Christian LangeSPD - Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn es um das Bilanzrecht geht, dann leiten uns zwei große Ziele: erstens Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit dort, wo es darauf ankommt, und zweitens Abbau von unnötiger Bürokratie zur Entlastung der Unternehmen. Mit dem Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, wollen wir die überarbeitete EU-Bilanzrichtlinie in deutsches Recht umsetzen. Wir nehmen dieses Vorhaben zum Anlass, um, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger von unnötiger Bürokratie weiter zu entlasten.
Dazu nutzen wir die Spielräume, die die Richtlinie uns bietet. Denn wir wollen die Erleichterungen bei der Rechnungslegung möglichst vielen Unternehmen zukommen lassen. Wir erhöhen deshalb die Schwellenwerte, wie lange ein Unternehmen noch als klein gilt, um 20 Prozent. Damit schöpfen wir den Spielraum vollständig aus. Das wird rund 7 000 deutschen Mittelständlern zugutekommen. Als kleine Unternehmen müssen sie dann beispielsweise weniger Angaben in ihren Jahresabschlüssen machen, keinen Lagebericht aufstellen und den Jahresabschluss auch nicht zwingend von einem Abschlussprüfer prüfen lassen. Wir entlasten kleine Unternehmen außerdem durch weitere Vereinfachungen bei der Rechnungslegung. So streichen wir etwa die Pflicht, bestimmte Angaben im Jahresabschluss zu machen.
Der Gesetzentwurf ändert im Übrigen das Handelsbilanzrecht, um mehr Transparenz zu schaffen. Die Vorgaben für Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse wollen wir harmonisieren und damit deren Vergleichbarkeit erhöhen. Wir können dabei auf das 2009 grundlegend modernisierte deutsche Bilanzrecht aufbauen.
Meine Damen und Herren, Erleichterungen bei der Rechnungslegung schaffen wir aber nicht nur für Kapitalgesellschaften, sondern auch für mehr als 2 000 Kleinstgenossenschaften. In den vergangenen Jahren haben sich Genossenschaften als wichtige Rechtsform bürgerschaftlichen Engagements entwickelt. Dorfleben, Wohnprojekte oder die Förderung erneuerbarer Energie – all dies wird heute auch in Form von Genossenschaften betrieben. Dieses Engagement wollen wir fördern und stärken. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetz in einem ersten Schritt kleine Genossenschaften von unnötiger Bürokratie bei der Rechnungslegung entlasten.
Mit diesem Gesetzentwurf werden wir auch ein neues Element in das Handelsbilanzrecht einführen. In Zukunft sollen bestimmte große Rohstoffunternehmen offenlegen müssen, ob sie Geld an staatliche Stellen zahlen. Dies soll für große Unternehmen gelten, die beispielsweise Öl, Gas oder Kohle fördern. Diese Regelung soll vor allem rohstoffreichen Entwicklungs- und Schwellenländern helfen. Mehr Transparenz soll Korruption verhindern und für eine bessere Regierungsführung in diesen Ländern sorgen. Deutschland und die Europäische Union insgesamt stehen damit an der Seite der USA und Kanadas. Diese Länder haben für ihre Rohstoffunternehmen bereits vergleichbare Berichtspflichten eingeführt.
Wir haben uns bei diesem Gesetzentwurf darauf konzentriert, die EU-Bilanzrichtlinie umzusetzen. Ich weiß sehr wohl, dass es noch andere Reformwünsche gibt. Aber es gibt auch eine klare Vorgabe, bis wann wir diese Richtlinie umzusetzen haben – um genau zu sein: bis zum 20. Juli dieses Jahres. Deshalb sollten wir diesen Gesetzentwurf jetzt zügig beraten, damit wir die Vorgabe einhalten, vor allen aber, damit die Entlastungen für die kleinen Unternehmen möglichst rasch in Kraft treten können. Meine Damen und Herren, ich bitte um Unterstützung.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Als nächster Redner hat Richard Pitterle von der Linken das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4667769 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 89 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie |