Carsten SielingSPD - Kleinanlegerschutzgesetz
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz machen wir einen guten weiteren Schritt, um den finanziellen Verbraucherschutz zu stärken und gleichzeitig die Auswirkungen der Finanzmarktkrise zu adressieren. Es geht nämlich um beides. So gesehen handelt es sich hier eigentlich um einen weiteren Baustein eines größeren Pakets. Es wurden einerseits Regulierungen für Spareinlagen, Wertpapiere und Fonds vorgenommen, andererseits wurde bereits vieles beim Verbraucherschutz getan. Von Minister Heiko Maas ist schon das Thema Finanzmarktwächter erwähnt worden. Es gibt aber auch weitere Aktivitäten im Bereich der Finanzberatung und der Honorarberatung sowie bei vielen anderen Dingen. Es handelt sich also um ein ganzes Paket, zu dem dies ein weiterer ganz zentraler und wichtiger Baustein ist, der im Übrigen in diesem Zusammenhang die kleinen Anleger – man kann auch sagen: die Sparerinnen und Sparer – ansprechen und ihnen Sicherheit und Perspektive geben soll.
Ich will besonders hervorheben, dass wir insofern einen großen Schritt vorangekommen sind, als die BaFin jetzt auch die Aufgaben des Verbraucherschutzes wahrnimmt. Die Kollegen Radwan und Schick haben davon gesprochen, Prokon habe dazu geführt, dass jetzt dieses Gesetz kommt. Prokon hat, glaube ich, die Öffentlichkeit noch einmal wachgerüttelt; das stimmt. Dieses Gesetz bzw. das gesamte Vorhaben ist aber ein Bestandteil des Koalitionsvertrages. Nicht der Skandal war Auslöser, sondern eine Wahl, die gut und nützlich war, führte dazu, dass wir jetzt eine Regierung haben, die den finanziellen Verbraucherschutz ernst nimmt und stark macht. Da arbeiten das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie das Finanzministerium zusammen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Es war immer ein SPD-Anliegen, das zu machen. Ich will übrigens ganz offen sagen: Beim Thema „Aufsicht durch die BaFin“ könnten wir uns durchaus mehr vorstellen. Ich will darauf hinweisen, dass es ursprünglich das Vorhaben gab, die Aufsicht geschlossen und gemeinsam durchzuführen. Wir haben nach wie vor eine gespaltene Aufsicht dahin gehend, dass freie Finanzvermittler über die Handelskammern und andere Institutionen beaufsichtigt werden. Das ist nicht zufriedenstellend. Finanzminister Schäuble hatte in der letzten Legislaturperiode auch etwas Einheitliches vorgeschlagen. Es gab einmal – einige mögen sich noch erinnern – einen Wirtschaftsminister Brüderle, der das sozusagen umgedreht hat. Auch das könnte man noch anfassen. Darauf will ich hier nur hinweisen. Das wäre jedenfalls auch ein wichtiger und richtiger Schritt.
(Beifall bei der SPD sowie des Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Wir haben – das ist hier, glaube ich, deutlich geworden – eine große Übereinstimmung, dass wir in den bevorstehenden parlamentarischen Beratungen – wir befinden uns jetzt in der ersten Lesung – eine Reihe von Dingen anfassen müssen, sodass Bürgeraktivitäten, aber auch unternehmerische Initiativen durch den Verbraucherschutz nicht geschwächt werden. Das ist nicht das Ziel des Verbraucherschutzes. Ich glaube, dass dieser Verbraucherschutz – so wie er angelegt ist – gut ist. Wir werden ihn auch nicht abschwächen; wir werden darauf schauen, ihn zu erweitern. Im Koalitionsvertrag steht übrigens auch, dass wir ihn erweitern wollen. Wir wollen genossenschaftliche Aktivitäten verstärken und dafür sorgen, dass Wohninitiativen, die sich zusammentun, die entsprechenden Möglichkeiten haben. Wir wollen dafür sorgen, dass sich Energiegenossenschaften, Dorfläden und andere entwickeln können. Richtigerweise ist hier auch das Thema der sogenannten Schwarmfinanzierung benannt worden.
Ich finde es vernünftig, dass wir uns in der parlamentarischen Beratung – auch aufgrund der Anregung des Bundesrates – noch weitere Gedanken machen werden, wie wir Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie Verbraucherschutz in das richtige Gleichgewicht bringen. Ich bin ganz optimistisch, dass wir – mit einem starken Verbraucherschutz; das will ich sehr unterstreichen – zu einem guten Ergebnis kommen. Vielleicht wird es dazu hier im Parlament auch eine einheitliche Orientierung geben. Ich glaube, das wäre eine gute Botschaft für alle Menschen in diesem Lande und auch dafür, dass jetzt gegen entglittene Finanzmärkte und natürlich auch gegen solche Unternehmen wie Prokon durchgegriffen wird. So etwas soll es zukünftig – auch wenn man nie etwas hundertprozentig ausschließen kann – möglichst nicht mehr geben. Wir schaffen hier aber einen ordentlichen Rahmen. Das ist doch ein gutes Wort zum Freitag.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Abschließender Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Dr. Frank Steffel, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4667454 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 89 |
Tagesordnungspunkt | Kleinanlegerschutzgesetz |