Egon JüttnerCDU/CSU - Aktionsplan "Zivile Krisenprävention"
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Deutschland beteiligt sich derzeit mit etwa 4 500 Soldaten, zahlreichen zivilen Experten und rund 300 Polizeibeamten an internationalen Friedenseinsätzen. Dies ist eine beachtliche Entwicklung seit dem ersten deutschen Friedenseinsatz 1989/90. Damals wurden 50 Beamte des Bundesgrenzschutzes als Teil der UNTAG- Mission zur Sicherstellung fairer und freier Wahlen nach Namibia entsandt. Heute erfolgt der Einsatz Deutschlands in vielen Konfliktregionen dieser Welt, sei es in Mittelamerika, im Nahen Osten oder auf dem afrikanischen Kontinent. Das wiedervereinigte Deutschland wird durch diese Einsätze seiner außenpolitischen Bedeutung und seiner Rolle in der Welt gerecht. Wir sollten im Rahmen der heutigen Debatte den Zivilisten, den Polizisten und den Soldaten danken, die sich häufig unter schwierigsten Bedingungen und teilweise sogar unter Einsatz ihres Lebens für Frieden, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte einsetzen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Der Bericht der Bundesregierung über die Umsetzung des Aktionsplans „Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung“ zeigt eine bemerkenswerte Bandbreite der zivilen Krisenprävention Deutschlands. Ziel der Krisenprävention ist, gewaltsame Konflikte im Vorfeld ihres Entstehens zu verhindern und zum Erhalt von Frieden und Freiheit beizutragen. Deutschland unterstützt dabei seine Partner beim Aufbau funktionsfähiger staatlicher Strukturen und bei der Friedenskonsolidierung durch Rechtsstaatsaufbau, Demokratieförderung, die Förderung unabhängiger Medien, die Wahrung der Menschenrechte und die Schaffung von Lebensgrundlagen. In all diesen Bereichen gibt es zahlreiche bilaterale und multilaterale Projekte, die von der Bundesregierung unterstützt und finanziert werden.
Lassen Sie mich einen Aspekt besonders hervorheben, nämlich die Menschenrechte, die tagtäglich weltweit verletzt werden. In vielen Ländern, in die wir Soldaten, Polizisten und Zivilisten entsenden, werden Menschenrechte oft mit Füßen getreten. Morde und Folter sind an der Tagesordnung. Politische Partizipation und persönliche Freiheiten sind entweder stark eingeschränkt oder gänzlich unbekannt. Es ist deshalb eine wesentliche Aufgabe der zivilen Krisenprävention, Menschenrechtsorganisationen zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, Menschenrechtsverstöße in ihren Ländern zu thematisieren und ihre Ursachen zu bekämpfen.
Die Bundesregierung, hier insbesondere das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, steht in regelmäßigem Kontakt mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, um die lokale Menschenrechtslage zu verbessern, Regierungen für Menschenrechte zu sensibilisieren und Gremien zum Schutz der Menschenrechte zu schaffen.
Über das Instrument des zivilen Friedensdienstes finanziert das Ministerium den Einsatz von Friedensfachkräften, die sich im Kontext der Friedensentwicklung und der Krisenprävention für den Schutz von Menschenrechten engagieren.
Hierbei spielt auch der Schutz von Menschenrechtsverteidigern eine wichtige Rolle; denn in vielen Ländern gehen Menschen enorme Risiken ein, wenn sie die Verletzung von Menschenrechten bekannt machen oder sich gegen Straflosigkeit einsetzen. Durch ihren Einsatz werden sie häufig das Ziel von Angriffen und Bedrohungen. Sie brauchen Sicherheit und Schutz. Die Bundesregierung fördert deshalb Projekte für Menschenrechtsverteidiger, indem sie diese beispielsweise auf diplomatischem Wege schützt und finanziell unterstützt oder Seminare und Sicherheitstrainings anbietet. Der Schutz von Menschenrechtsverteidigern ist Teil des menschenrechtlichen Aktionsplans der Bundesregierung.
Um dies zu verwirklichen, ist eine kontinuierliche Beobachtung der Lage von Menschenrechtsverteidigern erforderlich. Dabei kooperiert die Bundesregierung eng mit anderen Staaten der Europäischen Union auf der Grundlage der EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, wonach die Situation von Menschenrechtsverteidigern in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen weltweit nachhaltig verbessert werden soll.
Deutschland war gemeinsam mit Dänemark federführend, die Global-Values-Initiative auf den Weg zu bringen, mit der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im außenpolitischen Handeln der EU stärker verankert wurden. Dies war die Grundlage für die im Juni 2012 verabschiedete erste EU-Menschenrechtsstrategie, die für alle Bereiche des Außenhandelns der EU gilt. Schließlich gipfelte dieses kontinuierliche Engagement im selben Jahr in der Ernennung des ersten EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte. Damit setzte die EU ein Zeichen, die Menschenrechte zu einem ihrer strategischen Schwerpunkte zu machen und in Menschenrechtsfragen mit einer Stimme zu sprechen.
Die Bundesregierung setzt sich, wie ihr Bericht zeigt, vorbildlich für einen höheren Stellenwert des Menschenrechtsschutzes ein. Dabei kann sie sich auf die Koalitionsvereinbarung berufen, in der klar zum Ausdruck kommt, dass Verstöße gegen die Menschenrechte nicht nur die Würde des jeweils Betroffenen verletzen, sondern auch den Frieden und die internationale Sicherheit bedrohen können, weshalb die Bundesregierung auch die neue Strategie der EU-Menschenrechtspolitik unterstützt.
Der Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU und SPD zur zivilen Krisenprävention anerkennt die im Bericht der Bundesregierung beschriebenen Maßnahmen und begrüßt das ressortübergreifende Handeln der Bundesregierung ebenso wie das Engagement zivilgesellschaftlicher Organisationen. Wir stimmen deshalb dem Entschließungsantrag der CDU/CSU und der SPD zu.
Ich danke Ihnen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4554447 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 86 |
Tagesordnungspunkt | Aktionsplan "Zivile Krisenprävention" |