27.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 89 / Zusatzpunkt 5

Renate KünastDIE GRÜNEN - CETA-Abkommen EU/Kanada

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, schön, dass Sie doch noch gekommen sind. Sie haben in Ihrer Rede mindestens zweimal gesagt: „Wenn wir die Handelsarchitektur der Welt gestalten wollen …“ Daran will ich anknüpfen; denn das löst bei mir bzw. bei uns Sorgen aus. Dahinter steckt nämlich die Idee – so haben Sie es gesagt –: Wenn einige Länder den Fortgang der WTO-Verhandlungen blockieren, dann versuchen wir es eben an einer anderen Stelle. Aber ich bin der Meinung: Hier ist Vorsicht geboten. Das lässt mich aufhorchen, weil ich nicht will, dass „versuchen“ heißt, dass die Interessen der WTO, die nicht von allen Mitgliedern getragen werden, der Welt an anderer Stelle mittels TTIP, CETA oder anderen bilateralen Abkommen aufgedrückt werden. Ich halte das, was hier passiert, inhaltlich für falsch und für undemokratisch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Halten wir fest: Bei den Verhandlungen innerhalb der WTO geht es nicht weiter. Ich habe auch verstanden, warum und wer sich benachteiligt fühlt, ich glaube, zu Recht. Nun versucht man es an anderer Stelle. Dann wäre die Frage: Wie und wo versucht man es? Wäre es nicht besser, einen multilateralen Ansatz zu wählen

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Das ist doch gescheitert in der Doha-Runde!)

und festzustellen, dass auch die UN ihre Zuständigkeiten haben – von Sozialpakt bis Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung –, statt bilaterale Abkommen, fast wie Diktate, mit einzelnen Staaten für den Rest des Marktes zu schaffen? Das ist die Frage, die wir uns stellen müssen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage Ihnen ganz klar: Es ist nicht so, wie manche das hier behaupten, dass wir gar keine Freihandelsabkommen wollen. Auch ich finde es sinnvoll, dass man TÜV-Untersuchungen nicht doppelt und dreifach macht,

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sehr gut!)

dass man nicht zwischen roten und orangefarbenen Rücklichtern unterscheidet.

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Ein erster Schritt!)

Darum geht es doch gar nicht. Es geht auch nicht um das Chlorhühnchen.

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Doch! Darum geht es!)

– Darum geht es in meiner Kritik nicht.

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Ach so!)

Setzen Sie doch die entsprechenden Regelungen um! Wenn Sie all diese Punkte aufgeschrieben hätten, wären sie schon längst verabschiedet und ratifiziert.

Es geht nicht nur um Chlorhühnchen, um dieses arme possierliche Tierchen, das hier immer bemüht wird.

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Sie haben doch das Chlorhühnchen durch die Welt getragen!)

– Sie müssen richtig lesen. – Es geht darum, dass hier eine Aushöhlung stattfindet, dass in Zukunft jede politische Maßnahme Schadenersatz auslösen kann, dass in Zukunft Regeln und Gesetze gemacht werden, indem man vorher im Geheimen noch die USA als Vierten im Bunde – neben den Mitgliedstaaten, dem Europäischem Parlament und der Europäischen Kommission – mitverhandeln lässt. Das ist kein demokratisches Verfahren. Das ist der Kern.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Frau Künast, erlauben Sie eine Bemerkung oder Zwischenfrage von Herrn Hauptmann?

Bitte.

Sehr geehrte Frau Kollegin Künast, ich interpretiere Ihre Aussage so, dass Sie zugeben, dass bei Rückspiegeln und verschiedenen anderen Themen es vorteilhaft sein kann, solche Abkommen abzuschließen.

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht „solche“!)

Wir begrüßen diesen Schritt. Weil es bezüglich der Chlorhühnchen anscheinend unterschiedliche Auffassungen gibt, will ich Sie ganz klar fragen: Haben die Partei Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion, die auf der Fraktionsebene dieses Hauses große Aufsteller aufgebaut hat und gegen TTIP Sturm gelaufen ist, das Chlorhühnchen durch die halbe Republik getragen, ja oder nein?

(Katharina Dröge [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben das Chlorhühnchen im Bundestag öfter genannt als wir!)

