Katja KeulDIE GRÜNEN - Mitwirkungsrecht für Kommunen bei Gesetzgebung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Linken greift erneut ein zentrales Problem auf, über das wir nicht erst seit der Föderalismusreform 2006 intensiv diskutieren und das bis heute nicht befriedigend gelöst ist.
(Beifall der Abg. Sigrid Hupach [DIE LINKE])
Herr Ostermann, Sie haben gerade selber deutlich gemacht, warum das Aufgabenübertragungsverbot im Grundgesetz nicht reicht: Wenn der Bund den Kommunen eine Aufgabe nicht übertragen kann, der Bund sie jedoch den Ländern und diese sie dann den Kommunen übertragen können – ohne dass Letztere an der Einnahmenschraube drehen können –, dann hilft uns das Ganze natürlich nicht weiter.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Bund und Länder können Steuerrechts- oder Sozialrechtsänderungen beschließen, ohne dass hinreichende Informationen über die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen vorliegen. Gerade im Bereich der sozialen Pflichtaufgaben hat dies zu einer erheblichen Belastung geführt, die vor allem Kommunen in strukturschwachen Regionen immer mehr ins Abseits befördert. Gesetzesinitiativen wie das berühmte Wachstumsbeschleunigungsgesetz inklusive der berühmten Mövenpick-Steuer senken die kommunalen Steuereinnahmen jährlich um 1,3 Milliarden Euro und schwächen die finanzielle Basis der Kommunen nachhaltig.
(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das war Schwarz-Gelb!)
Ohne eine entsprechende finanzielle Grundlage wird das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen aus Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz aber zunehmend ausgehöhlt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Caren Lay [DIE LINKE])
Es ist deshalb wichtig und richtig, sich dafür einzusetzen, dass die Kommunen stärker in die Gesetzgebung von Bund und Ländern einbezogen werden. Wir Grüne haben uns im Rahmen der Gemeindefinanzreform für verbriefte Anhörungsrechte der Kommunen starkgemacht, mussten allerdings feststellen, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Länder keine Bereitschaft zeigten, sich für entsprechende Initiativen starkzumachen.
Am Ende ist leider nur die Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages umgesetzt worden. Aber eine Gelegenheit zur Stellungnahme im Ausschussverfahren reicht nicht. Die kommunalen Spitzenverbände werden auf diesem Wege wie jeder beliebige andere Verband behandelt. Hier wären dringend weitere Verbesserungen erforderlich.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Katrin Kunert [DIE LINKE])
Im Antrag der Linken bleibt allerdings offen, was sie mit dem verbindlichen Mitwirkungsrecht konkret meint.
(Zuruf von der CDU/CSU: Das stimmt!)
Sollen nur die Anhörungsrechte verbessert werden, oder soll den Kommunen ein einklagbares Mitwirkungsrecht eingeräumt werden? Neben verbesserten Anhörungsrechten kommt es aus unserer Sicht besonders auf eines an: Wir brauchen eine verbesserte Gesetzesfolgenabschätzung, bei der auch der Erfüllungsaufwand von Gesetzen für die Kommunen frühzeitig ermittelt wird, damit dieser auch berücksichtigt werden kann.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bei der Erstellung von Gesetzen, die die Kommunen betreffen, muss ein Kommunencheck obligatorisch werden. Dafür müssen die Länder als übergeordnete Instanzen ins Boot geholt werden. Sowohl für die verbesserten Anhörungsrechte als auch für den notwendigen Kommunencheck in der Gesetzesfolgenabschätzung müssen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam eine Lösung finden.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ein konkreter Punkt, den die Linke fordert, ist die Einsetzung eines selbstständigen Ausschusses für Kommunen anstelle des bisherigen Unterausschusses, der nur ein Anhängsel des Innenausschusses ist. Die Kritik der Linken an der Stelle ist richtig.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Die Lösung ist aus unserer Sicht aber nicht ein neuer Ausschuss mit Querschnittsaufgaben, sondern die richtige thematische Zuordnung des Unterausschusses. Wir finden, dass der Unterausschuss dem Finanzausschuss zugeordnet werden muss.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Bernhard Daldrup [SPD])
Letztlich teilen wir also das Anliegen, die Rechte der Kommunen zu verbessern. Nach den Debatten und Änderungen in der letzten Legislaturperiode hätten wir es jetzt aber gerne schon etwas konkreter als nur „verbindliche Mitwirkungsrechte“. Vielleicht kann es ja noch gelingen, gemeinsame Verfahrensvorschläge zu entwickeln.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Für die SPD-Fraktion hat der Kollege Özdemir das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Tim Ostermann [CDU/CSU])
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4662271 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 88 |
Tagesordnungspunkt | Mitwirkungsrecht für Kommunen bei Gesetzgebung |