05.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 85 / Tagesordnungspunkt 8

Hansjörg DurzCDU/CSU - Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 3. Dezember 2014 hat das Kabinett den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen und damit nicht nur Energieeffizienz und Energieeinsparungen sehr viel stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, sondern eben auch eine umfassende Strategie für diese zweite Säule der Energiewende, die Energieeffizienz, vorgelegt.

Beim NAPE war es erklärtes Ziel der Unionsfraktion, die Potenziale von Energieeffizienz und -einsparungen eben nicht durch Zwang, sondern durch Information und starke Anreize zu heben, um somit über Eigenverantwortlichkeit und Wirtschaftlichkeit Investitionen auszulösen. Folgerichtig sind im NAPE nur wenige Maßnahmen enthalten, die in Form ordnungsrechtlicher Vorgaben umgesetzt werden. Über eine dieser Maßnahmen diskutieren wir heute: Artikel 8 der EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht die Einführung verpflichtender Energieaudits für Unternehmen des industriellen Sektors und des Gewerbes vor. Wir setzen heute diese obligatorische Vorgabe durch eine Erweiterung des Energiedienstleistungsgesetzes in nationales Recht um. Was auf den NAPE insgesamt zutrifft, gilt für die Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie im Speziellen: Wir wollen diese möglichst unbürokratisch, sachgerecht und zielorientiert durchführen.

(Beifall der Abg. Astrid Grotelüschen [CDU/CSU])

Um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland aufrechterhalten zu können, optimieren insbesondere energieintensive Unternehmen seit Jahrzehnten kontinuierlich und selbstständig ihre Energieeffizienz. Deutschland ist Weltmeister bei der Energieeffizienz. Dennoch bestehen in allen Bereichen immer noch erhebliche Einsparpotenziale. Audits sind geeignet, Energieeinsparpotenziale zu erschließen. Deswegen fügen wir mit dem heutigen Gesetz einen weiteren Baustein zur Verbesserung der Energieeffizienz in Deutschland ein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelungen ist, sich eng an den Vorgaben der Richtlinie zu orientieren. Eine Eins- zu-eins-Umsetzung europäischer Vorgaben wird von uns, der Politik, immer wieder und regelmäßig gefordert. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel, wie dies gelingen kann.

Ich möchte anhand von drei Punkten verdeutlichen, weshalb diese enge Orientierung an der EU-Richtlinie sinnvoll und richtig ist:

Der erste Punkt betrifft die verpflichteten Unternehmen. Die Richtlinie sieht vor, dass alle nach der Definition der EU nicht als KMU geltenden Unternehmen – wie bereits erwähnt, sind dies Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben und einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme größer als 43 Millionen Euro aufweisen – oder solche, die als verbundene Unternehmen gelten, der Auditierungspflicht unterworfen sind. Damit sind in Deutschland insgesamt 50 000 Unternehmen betroffen. Nun gibt es von der Opposition die Forderung, über den Wortlaut der EU-Energieeffizienzrichtlinie hinauszugehen, nämlich die Verpflichtung auf kleine und mittlere energieintensive Unternehmen auszudehnen. Meine Damen und Herren, das ist einer der Punkte, in denen sich unsere Auffassungen – bei aller Einigkeit über die Bedeutung und den Nutzen von Energieeffizienz – grundsätzlich unterscheiden.

(Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Schade!)

Die Ausdehnung auf KMU geht nicht nur über die Energieeffizienzrichtlinie hinaus, sondern ist auch nicht sinnvoll. Denn durch das Gesetz entsteht ein nicht zu unterschätzender Erfüllungsaufwand. Zusätzliche Bürokratie wollen wir nur dort aufbauen, wo sie zwingend erforderlich ist. Außerdem ist der Vorschlag, innerhalb des in Deutschland austarierten Systems, in dem KMU durch Anreize stimuliert werden sollen, freiwillig in Energiemanagementsysteme zu investieren, auch unter beihilferechtlichen Aspekten abzulehnen.

Für die Union steht insbesondere im Bereich der KMU nicht der Zwang im Vordergrund, sondern die Freiwilligkeit. Wir wollen Unternehmen durch wettbewerbliche Anreize auf ihrem Weg zu mehr Energieeffizienz begleiten. Hier nennt der NAPE eine Reihe von Maßnahmen wie etwa zinsgünstige Darlehen, Ausfallbürgschaften für Contracting-Finanzierungen oder die Weiterentwicklung der Energieberatung Mittelstand. Das ist übrigens, wie in jüngster Zeit berichtet wurde, ein Modell, das sehr gut läuft, auch aufgrund einer neuen Orientierung im Rahmen dieses Projektes. Auch die äußerst positive Resonanz, mit der die Energieeffizienznetzwerke von der Wirtschaft aufgenommen werden, bestätigt diesen Weg.

Der zweite Punkt betrifft die Anforderungen, die zur Erfüllung der Richtlinie an den Prozess des Audits gestellt werden. Auch hier übernehmen wir eins zu eins die Vorgaben des Artikels 8 – das ist bereits erwähnt worden –, dass auch Umwelt- und Energiemanagementsysteme entsprechend anerkannt werden.

Ein dritter Punkt betrifft die Umsetzungsfristen; auch diese sind schon genannt worden. Die Richtlinie sieht eine Umsetzung bis zum 5. Dezember 2015 vor. Dieses Datum findet sich auch im Gesetzentwurf wieder. Abweichend hat die Koalition aber beschlossen, dass einem Unternehmen dann mehr Zeit für die Umsetzung gewährt wird, falls es sich dazu entschließt, anstelle des geforderten Audits gleich mehr umzusetzen. Wir wollen eben diejenigen nicht bestrafen, die im Sinne der Effizienz über das geforderte Mindestmaß hinausgehen. Auch das verstehen wir unter sachgerechter Umsetzung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das Ministerium hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Den Koalitionsfraktionen ist es im parlamentarischen Verfahren zudem gelungen, wichtige Punkte zu ergänzen, die den Unternehmen bei der Einführung helfen. Darüber hinaus haben Union und SPD durch einen Entschließungsantrag Hinweise gegeben, den Vollzug mit möglichst geringen bürokratischen Lasten einhergehen zu lassen. Dies betrifft etwa die Zulassung sogenannter Multi-Site-Verfahren oder die Möglichkeit, dass qualifizierte Auditoren auch aus dem eigenen Unternehmen kommen und damit firmeneigene Kompetenz genutzt wird. Auch hier haben wir darauf geachtet, dass den Unternehmen keine unnötigen zusätzlichen Kosten entstehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir für die Unternehmen Rechtssicherheit und Klarheit, stellen aber auch einen hohen Qualitätsstandard der Audits sicher. Mit einem Energieaudit ist – das ist auch mehrfach angeklungen – noch keinerlei Energie eingespart. Voraussetzung für die Einsparung ist aber die Kenntnis der vorhandenen Potenziale. Ich bin überzeugt, dass die Wirtschaft diese Potenziale nutzen wird, womit wir unseren Energieeinsparzielen auch ein ganzes Stück näher kommen werden.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4548424
Wahlperiode 18
Sitzung 85
Tagesordnungspunkt Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
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