26.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 88 / Tagesordnungspunkt 16

Martin PätzoldCDU/CSU - 50 Jahre Europäische Sozialcharta

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir debattieren heute 50 Jahre Europäische Sozialcharta in der Bundesrepublik Deutschland. 1961 wurde dieses vom Europarat initiierte Abkommen beschlossen; 1965 wurde die Europäische Sozialcharta in der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert. Es ist gut, dass die Oppositionsfraktion Die Linke diesen Antrag stellt; so können wir über dieses wichtige Thema hier debattieren.

Die Europäische Sozialcharta war bei ihrem Inkrafttreten ein historischer Meilenstein, und sie hat noch heute eine besondere Bedeutung. Das wird auch darin deutlich, dass sich in dieser Charta die Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft und damit auch der katholischen Soziallehre wiederfinden. Für uns war immer wichtig, dass sich die Subsidiarität, die zu stärkende Eigenverantwortung, die Solidarität, der verantwortliche Umgang miteinander sowie die Personalität, die Menschenwürde in ihr widerspiegeln.

Insgesamt gibt es 19 Grundrechte, die in der Europäischen Sozialcharta fixiert sind; sieben davon sind bindend. Ich möchte drei dieser Grundrechte kurz erwähnen: das Recht auf Arbeit, das Koalitionsrecht und das Fürsorgerecht. Das alles sind Punkte, die eine besondere Bedeutung haben. Sie haben es schon angesprochen: 1996 startete ein erster Prozess, diese Sozialcharta weiterzuentwickeln. Unter anderem wurden folgende drei Punkte diskutiert: Schutz vor Obdachlosigkeit, Schutz vor Armut, kostenlose Sekundar- und Primarbildung. 2007 hat die Bundesregierung die revidierte Fassung der Europäischen Sozialcharta zwar unterzeichnet, aber bis heute liegt keine Ratifizierung vor. Das ist auch der Grund für Ihren Antrag, der Grund dafür, dass wir darüber diskutieren.

Sie haben beschrieben, dass es 47 Mitgliedstaaten im Europarat gibt, von denen 33 die revidierte Fassung bereits ratifiziert haben. Da muss man natürlich unterscheiden zwischen „auf dem Papier ratifiziert“ und der Frage, wie es in der Praxis gelebt wird.

Wir erleben, dass Staaten wie Russland, wie die Türkei, auch wie Aserbaidschan zu den 33 Staaten gehören, die diese neue Charta ratifiziert haben, auch nur mit den neuen Bestimmungen, aber die Bundesrepublik Deutschland noch nicht. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, nach Auskunft von Staatssekretär Asmussen, ist eine Ratifizierung noch in dieser Wahlperiode geplant, und es ist geplant, die Verbände, die davon betroffen sind, einzubeziehen und einen Diskussionsprozess zu führen. Deswegen sehe ich Ihren Antrag quasi als Anstoß dazu, dass sich die Bundesregierung und auch wir Fraktionen uns damit auseinandersetzen mit dem Ziel, dass es in dieser Wahlperiode gelingt. Ich glaube, es ist wichtig, dass die Verbände, die davon betroffen sind, auch beteiligt werden. An dieser Stelle geht es darum, eher gründlich als besonders schnell zu sein. Es geht auch darum, die offenen Punkte, die aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland sehr kritisch angemerkt werden, miteinander zu diskutieren und zu besprechen.

Es sind zwei Punkte, die wir als kritisch ansehen und über die wir, glaube ich, noch einmal diskutieren müssen. Das ist einerseits der sehr weite Diskriminierungsbegriff, und das ist andererseits die Frage: Wie gehen wir damit um, dass auch Beamte ein Streikrecht bekommen sollen? Das könnte man aus dieser Sozialcharta ableiten. Das sehen wir durchaus kritisch, weil wir in Deutschland eine besondere Rolle der Beamten definiert haben. Beamte haben besondere Rechte, aber auch Pflichten. Dazu gehört, dass sie nicht streiken dürfen. Daher brauchen wir noch etwas Zeit, um das gemeinsam zu diskutieren.

Die Punkte, die Sie aufgegriffen haben, sind nach meiner Auffassung nachvollziehbar. Es ist wichtig, sie zu diskutieren. Das Einzige, was ich nicht nachvollziehen konnte, ist das Thema Griechenland und die Verbindung zur Europäischen Sozialcharta. Dazu wird gleich meine Kollegin Katrin Albsteiger etwas sagen.

Ich finde es wichtig, dass wir den Diskussionsprozess gemeinsam fortsetzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin für die Europäische Sozialcharta einsetzen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als nächster Redner hat Dr. Strengmann-Kuhn das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4663148
Wahlperiode 18
Sitzung 88
Tagesordnungspunkt 50 Jahre Europäische Sozialcharta
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