06.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 86 / Tagesordnungspunkt 20

Sigrid HupachDIE LINKE - Provenienz verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! 2015, also 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Nazidiktatur, debattieren wir heute hier im Bundestag über den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Provenienzforschung. Warum, bringt der schwedische Autor Anders Rydell in seinem kürzlich erschienenen Buch Hitlers Bilder: Kunstraub der Nazis – Raubkunst in der Gegenwart in einem Satz auf den Punkt:

Das ist weder überraschend noch eine Übertreibung.

Zahlen einer Studie des Instituts für Museumsforschung von 2012 belegen den Nachholbedarf beim Thema NS-Raubkunst eindrucksvoll: Von 6 355 Museen in öffentlicher und privater Trägerschaft haben sich 3 800 an der Umfrage beteiligt. 60 Prozent dieser Museen besitzen Objekte, die zwischen 1933 und 1945 erworben wurden. Aber nur 285 von über 6 000 Museen haben erforscht, ob ihre Bestände NS-Raubkunst umfassen. Der Umgang mit dem Thema NS-Raubkunst ist mit den Begriffen „Langsamkeit“ und „Intransparenz“ zusammenzufassen. Analogien zur deutschen Entschädigungspolitik nach 1945 drängen sich auf.

Der Fall Gurlitt hat in den letzten zwei Jahren Bewegung in die Sache gebracht, und der vorliegende Antrag der Grünen nutzt nun die Gunst der Stunde, einige eher unstrittige Forderungen aufzustellen: Ja, die Provenienzforschung in Deutschland muss gestärkt werden. Ja, die Museen brauchen mehr Personal und ganz offensichtlich Nachhilfe in Sachen Herkunftsforschung.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es ist Konsens, dass auch private Sammler und Museen eine zentrale Informationsstelle zu diesem Thema brauchen, und natürlich sollten mit Bundesgeldern geförderte Ausstellungen die Washingtoner Erklärung berücksichtigen.

(Beifall bei der LINKEN)

So weit, so brav und in Teilen bereits vom Engagement der Staatsministerin überholt. Mit mehr Geld und dem gerade gegründeten Deutschen Zentrum Kulturgutverluste versucht sie, die genannten Punkte zumindest ansatzweise abzudecken. Es wäre sicherlich sinnvoll, die Arbeit des Zentrums in einem Jahr zu evaluieren.

Nun stecken in diesem Antrag aber auch noch ein paar konkretere Forderungen. Es werden zwei rechtliche Verbesserungsvorschläge gemacht, um die Restitution, also Rückgabe, von in der NS-Zeit abgepressten oder geraubten Kunstgegenständen an ihre ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben zu erleichtern. Denn die BRD hat es nach 1945 versäumt, Gesetze zu erlassen, die die Opfer dieses riesigen und systematischen Kunstraubs geschützt hätten. Und so stehen wir nun vor der Situation, Opferfamilien erklären zu müssen, dass ihre Ansprüche auf geraubtes Eigentum nach deutschem Recht allesamt verjährt sind. Das ist moralisch schwer vermittelbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Grünen fordern jetzt die Bundesregierung auf, die §§ 935 und 937 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu ändern. Aber warum so zaghaft? Natürlich ist es sinnvoll, den Druck auf Auktionshäuser zu erhöhen, seriöse Herkunftsforschung vor Versteigerungen zu betreiben, und ich nehme an, alle hier Anwesenden würden gern die rechtliche Stellung der NS-Opfer in dieser Frage stärken.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Vorschläge der Grünen bieten aber ein Heftpflaster an, wo eine Operation notwendig wäre. Denn an dem zugrundeliegenden Problem – das ist die Beweislast – würde sich rein gar nichts ändern. Sie liegt nach wie vor beim ursprünglichen Eigentümer. Wie aber soll jemand, der durch den Terror der Nazis alles außer seinem Leben verloren hat, beweisen, dass jenes Bild oder dieses Buch ihm einst gehörte? Ich empfinde dies als eine Zumutung.

(Beifall bei der LINKEN)

Was wir an dieser Stelle bräuchten, wäre eine Beweislastumkehr.

In einer von der Linken eingeforderten Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien zum Thema im Mai 2014 haben international anerkannte Experten wie Professor Dr. Haimo Schack oder Professor Dr. Julius Schoeps rechtliche Regelungen für die Rückgabe von NS-Raubkunst gefordert. Auch in der von uns im letzten Sommer veranstalteten Podiumsdiskussion hier im Reichstag wurde ein Restitutionsgesetz angemahnt. Stefan Koldehoff schlug einen Fonds vor, analog zur Zwangsarbeiterentschädigung. Diese Idee taucht im vorliegenden Antrag auch auf.

An Ideen und Engagement, den Zustand zu ändern, dass sich im Jahr 2015 noch immer eine Vielzahl von Raubkunst in deutschen Museen und Wohnzimmern befindet, mangelt es also nicht.

Die Bundesregierung will offensichtlich bei den „fairen und gerechten Lösungen“ der Washingtoner Erklärung bleiben. Ich kann an Sie nur appellieren, auf die eben genannten Experten zu hören und endlich den geforderten Gesetzentwurf vorzulegen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Kollege Burkhard Blienert hat für die SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4555108
Wahlperiode 18
Sitzung 86
Tagesordnungspunkt Provenienz verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter
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