Marlene MortlerCDU/CSU - Aktuelle Stunde zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir wollen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland schnell und wirkungsvoll verbieten – das ist die klare und eindeutige Haltung der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag –, allerdings nicht aus ideologischen oder fortschrittsfeindlichen Gründen. Wir halten Anbauverbote aufgrund einer schlichten Abwägung für den richtigen Weg.
Erstens wissen wir einfach noch zu wenig über die Folgen des GVO-Anbaus auf komplexe Ökosysteme: Wie wirken sich Resistenzen gegen Schädlinge aus? Kann es Auskreuzungen geben? Welche Folgen hätten diese für andere Arten?
Zweitens. Wir wissen, dass der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in kleinräumigen Agrarstrukturen durch Windeinträge zu Beeinträchtigungen der GVO- freien Landwirtschaft führen kann. Das wollen wir verhindern.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Drittens. Die Menschen im Land haben einfach kein Vertrauen in diese Technologie. Uns ist aber sehr an einem vertrauensvollen Miteinander von Landwirtschaft und Verbrauchern gelegen.
Viertens bringt der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in Deutschland einfach keinen relevanten Vorteil. Das mag in Spanien oder Nordafrika anders sein. In Deutschland jedenfalls brauchen wir den GVO-Anbau nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb haben wir als CSU-Landesgruppe uns vor einem Jahr mit Nachdruck für eine Zustimmung Deutschlands zum Opt-out-Vorschlag eingesetzt und mit unserer großen Schwesterpartei und mit der SPD hier im Deutschen Bundestag hart an einem gemeinsamen Antrag gearbeitet. Beides hat viel dazu beigetragen, dass der gordische Knoten hier in Berlin und wenig später in Brüssel durchschlagen werden konnte.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Jetzt geht es darum, den Sack zuzumachen und das Gentechnikgesetz so zu ändern, dass wir in Deutschland schnell und rechtssicher Anbauverbote verhängen können. Wer diese Anbauverbote verhängt – der Bund, die Länder, beide gemeinsam –, kann nicht die Kernfrage sein. Es muss aus meiner Sicht darum gehen, dass diese Verbote a) schnell kommen und b) – was noch wichtiger ist – einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Das ist für mich die Messlatte.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Lieber Herr Minister, lieber Christian – du bist ja noch da –, ich weiß aus vielen Gesprächen, wie intensiv du dich mit der Frage auseinandergesetzt und beschäftigt hast, wie man hierbei am besten vorgeht, wie du und wir alle zur besten Lösung kommen. Ich danke dir sehr, dass du einen Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben hast – wir haben das heute mehrfach gehört –, bevor die Opt-out-Richtlinie überhaupt in Kraft getreten ist. So etwas hat wirklich Seltenheitswert. Ich erkenne auch, dass dieser Vorschlag einzig an den Zielen Schnelligkeit und Rechtssicherheit orientiert ist und nicht daran, wofür man in diesem Haus am meisten Beifall erhält. Das ist Politik im Sinne der Sache und im Interesse der Menschen in unserem Land.
Meine Damen, meine Herren, die zentrale Herausforderung, wenn man ein Anbauverbot aussprechen will, ist die wasserdichte Begründung. Es ist nicht jeder x-beliebige Grund geeignet, ein Anbauverbot zu begründen, sondern nur die Gründe, die in der Richtlinie aufgezählt sind: die Umweltpolitik, die Stadt- und Raumordnung und die Vermeidung von GVO-Einträgen. Wenn ich die Liste der Gründe lese, dann frage ich die Befürworter eines bundeseinheitlichen Vorgehens schon, wie denn eine Bundesbehörde nachweisen soll, dass ein Anbauverbot aus Gründen der örtlichen biologischen Vielfalt zwingend erforderlich sei oder dass es erforderlich ist, weil in der konkreten Situation vor Ort Koexistenzmaßnahmen nicht möglich sind. Nach allem, was mir bekannt ist, liegen dem Bund solche Informationen überhaupt nicht vor. Deshalb sage ich: Mit Anbauverboten, die pauschal für das ganze Land verhängt werden, ist keinem geholfen. Das sind nur Scheinlösungen; denn sie werden der ersten Klage zum Opfer fallen. Lassen Sie uns das Gesetz also so ausgestalten, dass Anbauverbote detailliert zu begründen sind; denn nur so werden sie Bestand haben.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Kann der Bund nicht begründen?)
Deswegen finde ich den Vorschlag unseres Bundesministers sehr plausibel. Schnell und rechtssicher, darum muss es gehen.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Danke schön. – Nächster Redner ist Hermann Färber, CDU/CSU-Fraktion.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4656271 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 87 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen |