aus Ihren Reihen einmal sehr massiv Kritik am Dirndl geübt hat,

(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schauen Sie sich die Fotos an! Niemand sieht im Dirndl besser aus als Frau Kotting-Uhl!)

als sie meinte, das Dirndl der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär sei rückständig. Offenbar hat bei den Grünen schon insoweit ein Umdenken stattgefunden, als auch Sie Dirndl für essenziell halten und sich das Oktoberfest nicht ohne Dirndl vorstellen können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von den Grünen – –

Herr Kollege, erlauben Sie eine Bemerkung oder Zwischenfrage einer jüngst Dirndl tragenden Kollegin namens Kotting-Uhl?

Selbstverständlich, sehr gerne.

(Zuruf von der SPD: Jetzt wird’s heute-show- reif!)

Herr Kollege, wenn Sie schon meinen, diese etwas unpassende Debatte hier noch einmal aufwärmen zu müssen, dann will ich Sie schon ein bisschen korrigieren. Ich war niemals gegen das Dirndl auf dem Oktoberfest

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Bravo! – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Das musste ja mal klargestellt werden!)

und habe das auch in dem nun längst beendeten kleinen Zwist mit der Kollegin Bär von Anfang an klargemacht. Ich habe gesagt: Es gibt einen gewissen Unterschied zwischen dem Oktoberfest und dem Deutschen Bundestag.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sehr verehrte Frau Kollegin Kotting-Uhl, ich bitte wirklich um Verständnis. Ich wollte Ihnen jetzt auch nicht zu nahe treten. Es ist nur so:

(Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben Mühe, den Unterschied zu erkennen, wenn Sie an Ihre eigene CSU-Gruppe denken!)

Sie haben das Dirndl als rückständig bezeichnet. Das ist kritikwürdig. Ich wollte insoweit nur die Debatte etwas auflockern, die aus meiner Sicht sehr ernst ist.

Ich möchte in Bezug auf das Oktoberfest noch eines in aller Ernsthaftigkeit und Seriosität sagen: Wenn man das Münchner Oktoberfest besucht – gerade auch die Frau Präsidentin hat immer sehr ansehnliche und fesche Dirndl an – –

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt geht’s aber los! Jetzt wird’s aber Zeit, dass wir aufhören!)

Ja, das stimmt.

(Heiterkeit – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Jetzt ist gut!)

Wenn man das Oktoberfest besucht, sieht man auch, was gelebte Integration ist. Denn gerade auf dem Münchner Oktoberfest sind Besucher von nah und fern herzlich willkommen.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gerade das Oktoberfest ist ein Indiz dafür, wie weltoffen und tolerant der Freistaat Bayern ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. Anton Hofreiter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Diese CSU sollte nicht zu Bayern gehören!)

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, nun zu den Fakten. Wir haben in Deutschland derzeit die zweithöchste Zuwanderung auf dem gesamten Globus. Nach den USA verzeichnen wir in Deutschland die höchste Zuwanderung aller Länder.

(Rüdiger Veit [SPD]: Aber zwei Drittel aus Europa! – Zuruf des Abg. Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Sie mögen ja sagen: Wir glauben der CDU/CSU nicht, wenn sie unser Zuwanderungsrecht lobt. – Dann glauben Sie doch zumindest der OECD. Die OECD hat in ihrem Deutschland-Bericht 2013 das deutsche Zuwanderungsrecht ausdrücklich gelobt. Die OECD hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unser Zuwanderungsrecht sehr geringe Hürden für die Zuwanderung von nichteuropäischen Fachkräften aufweist.

Es ist unstreitig, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dass wir auch in den nächsten Jahren und wohl sogar in den nächsten Jahrzehnten verstärkt Fachkräftezuwanderung benötigen. Aber ich sage dazu auch ganz offen: Aus meiner Sicht sind wir mit den geltenden Regelungen, die wir heute haben, durchaus in der Lage, den erhöhten Bedarfen der Wirtschaft entsprechend Rechnung zu tragen. Ich möchte auch darauf hinweisen: Wir haben in den letzten Jahren unser Zuwanderungsrecht immer wieder geändert und aus meiner Sicht sukzessive verbessert.

Häufig wird in diesem Zusammenhang Kanada genannt. Es gibt ganz entscheidende Unterschiede zwischen Deutschland und Kanada. In Kanada gibt es keine EU-Freizügigkeit. Drei Viertel der Zuwanderer, die nach Deutschland kommen, kommen aus den anderen 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union.

(Rüdiger Veit [SPD]: Aber das bleibt doch nicht immer so!)

Wir haben seit dem 1. August 2012 ein Bluecard-Gesetz, das wirklich als Erfolgsschlager zu bezeichnen ist.

(Bettina Hagedorn [SPD]: Na ja!)

