Alexander RadwanCDU/CSU - Kleinanlegerschutzgesetz
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Wir debattieren heute das Kleinanlegerschutzgesetz. Es wurden schon die Firma Prokon und der sogenannte Skandal genannt. Ich möchte da die Äußerungen von Herrn Schick ein Stück weit ergänzen. Sie haben gesagt: Man wartet immer auf die Skandale, und dann wird man tätig. – Ich glaube, wir dürfen heute nicht den Eindruck erwecken, dass dank dieses Gesetzes zukünftig sogenannte Skandale und entsprechende Vorkommnisse nicht mehr vorkommen.
Die grundsätzliche Frage beim Verbraucherschutz lautet: Was kann Politik leisten, wo ist der Verbraucher eigenverantwortlich für sein Handeln und wo nicht? Gerade beim Verbraucherschutz gibt es immer einen Zwiespalt, einen Interessenkonflikt: Wir wollen auf der einen Seite die verfügbaren Informationen für den Verbraucher nutzbar machen und dafür sorgen, dass er sie versteht. Da möchte ich schon festhalten, dass inzwischen selbst die Verbraucherschutzverbände im Bereich der Finanzdienstleistungen sagen: Die eine oder andere gut gemeinte politische Initiative hat eigentlich gar nicht dazu geführt, dass der Verbraucher die Informationen, die er bekommt, versteht und damit umgehen kann. – Das ist etwas, was Rechtsanwälte und Juristen möglicherweise durchaus durchdeklinieren können, was aber dem Verbraucher selber nicht nützt. Das ist, wenn das die Verbraucherschutzverbände schon selber sagen, eine Prüfung für den Verbraucherschutz.
Auf der anderen Seite hören wir regelmäßig die Frage: Führt es zu Bürokratie, zu einem Aufwand, der die Finanzprodukte und -dienstleistungen in diesem Bereich unnötig verteuert? Genau in diesem Spannungsfeld bewegen wir uns. Wir sollten hier weiß Gott nicht den Eindruck erwecken, dass zukünftig solche Skandale wie bei Prokon komplett ausgeschlossen sind. Ich bin nicht bereit, hier den Verbraucher aus seiner Eigenverantwortung zu entlassen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Nichtsdestotrotz brauchen wir Transparenz bei den Renditen, bei den Chancen, bei den Risiken, bei Interessenkonflikten. Die BaFin – es wurde angesprochen – kann hier zukünftig verstärkt tätig werden. – All das sind Punkte, die wir bei diesem Gesetzgebungsverfahren zu diskutieren haben.
Folgende Punkte werden mir jetzt in der Diskussion wichtig sein: Auf der einen Seite müssen wir Gleiches gleich behandeln, auf der anderen Seite Ungleiches ungleich behandeln; wir müssen entsprechende Vorgaben machen. Mit „Gleiches gleich behandeln“ meine ich, dass die Politik nicht Wettbewerbsvorteile für bestimmte Produkte schaffen sollte, die dem Kunden angeboten werden. Es gibt allgemeine Anlageprodukte, es gibt Aktien, es gibt regulierte Produkte, und wir müssen schon darauf achten, dass die Politik keine Präferenz für die eine oder andere Richtung zeigt. Wir brauchen in diesem Bereich keine politische Marktsegmentierung, sondern es muss ein Level Playing Field geben. Auch bei der Finanzierung der Aufsicht müssen alle gleich behandelt werden, damit Wettbewerbsgleichheit besteht.
Auf der anderen Seite – das hat mein Vorredner angesprochen – müssen wir in der Politik dort, wo unterschiedliche Strukturen bestehen, den Mut haben, sie unterschiedlich zu behandeln. Staatssekretär Meister hat bereits das Thema Genossenschaften angesprochen. Die Genossenschaften in Deutschland und Europa haben eine lange Tradition. Ein solches Vorkommnis wie bei Prokon sollte uns jetzt nicht dazu verleiten, automatisch zu glauben: Hinter jeder Energiegenossenschaft – Sie haben das Beispiel Energiegenossenschaften genannt – verbirgt sich eigentlich eine Geldsammelstelle, die entsprechende Risiken birgt. – Da brauchen wir den Mut zu einer entsprechenden Differenzierung bei den Strukturen.
Das Gleiche gilt für zukunftsgerichtete Investitionen, für das Crowdfunding. Crowdfunding ist etwas, was neu entsteht. Herr Schick – nicht erschrecken! –, ich bin durchaus der Meinung, dass wir da gemeinsame Punkte finden werden; das hat sich in Ihrer Rede angedeutet. Das eine Thema ist, beim Crowdfunding erst ab einem Limit von 1 Million Euro die Prospektpflicht herbeizuführen. Darüber sollte man nachdenken.
Wenn wir Start-ups und Business Angels in Deutschland fördern wollen, die in Unternehmen des Mittelstands investieren, sollten wir auch darüber nachdenken, ob wir wirklich regelmäßig einen Medienbruch herbeiführen wollen, indem wir ein Werbeverbot im Netz herbeiführen.
Letztendlich geht es auch darum: Muss derjenige, der sich im Internet betätigt, nachher vor Ort eine Unterschrift leisten oder nicht? Ich bin der Meinung: Wir wollen das Internet nutzen und das Crowdfunding in Deutschland etablieren und stärken. Darum brauchen wir auch eine Regelung, die die Nutzung dieses Mediums unterstützt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Es wurde bereits angesprochen: Auch wenn das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist, steht es uns gut an, die Bundesratsentscheidung zu berücksichtigen und zu werten. Gleichzeitig müssen wir darauf achten, dass wir in Europa ein Level Playing Field haben. Wir brauchen kein Gold Plating, keine Verschärfungen in Deutschland. Darauf werden wir im Gesetzgebungsverfahren achten.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Der Kollege Dr. Carsten Sieling spricht jetzt für die SPD.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4667441 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 89 |
Tagesordnungspunkt | Kleinanlegerschutzgesetz |