Astrid FreudensteinCDU/CSU - Provenienz verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir nähern uns in großen Schritten dem Wochenende. Ich will Ihnen hier kurz von einem gelungenen Fall von Provenienzforschung berichten.
Im Kunstforum Ostdeutsche Galerie, ein durchaus renommiertes Museum in meiner Heimatstadt Regensburg, hängt ein Ölgemälde von Lovis Corinth, die Drei Grazien. Das Motiv kennen Sie: drei nackte Frauen, die sich berühren und umarmen. Raphael hat sie gemalt, ebenso Rubens. Im 16. und 17. Jahrhundert war dieses Thema in der Kunst sehr beliebt. Insofern ist das Werk von Lovis Corinth ein bisschen aus der Zeit gefallen. Corinth war schon in der Moderne ein großer Konservativer. Seine Drei Grazien sind erst vor hundert Jahren entstanden.
Dieses Bild hängt als Dauerleihgabe der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in Regensburg. Das dortige Kunstforum Ostdeutsche Galerie ist ein Spezialmuseum mit einem bundesweit einzigartigen Auftrag. Es bewahrt das Kunsterbe der ehemals deutsch geprägten Kulturräume in Osteuropa. Das ist interessant, weil der Bund an diesem Haus finanziell ganz wesentlich beteiligt ist.
Seit einigen Monaten nun hängt neben diesem Gemälde ein kleines Schild mit Anmerkungen zur Provenienz der Drei Grazien. Die Geschichte, die hier zu lesen ist, ist eine ausgesprochen spannende; denn das Gemälde ist mit dem tragischen Schicksal einer jüdischen Familie eng verbunden, der Familie Levy. Clara Levy, eine Tuchfabrikantin hier aus Berlin, war seit 1921 die Eigentümerin dieses Bildes. Das Gemälde gelangte 1939, als sie Deutschland verlassen musste, mit ihrem Umzugsgut nach Luxemburg, wo Clara Levy wenig später starb. Ihre Erben ließen die Drei Grazien zu Verwandten nach New York verschiffen.
Hier wird es dann unübersichtlich: Die Erbengemeinschaft von Clara Levy beantragte nämlich 2002 von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen die Rückgabe dieses Bildes. Aussage stand gegen Aussage: Die Familie Levy behauptete, dass das Bild nie in Amerika angekommen sei. Ihrer Meinung nach haben die NS-Behörden das Gemälde noch vor der Verschiffung nach New York beschlagnahmt. Bei den Verwandten in Amerika sei das Bild jedenfalls nie angekommen. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen widersprachen: Sie sehen sich als rechtmäßige Eigentümer, also ein klassischer Fall für die Provenienzforschung. Sie erforscht die Herkunft eines Kunstwerkes, recherchiert die Besitzverhältnisse, stellt rechtmäßige und unrechtmäßige Eigentümer fest.
Nun beschäftigen wir uns heute mit einem Antrag der Grünen, der die Defizite in der Provenienzforschung darlegt. Sie sehen ein generelles Informationsdefizit und verlangen eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Kulturgutverlust, auch anderer Opfergruppen als der NS- Opfer, und sind der Meinung, dass Privatleute beim Thema Provenienzforschung immer noch recht alleine gelassen werden. In Ihrem Antrag steht:
Ich möchte Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, doch ans Herz legen, die Satzung des neu gegründeten Zentrums zu lesen. Ich gebe gerne zu, dass es Spannenderes als dieses neunseitige Papier gibt. Aus der Satzung des „Deutschen Zentrums Kulturgutverluste“ geht jedoch klar hervor, was unter Staatsministerin Grütters geschaffen wird. Ein Großteil Ihrer Forderungen ist in dieser Satzung bereits realisiert. Die Gründung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste markiert auch längst nicht den Anfang der Bemühungen um Provenienzforschung und Restitution.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Seit dem Jahr 2008 wurden über die Arbeitsstelle für Provenienzforschung 170 Projekte in 89 Museen und Dutzenden Bibliotheken, wissenschaftlichen Institutionen und universitären Einrichtungen gefördert. Fördergelder in Höhe von rund 12 Millionen Euro wurden zur Verfügung gestellt. In den geförderten Projekten wurden und werden mehr als 90 000 Objekte – überwiegend Gemälde, Zeichnungen und Grafiken – und mehr als 520 000 Bücher und Drucke überprüft, bei denen ein Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug nicht ausgeschlossen werden konnte.