90 Prozent aller Zuwanderer, die auf Grundlage der Bluecard-Richtlinie in die Europäische Union kommen, kommen nach Deutschland. Wir haben die Mindestverdienstgrenzen deutlich reduziert.

(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Zu hoch!)

Heute ist es so: Wenn man Angehöriger eines Mangelberufes ist, dann muss man nur ungefähr 37 000 Euro brutto verdienen, um ohne jegliche Vorrangprüfung nach Deutschland kommen zu können. Ich möchte betonen: Es sind insgesamt 70 Berufe in die sogenannte Positivliste aufgenommen worden. Für Akademiker gilt die Mindestverdienstgrenze von 37 000 Euro generell, und für 70 Berufe aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, aus dem Mechatronikbereich und aus dem Bereich des Elektroingenieurwesens gilt ebenfalls die Mindestverdienstgrenze von 37 000 Euro. Ich möchte betonen: Ich bin wirklich sehr wirtschaftsaffin und sehr wirtschaftsfreundlich; aber die Wirtschaft darf es sich nicht zu leicht machen: Hochqualifizierte Fachkräfte müssen auch entsprechend bezahlt werden.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Richtig!)

Die Mindestverdienstgrenze von 37 000 Euro darf keine Barriere darstellen.

Es kann nicht sein – um auch das in aller Deutlichkeit zu sagen –, dass wir es der Wirtschaft leicht machen, indem wir die Verdienstgrenzen immer weiter senken. Damit erhöhen wir den Anreiz, nach Deutschland zu kommen. Die Wirtschaft kann sich dann die besten Kräfte heraussuchen, und der Rest liegt der Solidargemeinschaft auf der Tasche und belastet die Sozialkassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir können ja den Mindestlohn erhöhen!)

Wir haben darüber hinaus viele Vorschriften geschaffen, die der Zuwanderung von Selbstständigen, Unternehmensgründern und Forschern sehr entgegenkommen. Bei Forschern und Wissenschaftlern gelten beispielsweise überhaupt keine Mindestverdienstgrenzen.

Wir haben aus meiner Sicht auch außerordentlich attraktive Regelungen für Studenten geschaffen. Im Jahr 2013 sind 86 000 Menschen aus dem nichteuropäischen Ausland allein aufgrund der Bildungsangebote nach Deutschland gekommen. Man kann nicht partout behaupten, dass dies keine attraktiven Regelungen seien.

Wenn jemand in Deutschland sein Hochschulstudium absolviert hat, dann hat er 18 Monate Zeit, einen Arbeitsplatz zu finden. Ich sage ganz offen: Wem es in 18 Monaten nicht gelingt, einen Arbeitsplatz zu finden, der findet auch in zwei oder drei Jahren keinen Arbeitsplatz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Luise Amtsberg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind ja super Perspektiven!)

Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage oder Bemerkung einer SPD-Kollegin?

Selbstverständlich.

Vielen Dank, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. – Ich habe mich vor allem deshalb zu Wort gemeldet, weil Sie den Hochschulbereich angesprochen haben. Sie haben gesagt, dass 18 Monate ausreichen, um einen Arbeitsplatz zu finden. Dabei wissen Sie sehr wohl, dass Studien belegen, dass sich Menschen, die einen ausländisch klingenden Namen haben, fünfmal häufiger bewerben müssen als Menschen, die einen deutschen Namen haben. Wie wollen Sie das angesichts der Rhetorik, die Sie hier vorbringen, ändern? Warum ist es nicht möglich, die Wirtschaft durch anonymisierte Bewerbungen dazu zu bewegen, diese Diskriminierung sein zu lassen?

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr verehrte Kollegin, um es klar zu sagen: Ich bin kein Anhänger von anonymisierten Bewerbungen. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Arbeitgeber ein Anrecht darauf hat, zu erfahren, mit wem er es zu tun hat, wer sich konkret bewirbt.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Im Bewerbungsverfahren wird er der Person schon begegnen! – Zurufe von Abgeordneten der LINKEN)

Ich gestehe aber durchaus zu, dass wir im Bereich der Bewerbungen noch das eine oder andere verbessern können.

Nur, werte Kollegen, wie sieht denn die Realität in Deutschland aus? Wir haben in vielen Landesteilen mittlerweile Vollbeschäftigung, und zwar nicht nur in Baden-Württemberg und auch nicht nur in Bayern. Wenn ich nach Eisenach blicke, wenn ich nach Oldenburg blicke, aber auch, wenn ich in viele Teile Süddeutschlands blicke, dann stelle ich fest, dass nicht der Arbeitnehmer bzw. der Bewerber in der strukturell benachteiligten Position ist. Vielmehr suchen die Arbeitgeber händeringend nach geeigneten Bewerbern.

