27.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 89 / Zusatzpunkt 7

Frank SchwabeSPD - Deutsches Institut für Menschenrechte

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Deutsche Institut für Menschenrechte genießt höchstes Vertrauen von allen Institutionen in Deutschland, von Nichtregierungsorganisationen, von Verbänden aller Art, den Kirchen, aber auch von den Regierungsstellen, in dem, was es national tut, und zwar genau so, wie es ist. Es genießt höchsten internationalen Respekt und hat die höchstmögliche internationale Reputation, ebenfalls genau so, wie es ist. Diese Reputation zu gefährden, wäre ein menschenrechtspolitischer Frevel und würde der Bundesrepublik Deutschland einen, wie ich finde, nicht zu verantwortenden außenpolitischen Schaden zufügen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Mir fehlte die Fantasie, dass wir das am Ende fertigbringen könnten. Ich gehe davon aus, dass es in einer Last-Minute-Aktion noch gelingt, den A-Status zu retten.

Hier im Hause gab es – das ist gerade deutlich gemacht worden – im Jahr 2000 für dieses Institut eine breite politische Mehrheit über alle Fraktionen hinweg. Ich gehe im Übrigen davon aus, dass diese breite politische Mehrheit auch jetzt in diesem Hause, vielleicht nicht am Freitagnachmittag, grundsätzlich da sein müsste.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte untersucht zuvörderst die Menschenrechtslage im Inland. Genau das ist die einem Menschenrechtsinstitut innewohnende Logik. Erst dadurch wird es im Übrigen möglich, das, was im internationalen Kontext an Menschenrechtsverletzungen stattfindet, wirksam zu kritisieren. Das Institut muss selbst entscheiden, wo es den Finger in die Wunde legt, was es in Deutschland untersucht. Selbst wenn oder – man muss es vielleicht sogar andersherum sagen – gerade weil uns das manchmal nicht gefällt, muss das so sein. Deswegen ist für uns, die Sozialdemokratie, vollkommen klar, dass der Vereinsstatus die richtige Lösung ist und es dabei auch bleiben muss.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wo stehen wir jetzt eigentlich? Es ist gerade umfänglich berichtet worden. Es gibt ein Überprüfungsgremium, das von den Vereinten Nationen eingesetzt ist, und dieses fordert nun einmal eine gesetzliche oder verfassungsmäßige Grundlage. Wir wissen schon lange, dass die Klärung dieser Frage ansteht. Es gibt dafür eine Galgenfrist bis zum 16. März. Wenn wir die Frage bis dann nicht klären, wird uns der sogenannte A-Status entzogen und damit zentrale Mitwirkungsrechte in den Gremien des UN-Menschenrechtsrats.

Es gibt dazu eine jahrelange Debatte in diesem Hause, auch in vorherigen Koalitionen. Im Übrigen gibt es einen Koalitionsvertrag, bei dem ich davon ausgehe, dass er eingehalten wird. Im Koalitionsvertrag heißt es:

Das UN-Gremium selbst, von dem wir gerade geredet haben, sagt, dass alle Pariser Prinzipien eingehalten werden – außer die gesetzliche Grundlage. Deswegen ist eigentlich relativ klar, was zu tun ist. Ich danke dem Bundesjustizminister dafür, dass er sich im Sinne des Koalitionsvertrages auf den Weg gemacht hat, fleißig war und einen Vorschlag vorgelegt hat, den die Grünen abgeschrieben haben. Es ist aber auch nicht so kompliziert, weil es am Ende darum geht, ein gut funktionierendes Institut schlichtweg auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Wahrscheinlich hätten wir alle den Gesetzentwurf ganz gut selbst formulieren können.

(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Schwierige ist dann das Zustimmen!)

Die gesamte versammelte Öffentlichkeit unterstützt im Übrigen diesen Vorschlag;

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

ich kenne niemanden in der Öffentlichkeit, der ihn nicht unterstützt. Es gibt ein Dutzend Briefe von allen Möglichen an alle Möglichen – über 60 Organisationen, darunter die 52 Mitgliedsorganisationen des Forums Menschenrechte. Deswegen kann ich ein Argument wirklich nicht verstehen: dass das Institut nicht die Breite der Gesellschaft abbilden würde. Ich habe niemanden aus der Breite der Gesellschaft gehört, der das Institut, so wie es gerade konstituiert ist, kritisiert. Insofern kann ich das Argument nicht nachvollziehen.

Wir haben Briefe von der EKD, von der Evangelischen Kirche in Deutschland, den deutschen Bischöfen, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Behindertenrat, der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen, der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Richterbund und dem Forum Menschenrechte bekommen. Ich will nur aus dem Brief des Deutschen Roten Kreuzes zitieren. Dort wird formuliert: Eine gesetzliche Grundlage ist die letzte verbliebene Voraussetzung für den Erhalt des sogenannten A-Status des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auch hieran wird bemessen, welchen Stellenwert Deutschland der Wahrung der Menschenrechte im In- und Ausland einräumt. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Rudolf Seiters.

(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist auch ein Verein! Auf gesetzlicher Grundlage!)

Ich könnte auch ACAT, Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, zitieren – ein kleiner, wichtiger Verein, der sich in großer Sorge an den Bundestagspräsidenten gewandt hat, und zwar auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes.

Wir haben schon den Vorsitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen übernommen; auch das ist schon angesprochen worden. Ich mag mir wirklich die Blamage nicht vorstellen, wenn wir während dieses Vorsitzes im Menschenrechtsrat den A-Status verlieren würden. Das wäre jedenfalls ein gefundenes Fressen für genau die Länder, die sich den Menschenrechten eben nicht verschworen haben; sie sind gerade zum Teil aufgezählt worden. Genau diese Länder würden sich darüber freuen, wenn wir diese Blamage erleiden würden. Deshalb appelliere ich an alle miteinander in diesem Haus – an die Bundesregierung und an uns selbst –, dies zu verhindern, schon allein, weil wir aus Gründen der Staatsräson allen Schaden von Deutschland mit seiner außenpolitischen Rolle abwenden müssen.

(Beifall bei der SPD – Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Mehrheit haben wir doch!)

Ich habe Dinara Yunus vor Augen; andere sind ja auch Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Dinara Yunus ist die Tochter von Leyla und Arif Yunus, die gerade in Aserbaidschan im Gefängnis sitzen. Man kann an den Vereinten Nationen vieles kritisieren, etwa dass Saudi-Arabien im Menschenrechtsrat ist; aber es sind nun einmal die Vereinten Nationen. Folgendes Argument verstehe ich jedoch nicht: Weil Aserbaidschan den A-Status hat und das wahrscheinlich auch problematisch ist, sollten wir uns selbst schwächen, indem wir uns, wenn wir nur noch den B-Status haben, nicht mehr äußern können, nicht mehr dem Vertrauen von Dinara Yunus und anderen gerecht werden können? Das kann ich nicht nachvollziehen. Diese Selbstbeschneidung ist falsch. Sie muss verhindert werden. Ich hoffe, dass wir den Schaden abwenden und noch zu einer kurzfristigen Lösung kommen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie der Abg. Annette Groth [DIE LINKE])

Als nächster Redner hat Dr. Fabritius von der CDU/ CSU das Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4667683
Wahlperiode 18
Sitzung 89
Tagesordnungspunkt Deutsches Institut für Menschenrechte
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta