26.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 88 / Tagesordnungspunkt 14

Thomas LutzeDIE LINKE - Regulierung privater Sicherheitsfirmen

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bündnis 90/Die Grünen beantragen heute unter anderem, dass private Sicherheitsunternehmen stringenter zertifiziert werden müssen. In der Bundesrepublik gibt es rund 170 000 Menschen, die bei privaten Sicherheitsunternehmen arbeiten. Die meisten von ihnen, und zwar die allermeisten, machen einen sehr verantwortungsvollen Job. Sie stehen rund um die Uhr bei Wind und Wetter vor Gebäuden und auf Plätzen. Sie sorgen für die Sicherheit bei Konzertveranstaltungen oder Fußballspielen. Sie gehen dazwischen, wenn Angetrunkene in Streit geraten, und riskieren dabei oftmals Kopf und Kragen. Sie gehen nach acht bis zehn Stunden nach Hause und erhalten für ihre Tätigkeit in der Regel nicht mehr als den Mindestlohn. Dieses Geschäft mit der Sicherheit ist ein knallharter Wettbewerb. Unternehmen sehen sich oft gezwungen, die Personalausgaben zu drücken, um einen Auftrag zu bekommen. Das sind Wildwestmethoden. Mit sozialer Marktwirtschaft hat dieser Wettbewerb nichts zu tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb ist es gut, dass die grüne Fraktion dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt hat. Dieses Anliegen unterstützen wir. Wir unterstützen die Forderung, dass es für private Sicherheitsunternehmen eine einheitliche und transparente Zertifizierung geben muss. Ich sage es ganz deutlich, auch wenn es in diesem Haus vielleicht nicht so populär klingt: Dieser Markt muss mehr reguliert werden. Wir brauchen europaweit einheitliche Standards.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Kommune, die ein Unternehmen beauftragt, muss quasi auf den ersten Blick erkennen können, welche Leistung sie geboten bekommt. Es muss anhand von Zertifikaten und Logos sofort zu sehen sein, welche Ausbildung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Es muss klar erkennbar sein, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf die gesetzlichen Grundlagen geschult und diese ihnen präsent sind. Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte zum Beispiel sind hier keine Nebensächlichkeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch das ist mir wichtig: Einige Unternehmen des privaten Sicherheitssektors – es sind schon Beispiele genannt worden – sind in die Schlagzeigen geraten, weil ihre Mitarbeiter der rechtsextremen Szene angehören. Oft ist das kein Zufall; denn in der Regel gehört ein derartiges zwielichtiges Unternehmen Leuten, die selbst in der rechtsextremen Szene verankert sind. Es ist grotesk, wenn zum Beispiel ehemalige Straftäter aus dem rechtsextremen Milieu Fußballspiele der Regionalliga absichern und bei Bedarf dazwischengehen, wenn gleich gesinnte zwielichtige Gestalten aufeinander losgehen.

Bei der Polizei von Bund und Ländern werden bei der Personalauswahl vollkommen zu Recht sehr hohe Anforderungen gestellt. Im privaten Sicherheitsgewerbe – so mein Eindruck – gibt es öffentliche Aufmerksamkeit immer erst dann, wenn dicke Schlagzeilen in den Zeitungen stehen. Das kann man mit strengeren Gesetzen und Richtlinien als Gesetzgeber durchaus vermeiden. Ich möchte mich dafür einsetzen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von privaten Sicherheitsunternehmen einen sicheren Arbeitsplatz haben. Ich sage aber ganz deutlich, dass es mir lieber wäre, wenn hoheitliche Aufgaben ausschließlich von staatlichen Sicherheitskräften ausgeführt würden.

(Beifall bei der LINKEN)

Es fehlt jedoch vielerorts an Polizeikräften; im ländlichen Raum schließt ein Polizeirevier nach dem anderen. Diese Entwicklung sehen wir als Linke sehr kritisch. Das muss sich ändern – vielleicht auch dadurch, dass man Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem privaten Bereich in den öffentlichen überführt.

Herzlichen Dank. Glückauf!

(Beifall bei der LINKEN)

Als letzter Redner in dieser Debatte hat jetzt Marcus Held von der SPD-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4663012
Wahlperiode 18
Sitzung 88
Tagesordnungspunkt Regulierung privater Sicherheitsfirmen
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