27.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 89 / Zusatzpunkt 7

Annette GrothDIE LINKE - Deutsches Institut für Menschenrechte

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Verehrte Frau Steinbach, als Erstes möchte ich Sie fragen: Wie lange wollen Sie denn noch verhandeln? Wir verhandeln doch schon so lange,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Ulla Jelpke [DIE LINKE])

und nie haben wir die Gelegenheit, diesen Antrag im Menschenrechtsausschuss zu beraten, weil er von der Regierungskoalition immer von der Tagesordnung genommen wird. Letzten Mittwoch war das das letzte Mal der Fall.

Ich begreife es nicht. Uns rennt die Zeit davon; das wissen Sie doch genauso gut wie ich. März ist der Termin – Herr Koenigs hat das alles sehr gut dargelegt –, und wenn bis dahin das DIMR nicht auf eine gesetzliche Grundlage gestellt ist, verlieren wir den A-Status. Das wäre doch eine Schande, wo Deutschland doch gerade den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat hat.

Ich will einmal aus einer Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zitieren:

Ich denke, wir alle haben kein Interesse daran, diese große Blamage auf uns zu nehmen. Geben Sie sich doch bitte einen Ruck, liebe Kollegin Steinbach, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, dem Antrag der Grünen, der aus Ihrem Hause kommt, liebe SPD, zuzustimmen!

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte noch einen Takt zu A- und B-Status sagen. Immerhin 70 nationale Menschenrechtsinstitutionen weltweit haben den A-Status. Sie haben eben Nigeria angesprochen. Auch ich habe etwas gestutzt. Es ist ein Institut, das eine unglaublich wichtige und gute Menschenrechtsarbeit in Nigeria leistet, in einem Land – Sie haben es richtig gesagt –, wo Boko Haram Leute ermordet usw. usf. Das Gleiche gilt im Übrigen für die Menschenrechtsinstitute, die den B-Status haben, wie Honduras, Bangladesch, Tschad und Algerien. Den B-Status in der Schweiz habe ich auch gesehen. Für mich heißt das, dass es auch dort gesetzliche Unregelmäßigkeiten gibt. Der Status eines Menschenrechtsinstituts ist also nicht gleichzusetzen mit der Lage der Menschenrechte in den Ländern. Das muss man einmal klar sagen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich verstehe auch nicht, warum Sie krampfhaft suchen, wo das DIMR angegliedert werden kann: Auswärtiges Amt, Bundestag oder Bundeskanzleramt. Ich sehe darin keinen Sinn. Es muss unabhängig sein und eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dann soll dieses Institut bitte schön ohne Störungen aus der Politik weiter arbeiten. Ich fürchte, dass es durch eine Anbindung an das Auswärtige Amt oder anderswo die Unabhängigkeit verlieren würde.

Es wird sehr häufig angeprangert oder kritisiert, dass das DIMR sich eventuell zu sehr mit den Menschenrechtsverletzungen in Deutschland befasst. Dafür ist es auch da. Wir können es doch nicht schönreden, wenn bei uns Menschenrechtsverletzungen in Flüchtlingsheimen, in Gefängnissen, in Pflegeheimen usw. usf. passieren.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Dies steht auch in den Pariser Prinzipien.

Noch einmal: Ich hoffe, dass Sie sich alle einen Ruck geben und wir die kurze Frist, die uns noch bleibt, nutzen, um das DIMR auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und seine Unabhängigkeit zu wahren.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner spricht Frank Schwabe.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4667630
Wahlperiode 18
Sitzung 89
Tagesordnungspunkt Deutsches Institut für Menschenrechte
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