Haben Sie dieses Thema nicht bewusst genutzt, um die Menschen in die Irre zu führen? Das Bundesgesundheitsamt hat hinterher festgestellt, dass das völliger Blödsinn war. Haben Sie das gemacht, oder haben Sie das nicht gemacht?

Sehr geehrter Herr Hauptmann, ich habe gerade gesagt, dass es längst nicht mehr nur um das Chlorhühnchen, dieses arme, possierliche Tierchen, geht. Natürlich ging es auch darum. Wir haben aber eines gelernt: Die allergrößte Gefahr liegt nicht in der gegenseitigen Anerkennung von Umweltschutz-, Verbraucherschutz- und Gesundheitsstandards, sondern in einem ganz anderen Bereich. Es geht um die Privilegierung von Investoren gegenüber allen anderen.

(Klaus Ernst [DIE LINKE]: So ist es!)

Es geht zum Beispiel darum, dass es einen breitgefassten Begriff der indirekten Enteignung gibt. Sie konnten damals und Sie können heute lesen, worauf wir uns konzentrieren.

Ich sage Ihnen: Es geht im Kern nicht um die Frage, welche Standards wir heute anerkennen, sondern um die Frage, dass in Zukunft jede politische Maßnahme zu einer schadenersatzauslösenden Enteignung stilisiert werden kann. Das kann nicht sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Am Ende müssen wir noch bezahlen, wenn wir Pestizidminimierungsstrategien verfolgen. Es geht um Geheimhaltung.

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Wo ist denn Geheimhaltung? Wo?)

Es geht um die Frage, ob Rechtswege und Umgehungsmöglichkeiten vorgesehen sind, die man nicht akzeptieren kann.

Das empfinden nicht nur wir so. Keine Geringere als die neue Präsidentin des Bundesgerichtshofs hat in ihrer Antrittsrede gesagt, dass im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen vermeintlich beschwichtigend gesagt werde, darin vorgesehene Schiedsverfahren sollten erst nach Erschöpfung des staatlichen Rechtswegs zum Tragen kommen. Sie hat gefragt: Wer soll in Zukunft eigentlich wen kontrollieren, und wie soll das Schiedsgericht zusammengesetzt werden? Sie hat auch gesagt, dass wir uns darüber im Klaren sein müssen, dass wir damit willentlich und wissentlich Bereiche aufgeben, die bislang zu den Kernaufgaben der Herstellung staatlicher Ordnung gehörten,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und dass wir gute Antworten haben sollten, um mit den absehbaren Folgen umgehen zu können. Auf diesen Bereich beziehen wir uns heute mit diesem Antrag. Aber wir stellen gerne auch weitere Anträge.

Herr Gabriel hat am 25. September 2014 in diesem Haus gesagt, Investitionsschutz in CETA und TTIP sei nicht erforderlich. Zwischen entwickelten Rechtssystemen wie Kanada und der EU brauche man keinen völkerrechtlichen Investitionsschutz.

(Mark Hauptmann [CDU/CSU]: Er hat es doch gerade angesprochen! Rumänien! Bulgarien!)

Ich will darauf, auf den Kern des Problems, näher eingehen. Darüber haben heute nicht viele geredet; viele haben nur die Opposition beschimpft. Ich habe eigentlich immer gedacht, Kern des demokratischen Rechtsstaats Deutschland sei das Parlament, in dem es denklogisch immer eine Opposition gibt, die auch fürs Fragenstellen bezahlt wird. Deshalb sage ich es noch einmal: Die regulatorische Kooperation in Verbindung und Verschränkung mit einer Schiedsgerichtsbarkeit, einer Art Paralleljustiz, ist das Problem. Wir und die EU müssen uns fragen, welches Zeichen wir setzen wollen. Wir sagen immer, dass wir mit anderen Rechtsstaatsdialoge führen und wissen, was ein Rechtsstaat ist. Das, was da geplant ist, hat aber nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern ist ein Zurück in die Geheimpolitik vergangener Jahrhunderte.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Dabei geht es nicht nur um die Öffentlichkeit und Überprüfbarkeit von Verfahren oder gesetzliche Richter. Ich stelle mir auch die Frage: Welche rechtliche, welche verfassungsrechtliche Basis und welche Gedanken liegen diesem Abkommen eigentlich zugrunde? Warum dürfen Investoren auf entgangenen Profit klagen? Warum darf eigentlich nicht der Verbraucherzentrale Bundesverband wegen Nichteinhaltung der Verbraucherrechte klagen? Warum darf Greenpeace nicht bei Umweltfragen klagen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Und warum darf Foodwatch nicht klagen, weil im Bereich der Lebensmittel etwas schlecht geregelt ist? Warum dürfen BUND, NABU und wie sie alle heißen, nicht klagen?

