27.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 89 / Tagesordnungspunkt 17

Susanna KarawanskijDIE LINKE - Kleinanlegerschutzgesetz

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: Viele Menschen haben für die private Altersvorsorge in sogenannte Genussrechte oder Nachrangdarlehen investiert. Prokon ist ein trauriges Beispiel, das seinen Niederschlag in der Presse gefunden hat. In diesem Fall mussten Bürgerinnen und Bürger große Verluste erleiden. Spätestens seit dieser Pleite ist der Begriff des Grauen Kapitalmarkts in aller Munde. Hochriskante, intransparente Finanzprodukte in diesem weitestgehend immer noch unregulierten Markt bescherten große Verluste. Das Beispiel zeigt, dass der Graue Kapitalmarkt nun endlich wirksam reguliert werden muss und vor allen Dingen Kleinanlegerinnen und Kleinanleger an der Stelle geschützt werden müssen. Machen wir uns nichts vor: Bislang ist der finanzielle Verbraucherschutz in Deutschland immer noch in den Kinderschuhen.

(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Na, na!)

Wir Linke haben im März 2014 konkrete Vorschläge in einem eigenen Antrag unterbreitet. Zwei Monate später gab es dann ein unverbindliches Maßnahmenpaket. Nun, ein knappes Jahr später, wird der Gesetzentwurf vorgelegt. Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass der Schutz von Kleinanlegern dann doch nicht so pressiert hat. Aber wir begrüßen die Stoßrichtung, dass gerade Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht so viel Geld haben und kleine Summen anlegen möchten, geschützt werden.

Wir finden es auch gut, dass die Finanzaufsicht, die BaFin, insbesondere wenn man die unseriösen Anbieter vor Augen hat, von nun an leichter auch Vertriebsverbote verhängen darf. Noch besser wäre es allerdings, wenn die BaFin entsprechende Verkaufsprojekte nicht nur nach formalen Kriterien prüfen würde, sondern auch inhaltlich prüfen würde, ob so ein Geschäftsmodell tragfähig ist. Wir würden es auch begrüßen, wenn die Aufsichtsrechte der BaFin dahin gehend erweitert würden, dass diese über das Recht bzw. die Pflicht zur kollektiven Rechtsdurchsetzung verfügt und damit Sammelklagen einreichen und Verjährungen hemmen könnte.

Zukünftig werden besagte Nachrangdarlehen einer Regulierung unterworfen. Das haben wir bereits vor einem Jahr gefordert. Es ist schön, dass wir das in dem jetzigen Gesetzentwurf wiederfinden und Umgehungsmöglichkeiten bzw. Lücken geschlossen werden. Damit wurde ein wichtiger Schritt zur Regulierung des Grauen Kapitalmarkts getan.

(Beifall bei der LINKEN)

Aber genau dieser Punkt wirft bei näherer Betrachtung einige Fragen auf, gerade bei den sozialen, gemeinnützigen Initiativen oder der Crowdinvesting-Szene; denn diese Projekte, die teilweise auf einer Schwarmfinanzierung basieren, sammeln oft Geld über Direktkredite oder Nachrangdarlehen ein. Initiativen wie Mietshäuser, Dorfläden oder Kitas sehen nunmehr die Gefahr, dass ihnen der Saft abgedreht wird, wenn sie beispielsweise einen Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen, der nicht selten 50 000 Euro kostet, erstellen müssen und damit das eigentliche Budget, das man in das Projekt investieren möchte, aufgefressen wird.

Hier ist sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt. Zum einen müssen wir den Grauen Kapitalmarkt regulieren, zum anderen möchten wir Linken natürlich solchen Projekten der solidarischen Ökonomie, wirklich sozialen, ökologisch nachhaltigen und gemeinnützigen Projekten nicht den Garaus machen. Die Ausnahmeregelungen, die bisher getroffen worden sind, sind ganz gut. Man muss allerdings auch schauen, dass keine Nischen übrig bleiben, die schlecht reguliert sind und die unseriöse Anbieter dann nutzen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich möchte noch auf einen Widerspruch hinweisen, den wir in den bevorstehenden Diskussionen lösen müssen. Einige gemeinnützige Projekte, die sich über Nachrangdarlehen finanzieren und sich bewusst von Banken abgrenzen wollen und erklären, dass bei ihnen das Anlegergeld besser aufgehoben ist, werben oft trotzdem mit einer guten Verzinsung. Zugleich werden vor allem die gemeinnützigen, ideellen Non-Profit-Ziele in den Vordergrund gerückt. Hier muss meines Erachtens noch geklärt werden, was tatsächlich im Zentrum steht, der Gemeinnutz oder die Konkurrenz zu den Banken.

Es ist nicht klar, warum solche Projekte überhaupt Renditen bieten sollten und warum sie sich nicht von den Angeboten des freien Marktes abgrenzen. Es stellt sich doch die Frage, warum eine Dorfbücherei, eine Kita oder ein Mietprojekt überhaupt Renditen erwirtschaften sollte.

Man könnte das treffender beispielsweise mit dem Etikett versehen: Spende mit eventueller Rückzahlung. Das wäre zumindest ehrlicher; denn ideelle Gründe und Profitinteressen streben meines Erachtens auseinander und lassen sich nicht miteinander vereinbaren.

(Beifall bei der LINKEN – Dr. Frank Steffel [CDU/CSU]: Dann legt nur keiner an! Dann gibt es kein Geld mehr!)

Man könnte im Hinblick auf gemeinnützige Projekte beispielsweise über einen „Prospekt light“ nachdenken, um deren Belastungen zu verringern, sodass man ihnen nicht den Garaus macht.

Letztendlich brauchen wir – das habe ich schon betont, als wir unseren Antrag vorgestellt haben – ein Umdenken: Die Finanzprodukte sollten nicht erst dann reguliert werden, wenn sie auf dem Markt sind. Wir brauchen vielmehr eine Umkehr in der Verfahrensweise, eine präventive Regulierung: Finanzprodukte sollten erst auf den Markt kommen dürfen, wenn sie von so etwas wie einem Finanz-TÜV begutachtet worden sind. So wären letztendlich auch die Kleinanleger wirksam geschützt.

Lassen Sie uns diese Fragen und diese Probleme auch bei den weiteren Diskussionen und der Anhörung offen diskutieren. Wir wollen die Kleinanleger und die, die soziale, gemeinnützige, ideelle Projekte fördern wollen, vor unseriösen Anbietern schützen.

Frau Kollegin Karawanskij, erlauben Sie mir den Hinweis, dass Ihr letzter Satz angesichts der Redezeit ein guter Schlusssatz gewesen wäre.

Und wir wollen solchen Projekten nicht den Garaus machen.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt hat das Wort für die Bundesregierung der Bundesminister Heiko Maas.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4667381
Wahlperiode 18
Sitzung 89
Tagesordnungspunkt Kleinanlegerschutzgesetz
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