27.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 89 / Tagesordnungspunkt 17

Heiko Maas - Kleinanlegerschutzgesetz

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer heute für das Alter vorsorgt oder das Ersparte ganz einfach nur anlegt, der setzt mitunter viel aufs Spiel; denn heute kann der Lebensstandard von morgen von einer einzigen Anlageentscheidung abhängen. Es ist mittlerweile so, dass eine Unzahl von Akteuren und immer neuen Produkten es für Anleger immer schwieriger machen, die Übersicht zu behalten. Viele sind mittlerweile sehr unsicher, welchen Weg sie einschlagen sollen, sei es im Hinblick auf eine Anlageform, sei es im Hinblick auf die Altersvorsorge. Deswegen wollen wir insbesondere den Kleinanlegern mit diesem Gesetz Orientierung geben: erstens mit mehr Transparenz, zweitens mit Schutz vor Irreführung und drittens mit einer verbesserten Aufsicht über all die Anbieter.

Meine Damen und Herren, welche Folgen Fehlinvestitionen haben können, das hat uns der schon angesprochene Fall Prokon ganz besonders vor Augen geführt. In einer der größten Insolvenzen unserer Geschichte – man muss sich das einmal vorstellen – müssen 75 000 Käufer von Genussrechten um die Hälfte ihrer Anlagen fürchten, um Anlagen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Das konnten und wollten wir nicht weiter tatenlos hinnehmen. Deshalb ist es gut, dass wir heute im Bundestag über einen Gesetzentwurf beraten, mit dem wir ein neues Koordinatensystem für diesen Markt schaffen können. Das ist möglich geworden – da will ich den Dank gern an das Bundesfinanzministerium zurückgeben –, weil der Bereich Verbraucherschutz, die in unserem Ministerium Zuständigen und Herr Meister im Finanzministerium sehr gut und konzentriert zusammengearbeitet haben. Dafür noch einmal ein herzliches Dankeschön!

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Kleinanleger brauchen für ihre eigene Entscheidung – auch Herr Meister hat das gesagt – vor allen Dingen auf dem Grauen Kapitalmarkt mehr Informationen, als es sie bisher gibt. Im Moment haben wir einen völlig unzureichenden Zustand. Dort, wo das Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders hoch war, gab es ganz besonders wenig Transparenz, und das darf nicht sein. Auch mit diesem Gesetz wollen wir diesem Missverhältnis ein Ende setzen.

Der Fall Prokon hat uns auch gezeigt, wo wir ansetzen müssen. Der Graue Kapitalmarkt – diese Erfahrung hat man nicht nur im Fall Prokon gemacht – ist tatsächlich eher etwas für professionelle Anlageberatung. Wer auf dem Grauen Kapitalmarkt anlegen will, muss über eine Vielzahl von Kenntnissen verfügen. Es reicht nicht, nur den Wirtschaftsteil einer Zeitung zu lesen. Auf jeden Fall sind Produkte des Grauen Kapitalmarkts nichts für Plakatwerbung in Bussen oder Bahnen. Womöglich sollen dort mit Kaffee to go in der einen Hand und einem Smartphone in der anderen Hand Anlageentscheidungen getroffen werden. Die Werbung für ein lukratives Finanzprodukt, mit dem man die Energiewende voranbringen kann, wie es bei Prokon der Fall gewesen ist, hat viele dazu verleitet, Investitionen zu tätigen, die sie überhaupt nicht einschätzen konnten. Wir alle erinnern uns noch an das Atomzeichen, das nach und nach in ein Windrad überging. Das ist kommunikations- und marketingtechnisch alles sehr gut gewesen; bedauerlicherweise war es die Anlage substanziell nicht.

Meine Damen und Herren, und auch, wie schon erwähnt, bei den Prospekten werden wir genauer hinschauen. Auch da haben wir im Fall Prokon viele Erfahrungen sammeln können. Er hat uns gezeigt, dass das Gesetz eine Lücke hat, die Tausende mittlerweile teuer zu stehen gekommen ist. Diese Prospekte müssen künftig sehr viel aussagekräftiger sein – Herr Meister hat darauf hingewiesen –, insbesondere weil wir die Anbieter verpflichten, auch zum Beispiel auf personelle Verflechtungen und mögliche Risiken besser hinzuweisen. So zwingen wir den Grauen Kapitalmarkt zu mehr Transparenz und damit auch zu mehr Verbraucherschutz.

Meine Damen und Herren, mit dem Gesetz soll auch die Aufsicht über den Finanzmarkt noch einmal verbessert werden. Wir wollen schneller gegen schwarze Schafe, die auffällig geworden sind, vorgehen können. Deshalb stärken wir die Kompetenzen der BaFin. Sie wird sich in Zukunft verstärkt auch für die Interessen der Kleinanleger einsetzen können, Warnungen veröffentlichen oder, wenn es nötig ist, einzelne Finanzprodukte auch ganz vom Markt nehmen.

Die neuen Regeln sind nur ein Baustein der Verbraucherschutzpolitik. Wir wollen, dass Kleinanleger sich selbst vor Fehltritten besser schützen können. Dafür brauchen sie mehr Transparenz und mehr Informationen, aber dafür werden sie in Zukunft auch von sogenannten Finanzmarktwächtern unterstützt. Damit geben wir ihnen für entsprechende Anlageentscheidungen einen Kompass an die Hand, den es bisher noch nicht gegeben hat.

Unter der Leitung der Verbraucherzentrale Bundesverband agieren demnächst fünf sachlich, fachlich spezialisierte Verbraucherzentralen als Finanzmarktwächter. Sie beobachten, analysieren ständig die Märkte, und dort, wo sie Fehlentwicklungen erkennen, können sie die Behörden, aber auch den Gesetzgeber darauf hinweisen und so die Voraussetzung dafür schaffen, dass Abhilfe, wenn sie denn geleistet werden muss, auch in Angriff genommen werden kann.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben einen Anspruch auf gründliche Informationen, damit sie selbstbestimmt vernünftige Entscheidungen treffen können. Sie sollen sich ein vollständiges Bild von den Chancen und Risiken, von Nutzen und Kosten ihrer Anlagen machen können. Das nutzt den Verbraucherinnen und Verbrauchern; das nutzt aber auch der Nachhaltigkeit des Marktes. Es schützt den Einzelnen vor finanziellen Verlusten, und es sichert auch die Fairness, ohne die auch ein Finanzmarkt nicht funktionieren kann, zumindest nicht nachhaltig, und für all das brauchen wir dieses Gesetz. Auch ich bitte dafür um Ihre Zustimmung.

Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Für Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Kollege Dr. Gerhard Schick.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4667382
Wahlperiode 18
Sitzung 89
Tagesordnungspunkt Kleinanlegerschutzgesetz
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