Welchem Rechtsverständnis folgen Sie? Schauen Sie sich doch einmal das Grundgesetz oder das europäische Recht an! Es ist ja nicht so, dass Artikel 1 des Grundgesetzes mit dem Satz: „Gewinnerwartung und wirtschaftliches Handeln sind unantastbar“ anfängt

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

– mein Grundgesetz zumindest fängt nicht so an –, sondern da stehen bis Artikel 14 des Grundgesetzes – Eigentum – verschiedene Rechte, zum Beispiel die Staatszielbestimmung Umweltschutz und das Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Und auch Artikel 15!)

Durch das Bundesverfassungsgericht ist auch das Datenschutzgrundrecht normiert, und dann kommt Artikel 14 des Grundgesetzes. Ich frage Sie: Warum darf der eine klagen, warum darf er einen Extraweg gehen, und warum bekommt er Schadensersatz, und alle anderen dürfen nicht klagen? Wenn Sie das bilateral vereinbaren, dann reduzieren Sie nicht nur das Niveau von Rechtsstaat, Grundrechten usw., sondern dann bringen Sie uns auch politisch in eine Schieflage, und zwar als weltweit schlechtes Vorbild.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich will jetzt einen durchaus positiven Satz über Herrn Gabriel sagen.

(Dirk Becker [SPD]: Das ist ja schon mal gut!)

– Ja. – Sie haben, wie ich finde, ein bisschen viel darum herumgeredet, sozusagen auf der Stimmungsebene und colorandi causa.

(Michaela Noll [CDU/CSU]: Oh! Sie tragen ja ganz schön dick auf!)

Aber jetzt zu Ihrem inhaltlichen Punkt. – Ich habe noch eine Minute, oder?

Eine Minute, ja.

Herr Gabriel, es ist gut, dass Sie einen internationalen Gerichtshof ins Gespräch gebracht haben. Die Frage ist nicht nur, ob es Durchsetzungschancen gibt, sondern auch – Frau Dröge hat ja gesagt, dass wir gerne mit Ihnen darüber diskutieren –: Welcher Intention folgt das? Ich finde, man muss über die Frage: „Dürfen nur die einen klagen oder auch andere?“ diskutieren, weil sonst die Wertigkeit, was die verschiedenen Rechte betrifft, schief ist. Ich frage mich auch: Wo wird er angesiedelt? Die WTO ist schon neben die UN gesetzt worden, weil man unter dem Dach der UN nicht weitermachen wollte, da man sich unter Druck gesetzt fühlte. Vielleicht gehört auch ein solcher internationaler Gerichtshof unter das Dach der UN, weil man nur so sicherstellen kann, dass alle Rechte berücksichtigt werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Uns, meine Damen und Herren, geht es an dieser Stelle durchaus um Freihandelsabkommen. Ich könnte mir allerdings schönere vorstellen. Warum machen wir eigentlich kein Freihandelsabkommen, das versucht, Innovation, Kreativität, erneuerbare Energien und CO 2 - Einsparung zum Kern des gemeinsamen transatlantischen Handels zu machen? Das wäre doch etwas! Es geht also längst nicht mehr allein um das Huhn,

(Dr. Joachim Pfeiffer [CDU/CSU]: Dass das sogar Sie feststellen! Toll!)

sondern um die Frage, ob wir bilateral weltweite Standards setzen wollen, die undemokratisch sind und zu Privilegien für Einzelne führen. Genau deshalb werden wir bei beiden Abkommen, bei TTIP und CETA, immer engagiert sein. Wir sind ein Rollenmodell. Dieses Rollenmodell muss lauten: Alle Rechte werden realisiert, und wir führen keine undemokratischen Prinzipien ein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank, Renate Künast. – Nächster Redner in der Debatte: Klaus-Peter Willsch für die CDU/CSU- Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU – Klaus Ernst [DIE LINKE]: Für wen sprechen Sie denn jetzt? – Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4667223
Wahlperiode 18
Sitzung 89
Tagesordnungspunkt CETA-Abkommen EU/Kanada
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