Ich bitte Sie darum, nicht den Eindruck zu vermitteln, dass in Deutschland momentan Notstand herrscht. Es stimmt: Wir haben immer noch 3 Millionen Arbeitslose; das gilt es zu betonen, gerade in Bezug auf das wichtige Thema Einwanderungsrecht. Wir müssen doch vor allem mehr dafür tun, dass die 3 Millionen Arbeitslose, die es in Deutschland immer noch gibt – das ist immer noch zu viel –, nachqualifiziert bzw. weitergebildet werden, damit sie auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Ich möchte Sie wirklich bitten, hier nicht den Eindruck zu vermitteln, dass es derzeit überaus schwierig sei und dass die Barrieren zu hoch seien, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu bekommen.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir haben aus meiner Sicht ein sehr differenziertes, vielleicht auch ein sehr kompliziertes Zuwanderungsrecht. Ich bin auch der Meinung, man könnte, was die Übersichtlichkeit anbelangt, das eine oder andere durchaus verbessern. Aber es muss – und das ist die Conclusio aus dieser Debatte – bei dem Grundsatz bleiben, dass die Zuwanderung von nichteuropäischen Fachkräften nach Deutschland klar an den Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzes gebunden ist.

Da Kanada in diesem Zusammenhang so häufig zitiert wird: Die Kanadier sind kein gutes Beispiel; denn sie haben gerade eben eine Rolle rückwärts vollzogen. Die Kanadier haben ab dem 1. Januar dieses Jahres ihr Punktesystem dahin gehend geändert,

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben die Punkte neu vergeben! Das kann man ja!)

dass nur 25 000 Zuwanderern ohne konkreten Arbeitsplatznachweis die Zuwanderung ermöglicht wird. Die Kanadier haben das geändert, weil interessanterweise die Arbeitslosigkeit in Kanada derzeit höher ist als in Deutschland und es in Kanada sehr viele arbeitslose Akademiker gibt, die zwar aufgrund des Punktesystems nach Kanada einreisen durften, dort aber entweder keinen Arbeitsplatz gefunden oder ihn schnell wieder verloren haben. Die Kanadier haben ihr nachfrageorientiertes Zuwanderungsrecht jetzt also geändert und an das deutsche Zuwanderungsrecht angenähert. Insofern wäre es, glaube ich, falsch, dem alten kanadischen Vorbild zu folgen. Das Gegenteil ist richtig.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Konkret zum Antrag der Grünen: Ich finde es wirklich schade – ich sage das hier in aller Offenheit –, dass Sie zwei Rechtsbereiche miteinander verbinden, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben: Sie verbinden das Zuwanderungsrecht mit dem Staatsangehörigkeitsrecht.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Na ja, Willkommenskultur gehört schon dazu!)

In Ihrem Antrag lese ich, dass Sie sich zum einen für die komplette Mehrstaatigkeit aussprechen und zum anderen unser Staatsangehörigkeitsrecht dahin gehend ändern wollen, dass die Kinder von ausländischen Eltern, von denen sich nur ein Elternteil rechtmäßig in Deutschland aufhält, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So wie das in Frankreich oder Kanada der Fall ist!)

Dazu sage ich Ihnen hier klipp und klar: Das ist mit uns, das ist mit der CDU/CSU nicht zu machen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Furchtbar!)

Wir sollten uns wirklich davor hüten, den Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts mit dem wichtigen Bereich des Zuwanderungsrechts zu vermengen. Beides hat zunächst überhaupt nichts miteinander zu tun.

Wir haben ein gutes Zuwanderungsrecht; aber wir reden vielleicht noch zu wenig darüber. Das möchte ich zum Abschluss in aller Deutlichkeit sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Diesbezüglich sind viele gefordert. Ich nehme die Politik dabei gar nicht aus, ich sehe aber vor allem die Wirtschaft, die Außenhandelskammern, die Botschaften und die Generalkonsulate in der Verantwortung, noch mehr für unser heutiges Zuwanderungsrecht zu werben und zu betonen, wie gut unser Zuwanderungsrecht ist. Es gibt durchaus positive Beispiele, zum Beispiel das Projekt der GIZ zur Anwerbung von Fachkräften aus Ostasien oder die Make-it-in-Germany-Website und die entsprechende Kampagne; aber diesbezüglich kann man mit Sicherheit noch mehr Aufklärungsarbeit leisten. In den nächsten Wochen und Monaten sollte der Fokus darauf gerichtet werden.

Wie gesagt, meiner Ansicht nach ist es gut, dass wir diese Debatte führen, weil sie eine hervorragende Gelegenheit bietet, darzustellen, dass wir ein exzellentes, sehr fortschrittliches und modernes Zuwanderungsrecht haben. Darauf können wir alle stolz sein.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Herr Kollege Mayer. – Nächste Rednerin in der Debatte: Sabine Zimmermann für die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4547920
Wahlperiode 18
Sitzung 85
Tagesordnungspunkt Modernes Einwanderungsrecht
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