Die Fundmeldungen öffentlicher Einrichtungen in der Lost-Art-Datenbank haben sich seit dem Jahr 2008 mehr als vervierfacht, und zwar auf jetzt gut 29 000. Nach Erkenntnissen der Koordinierungsstelle in Magdeburg wurden in Deutschland allein im Bereich NS-Raubkunst seit der Washingtoner Erklärung von 1998 mehr als 12 000 Objekte restituiert. Diese Zahlen beeindrucken, und doch – darin sind wir uns alle einig – liegt noch ein ganzes Stück Arbeit vor uns.
Klar ist, dass die Debatte um Provenienzforschung durch den Schwabinger Kunstfund eine neue Dynamik bekommen hat. Klar ist aber auch, dass Sie Ihren Antrag besser vor zehn Jahren eingebracht hätten: Im Spätsommer 2005 wäre er genau richtig gewesen. Denn damals neigte sich gerade die zweite Legislaturperiode dem Ende zu, in der Rot-Grün die Mehrheit hatte.
(Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Warum haben Sie ihn denn in den letzten zehn Jahren nicht gestellt? Sie hatten zehn Jahre Zeit dazu!)
Zwei Legislaturperioden lang, und zwar genau die sieben Jahre nach der Washingtoner Erklärung, ist nämlich in Sachen Provenienzforschung in unserem Land reichlich wenig passiert.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Erst mit der Amtsübernahme durch Bernd Neumann und nun mit Monika Grütters wurde der Provenienzforschung die herausgehobene Stellung eingeräumt, die sie jetzt hat.
(Kai Gehring [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das glauben Sie ja selber nicht!)
Die Drei Grazien – um die Geschichte zu Ende zu bringen – sind übrigens noch immer im Regensburger Kunstforum Ostdeutsche Galerie zu sehen. Nicht nur deshalb lege ich Ihnen einen Besuch dieses Hauses besonders ans Herz. Die Limbach-Kommission, von der vorhin schon die Rede war, die sich strittigen Fällen der Provenienzforschung widmet, hat unmissverständlich empfohlen, das Gemälde bei den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen zu belassen. Sie sind der rechtmäßige Eigentümer.
Die Wissenschaftler der Koordinierungsstelle Magdeburg haben Frachtzettel unter die Lupe genommen, Unterschriften verglichen, Stempel inspiziert und Verkaufsurkunden überprüft. Die Drei Grazien wurden nämlich tatsächlich wie geplant von Luxemburg nach Amerika verschifft und dort von den Verwandten entgegengenommen. Sie verkauften das Bild an den New Yorker Galleristen Curt Valentin, der die Drei Grazien 1949 zurück nach Europa verkaufte, und zwar an das Kunstmuseum Bern. Im März 1950 erwarben die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen das Bild wiederum vom Kunstmuseum Bern.
Der Fall ist beklemmend, weil die Eigentümerfamilie tatsächlich wegen der Nationalsozialisten Deutschland verlassen musste. Das Bild wurde aber weder von den NS-Behörden beschlagnahmt noch unter dem Druck der politischen Lage unter Wert verkauft. Beides war nicht der Fall. Die Anzahl der Restitutionen sagt also nichts darüber aus, wie gut Provenienzforschung funktioniert.
Die Geschichte der Drei Grazien ist im Übrigen in der Lost-Art-Datenbank nachzulesen. Auch diese Lektüre möchte ich Ihnen fürs Wochenende ans Herz legen.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Der letzte Redner in dieser Debatte ist der Kollege Metin Hakverdi für die SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4555145 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 86 |
Tagesordnungspunkt | Provenienz verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter |