Petra Pau - Mitwirkungsrecht für Kommunen bei Gesetzgebung
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Verbindliches Mitwirkungsrecht für Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und Verordnungen sowie im Gesetzgebungsverfahren
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Kerstin Kassner für die Fraktion Die Linke.
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API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4662198 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 88 |
Tagesordnungspunkt | Mitwirkungsrecht für Kommunen bei Gesetzgebung |
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Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen