Bernd FabritiusCDU/CSU - Deutsches Institut für Menschenrechte
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie es mich vorwegnehmen: Die Bewahrung und Förderung der Menschenrechte ist eine unserer vornehmsten Aufgaben. Die Idee universeller, unteilbarer und unveräußerlicher Menschenrechte ist eine unserer größten Errungenschaften. Dass Sie, Herr Kollege Koenigs, der Union sinngemäß ein distantes Verhältnis zu Menschenrechten unterstellen, ist eine bodenlose Frechheit.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulla Schmidt [Aachen] [SPD])
Dort, wo Menschenrechte tatsächlich zur Geltung kommen, haben sie ein nie dagewesenes Maß an Freiheit und Entfaltungsmöglichkeiten des Einzelnen, aber auch Vertrauen und Sicherheit geschaffen. Auch wenn – oder gerade weil – das Schutzniveau der Menschenrechte in unserem Land sehr hoch ist, bleibt es für uns eine Selbstverständlichkeit, ihre Einhaltung auch weiterhin zu sichern und, wo nötig, Verbesserungen vorzunehmen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde gegründet, um an dieser Aufgabe mitzuwirken. Seine Arbeit ist von hohem Wert für die Menschen in unserem Land und darüber hinaus. Gerade deshalb ist es für uns wichtig, das Institut auf eine stabile Grundlage auf Basis der Pariser Prinzipien zu stellen. Daher haben wir das auch genau so und nicht anders im Koalitionsvertrag festgehalten.
(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und was war die letzten fünf Monate?)
Die Pariser Prinzipien fordern vor allem ein – ich zitiere – „in einem Dokument mit Verfassungs- oder Gesetzesrang klar festgelegtes Mandat, in dem ihre Zusammensetzung und ihr Zuständigkeitsbereich im einzelnen beschrieben sind“. Notwendig sind weiter die gesetzlich festgeschriebene Unabhängigkeit des Instituts sowie – ich zitiere erneut – „Garantien für die pluralistische Vertretung der an der Förderung und am Schutz der Menschenrechte beteiligten gesellschaftlichen Kräfte (der zivilen Gesellschaft)“.
Die Pariser Prinzipien sagen uns auch ganz genau, was dieses nationale Institut soll. Es hat unter anderem die Aufgabe – Zitat – „in beratender Eigenschaft der Regierung, dem Parlament und jedem anderen zuständigen Organ entweder auf Ersuchen der betreffenden Behörden oder in Ausübung ihrer Befugnis, von Amts wegen tätig zu werden, Ansichten, Empfehlungen, Vorschläge und Berichte zu allen die Förderung und den Schutz der Menschenrechte betreffenden Fragen vorzulegen“. Genau das wollen wir.
Menschenrechtsinstituten, die derartige Kriterien erfüllen, wird der A-Status verliehen. Natürlich sollte es auch das Ziel Deutschlands sein, diesen Status, den unser Institut schon seit 15 Jahren hat, weiterhin zu erhalten. Schließlich gehen mit diesem Status unter anderem erweiterte Partizipationsrechte des Instituts im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einher – mehr aber nicht.
Es ist ein Fehler, von der Klassifizierung eines Instituts auf die Menschenrechtslage in dessen Land zu schließen. Die Kollegin Steinbach hat es bereits angesprochen. Auch Länder mit einer, vorsichtig formuliert, eher bescheidenen Reputation, was die Wahrung von Menschenrechten anbelangt, präsentieren Institute, die mit diesem A-Status akkreditiert sind. Es sind schon Namen genannt worden: Mexiko, Aserbaidschan, Russland. Wenn sogar Länder wie Kamerun und Uganda den A-Status verliehen bekommen,
(Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nicht Länder, die Institute!)
dann ist dieser Status weder eine unmittelbare menschenrechtliche Referenz noch ein Ziel, dem man alles andere zulasten einer genauen Regelung bedingungslos unterordnen sollte.
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es sind nicht die Länder, sondern die Institute! Sie haben da etwas verwechselt!)
Uns ist es wichtiger, das Deutsche Institut genau den Pariser Prinzipien entsprechend aufzustellen – auch wenn das noch ein paar Wochen dauert –, weil ein Ministerialentwurf in der parlamentarischen Wirklichkeit zwar eine gute Diskussionsgrundlage sein kann, das Argumentieren und Kämpfen um die beste Lösung aber mitnichten entbehrlich macht.
Bei Beurteilung der Statusfrage und deren Dringlichkeit sollte man sich auch anschauen, auf welche Weise die Institutionen ihren jeweiligen Status zugesprochen bekommen; auch das wurde bereits angesprochen. Dieser Status wird mitnichten von den Vereinten Nationen verliehen, wie das auch heute ein paarmal falsch behauptet wurde. Das entscheiden die Institute nämlich selbst, genauer gesagt die Mitglieder des ICC, einem Zusammenschluss der nationalen Menschenrechtsinstitutionen mit A-Status. Stimmberechtigt sind laut Statut des ICC nur die Länder mit A-Status. Russland, Aserbaidschan und Uganda gehören also zu den Auserwählten, die über diesen Status entscheiden.
Es gibt übrigens – auch das ist sehr interessant – eine Reihe von Ländern, die einen ähnlich hohen Menschenrechtsstandard aufweisen wie Deutschland und deren Institute dennoch nicht mit dem A-Status akkreditiert sind. Österreich hat nur einen B-Status, die Schweiz gar einen C-Status. Einen eingehenden Vergleich der Schweiz mit Aserbaidschan, Russland oder Uganda und ihrer jeweiligen Reputation im Bereich der Menschenrechte erspare ich Ihnen.
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sind Sie für den A-Status oder für den B-Status?)
Meine Damen und Herren, ich sage es nochmals: Wir wollen den A-Status erhalten,
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das klang aber anders!)
damit unser deutsches Institut seinen vollen Handlungsspielraum behält und seine wichtige Arbeit weiterhin im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zur Geltung bringen kann. Wir wollen eine klare und den Pariser Prinzipien entsprechende Struktur. Wir wollen ein Institut, das in seiner Arbeit unabhängig ist und dessen Finanzierung klar und deutlich geregelt ist. Wir wollen übrigens wirkliche Unabhängigkeit und verwechseln diese nicht mit Einseitigkeit. Genau deswegen wollen wir in den Gremien des Instituts die gesamte Bandbreite unserer Gesellschaft gespiegelt sehen, wie es in den Pariser Prinzipien gefordert wird.
Das Institut soll seine Aufgabe mit einem klaren und geschärften Blick nach Deutschland wahrnehmen, dabei aber schon alleine aus Gründen der Vergleichbarkeit die Augen vor der Situation in aller Welt nicht verschließen. Das alles leistet Ihr Gesetzesentwurf, meine Damen und Herren von den Grünen, nicht. Sie schreiben schon am Anfang Ihres Entwurfes die Rechtsform eines eingetragenen Vereins fest
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Deutsche Rote Kreuz ist auch ein eingetragener Verein! Wussten Sie das eigentlich?)
– ich komme noch dazu – und verkennen, dass aufgrund der in Deutschland geltenden und mit Verfassungsrang ausgestatteten Vereinsfreiheit die gewünschten Inhalte so überhaupt nicht gesetzlich geregelt werden können. Regelungsinhalte, wie die Pariser Prinzipien sie erfordern, sind in Vereinen der Entscheidung der Vereinsmitglieder in Mitgliederversammlungen vorbehalten und können von diesen immer wieder geändert und nicht etwa durch den Gesetzgeber verbindlich vorgegeben werden; schon gar nicht in einem konkreten Einzelfall.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Herr Kollege, lassen Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Koenigs zu?
Aber gerne.
Herr Kollege, Sie haben am Anfang Ihrer Rede gesagt, dass der Vereinsstatus verfassungsrechtlich problematisch sei.
Genau.
Ist Ihnen bekannt, dass das Deutsche Rote Kreuz e. V. auch eine gesetzliche Grundlage hat?
Selbstverständlich, lieber Herr Kollege. Das Deutsche Rote Kreuz ist zwar ein Verein,
(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber?)
für den ein DRK-Gesetz verabschiedet wurde. Bei genauer Betrachtung erkennen Sie und auch der Kollege Schwabe aber sehr schnell, dass darin keinesfalls Regelungen enthalten sind, die mit der für unser Institut geplanten stabilen Grundlage auch nur am Rande vergleichbar sind. Wir reden beim DRK-Gesetz von einem sogenannten „Drei-Paragrafen-Finanzierungsgesetz“ – dasden Pariser Prinzipien überhaupt nicht entsprechen muss –, in dem grob die Aufgaben umrissen, eine Finanzierung angesprochen und der Zeichenschutz – das rote Kreuz auf weißem Grund – geregelt sind; mehr nicht. So ein Gesetz können Sie gerne haben.
(Beifall bei der CDU/CSU – Tom Koenigs [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dann machen wir das! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Wie großzügig von Ihnen!)
Für eine vereinsrechtliche Lösung benötigen wir überhaupt kein Gesetz, weil unser BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch, für Vereine bereits eine klare und ausreichende Rechtsgrundlage bietet.
Was Sie mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erreichen wollen, ist bestenfalls ein Feigenblatt, aber keine stabile gesetzliche Grundlage. Eine solche wollen wir aber unbedingt für unser Institut. Genau dafür laufen die Gespräche in der Koalition. Ich bin zuversichtlich, dass wir bald zu einer guten Lösung kommen,
(Steffi Lemke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wann ist denn „bald“!)
die den Vorgaben der Pariser Prinzipien voll und ganz entspricht.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Rolf Mützenich [SPD]: So nicht! – Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: 16 Tage haben Sie noch!)
Als nächster Redner hat Johannes Fechner von der SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4667706 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 89 |
Tagesordnungspunkt | Deutsches Institut für Menschenrechte |