27.02.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 89 / Tagesordnungspunkt 20

Thomas GambkeDIE GRÜNEN - Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie

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Frau Präsidentin! Verehrte verbliebene Kolleginnen und Kollegen am späten Freitagnachmittag!

(Heiterkeit – Zuruf von der CDU/CSU: Solange es keine Verblichenen sind!)

Liebe Besucherinnen und Besucher! Ich bin Herrn Professor Hirte ausdrücklich dankbar für seine einleitenden Worte, in denen er darauf aufmerksam gemacht hat, dass wir bei einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie wohl kein spannendes, aber ein sehr wichtiges Thema zu erwarten haben. Und ich muss sagen: Nach dem Vortrag des Staatssekretärs Lange konnten wir eigentlich auch fast gar nichts Wichtiges erwarten. Er hat sich zwar auf einen wichtigen Aspekt, aber auch nur auf einen Teilaspekt, nämlich das Thema Bürokratie, konzentriert.

Wir haben ja heute Morgen viel von Europa gehört. Gemeinsame Grundlagen für eine europäische Wirtschaftsordnung haben eine ganz große Bedeutung für uns; denn sie schaffen eine größere Transparenz bei der Beurteilung und Bewertung von Wirtschaftsunternehmen in Europa – ebenso in Griechenland wie in allen anderen Ländern. Insofern hat eine solche Bilanzrichtlinie eine sehr große Bedeutung.

Denken wir zum Beispiel daran, dass wir uns in Europa seit zehn Jahren bemühen, eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage zu schaffen, es aber immer wieder heißt, dass wir das nicht tun können, weil die Rechnungslegungsvorschriften in den einzelnen EU-Ländern so unterschiedlich sind, also ein Unternehmen in Frankreich anders bilanziert als eins in Deutschland oder Portugal oder Griechenland. Im Hinblick auf die Schaffung einer solchen gemeinsamen Basis hätte ich mir auch von unserer nationalen Seite mehr Initiative gewünscht, als sich nur darum zu sorgen, möglichst schnell – der Termin ist natürlich vorgegeben – die EU-Bilanzrichtlinie umzusetzen.

Das heißt, wir werden mit Sicherheit im Zuge der Beratungen dieses Gesetzentwurfs noch einmal prüfen, an welchen Stellen weitere Änderungen notwendig sind, um eine gemeinsame Basis zu schaffen, die wir in Europa dringend brauchen, oder um zum Beispiel einem schädlichen Steuerwettbewerb – davon reden im Moment ja viele – einen Riegel vorzuschieben. Eine solche Maßnahme hat also eine große Bedeutung in Richtung Europa.

Eine zweite Maßnahme mit großer Bedeutung – die ist ein bisschen untergegangen; auch weil sie von Deutschland in Brüssel eher gebremst als gefördert wurde – sind länderbezogene Offenlegungspflichten. Worum geht es denn bei den jetzt geforderten Offenlegungspflichten im Rohstoffsektor? Es geht darum, dass, wie wir wissen, zwar viele Konzerne in anderen Ländern Geld bezahlen, damit sie bestimmte Rohstoffe ausbeuten können, aber nicht so, wie wir uns das vorstellen, also nicht an den Staat, der damit in die Lage versetzt würde, öffentliche Daseinsvorsorge zu betreiben, sondern an korrupte Beamte. Genau das will Europa nicht. Übrigens waren wir in Deutschland in diesem Punkt leider keine Förderer, sondern eher Bremser. Ich freue mich sehr, dass wir diese länderbezogenen Offenlegungspflichten für Rohstoffe nun endlich auch in Deutschland umsetzen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der dritte wichtige Punkt ist die Bürokratie. Richtig, wir freuen uns über die Entlastung von Kleinstgenossenschaften, von kleinen Kapitalgesellschaften. Das ist schon detailliert ausgeführt worden. Dazu hat auch Staatssekretär Lange Ausführungen gemacht. Wir müssen aber natürlich auch die andere Seite sehen. Rohstoffintensive Industrien – der Normenkontrollrat hat das angemerkt – werden mit zusätzlichen Kosten in Höhe von jährlich 29 Millionen Euro und einem Einmalaufwand in Höhe von 110 Millionen Euro belastet. Da schreckt man erst mal zurück. Der Normenkontrollrat hat in seinen abschließenden Bemerkungen geschrieben, dass man sich das sorgfältig anschauen muss.

Mir ist dabei Folgendes aufgefallen: Es gibt zwar einen erheblichen Aufwand aufseiten der Unternehmen, aber es gibt – so ist es angegeben – keinerlei Aufwand bei staatlichen Stellen. Gestern war ich im Mittelstandsbeirat beim Bundeswirtschaftsministerium. Da haben wir darüber geredet, welche Daten alle an den Staat geliefert werden. Aber – das sage ich mit Blick auf meine eigene unternehmerische Vergangenheit – niemand sieht sich die an. Genau das steht in diesem Gesetzentwurf: 29 Millionen Euro Aufwand – aber kein Aufwand bei den Verwaltungen. Was passiert also? Lochen, abheften und vergessen. Genau das wird aber gerade durch die Richtlinie nicht bezweckt. Es geht vielmehr darum, eine Kontrolle sicherzustellen.

Übrigens beträgt das zu verhängende Ordnungsgeld maximal 50 000 Euro. Man sollte sich da einmal vor Augen führen, dass zum Beispiel in Papua-Neuguinea für die Ausbeutung einer Goldmine mehrere Millionen an Schmiergeldern bezahlt werden. Da mag es sein, dass ein Unternehmen nicht berichtet und lieber 50 000 Euro zahlt, um sich damit der Berichtspflicht zu entledigen. Auch da müssen wir noch einmal genau hinschauen.

Meine Damen und Herren, es ist also kein Gesetz, bei dem man so einfach zur Tagesordnung übergehen kann. Sicher ist, dass wir das Verfahren jetzt erst einmal kritisch begleiten und das Gesetz im Hinblick auf den Termin auch durchbringen werden. Wenn ich hier in die Runde schaue, dann muss ich aber sagen: Es kann nicht nur Aufgabe der Juristen sein, das zu tun,

(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nichts gegen Juristen!)

sondern wir müssen auch ein Stück weit unsere Wirtschafts- und Finanzkompetenz einbringen, damit wir daraus wirklich ein ordentliches Gesetz machen. Vor allen Dingen müssen wir dabei auch noch die nächsten Schritte definieren, um bei allen drei Aspekten – Europa, Offenlegungspflichten und Bürokratieabbau – weiterzukommen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Dr. Launert von der CDU/CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Dr. Jan-Marco Luczak [CDU/ CSU]: Die einzige Frau, die zum Thema spricht!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4667797
Wahlperiode 18
Sitzung 89
Tagesordnungspunkt Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie
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