Silke LaunertCDU/CSU - Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, es ist ungewöhnlich, dass eine Frau redet, aber da Sie sich ja sonst auch immer für die Frauenstärkung einsetzen, sollten Sie das, denke ich, begrüßen und eine Frau auch mit „Frau“ anreden.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält auf 100 Seiten zahlreiche Änderungen im HGB, im Aktiengesetz, im GmbH-Gesetz, im Publizitätsgesetz usw. Man kann also sagen: ein Rundumschlag quer durch die unternehmerische Gesetzeslandschaft. Hintergrund ist die Umsetzung der EU- Bilanzrichtlinie.
Seit nunmehr fast 30 Jahren hat es sich Europa zur Aufgabe gemacht, durch den Abbau von Handelshemmnissen grenzüberschreitend Geschäfte zu fördern und Märkte in Europa zusammenwachsen zu lassen. Ein wichtiges Mittel hierfür ist die Rechtsangleichung. Die EU-Richtlinie, die wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf umsetzen, hat genau das zum Ziel. Es soll zu einer Rechtsangleichung bei Jahres- und Konzernabschlüssen kommen. Bezweckt ist eine Harmonisierung im Bereich der Rechnungslegung. Dadurch möchte man zum einen eine höhere Vergleichbarkeit erreichen, zum anderen aber auch eine Stärkung des Vertrauens.
Man glaubt es nicht, aber auch europäische Unternehmen sind an Korruption beteiligt. Insofern ist es wichtig – das wurde in dem vorliegenden Gesetzentwurf umgesetzt –, dass man gezielt bei der Rechnungslegung ansetzt und so versucht, Korruption zu bekämpfen. Das machen wir; das geschieht durch die Einführung einer Berichtspflicht für große Unternehmen und Unternehmen im öffentlichen Interesse im Bereich der Rohstoffindustrie und der Primärwaldforstwirtschaft.
Es ist geplant, dass künftig jedes Jahr ein Bericht zu erstellen ist, in dem aufgeführt ist, welche Gelder an öffentliche bzw. staatliche Stellen gezahlt werden. Denn leider muss, wie schon angesprochen, in manchen Ländern der Welt Geld an die Verwaltung bezahlt werden, damit überhaupt etwas passiert. Durch diese Regelung, die ich begrüße, kann man Transparenz fördern und Korruption bekämpfen.
Allerdings ist bei zu viel Transparenz auch Vorsicht geboten.
Ich bedaure, dass man in einem Punkt den Spielraum der Richtlinie im vorliegenden Entwurf noch nicht genutzt hat. Da geht es um die in Deutschland derzeit verpflichtende Offenlegung des Lageberichts. In Deutschland ist dies nicht nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen, sondern auch für zahlreiche mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen verpflichtend. Man muss sagen: Wenn der Lagebericht so veröffentlicht werden muss, dass Konkurrenten durch einen Klick online die Unternehmenszahlen und Entwicklungsperspektiven sehen können, ist das ein entscheidender Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Vor diesem Hintergrund würde ich mir wünschen, dass wir den Spielraum, den die Richtlinie an dieser Stelle bietet, ausnutzen – Frankreich hat zum Beispiel eine andere Regelung – und die Veröffentlichung des Lageberichts nur bei kapitalmarktorientierten Unternehmen verlangen.
(Beifall bei der CDU/CSU – Richard Pitterle [DIE LINKE]: NSA wäre dann im Wettbewerbsvorteil! Denn die wären die Einzigen, die einen Zugang hätten!)
– Ich kann sagen: Die Amerikaner haben sowieso einen riesigen Wettbewerbsvorteil, weil die dortigen Unternehmen noch nicht einmal ihre Geschäftszahlen veröffentlichen müssen. Insofern: Setzen wir uns wenigstens für unsere deutschen Unternehmen ein.
(Dietrich Monstadt [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Eine der größeren Errungenschaften ist natürlich – das ist schon mehrfach angesprochen worden – die Anhebung der Schwellenwerte. Das betrifft die Frage: Wann ist ein Unternehmen, eine Kapitalgesellschaft klein, wann mittelgroß, wann groß? Das ist natürlich ganz erheblich. Wir nutzen hier den Spielraum der Richtlinie. Wir setzen das hoch; die Zahlen sind schon genannt worden. Die Bilanzsumme für ein kleines Unternehmen soll von derzeit knapp 5 Millionen Euro auf 6 Millionen Euro erhöht werden; der Schwellenwert bei den Umsatzerlösen, der derzeit bei knapp 10 Millionen Euro liegt, soll auf 12 Millionen Euro aufgestockt werden.
Wir erhöhen hier also die entsprechenden Schwellenwerte um ungefähr 20 Prozent und nutzen damit den Spielraum, den uns die Richtlinie bietet, voll aus. Das ist positiv, weil dadurch viele Unternehmen in Deutschland künftig kleine Kapitalgesellschaften sind und nicht mehr mittelgroße. Das bedeutet für viele Unternehmen Entlastung bei der Bürokratie, auch Geldersparnis. Ich denke, das wollen wir doch alle, oder? Letztlich wissen wir alle, dass die mittelständischen Unternehmen die tragende Säule unserer Gesellschaft sind; sie schaffen immerhin zwei Drittel aller Arbeitsplätze.
Insofern freut es mich ganz besonders, dass wir aus Europa, also aufgrund einer EU-Richtlinie, einmal so richtig schöne Anhaltspunkte für eine Entbürokratisierung haben.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank. – Als letzter Redner in dieser Debatte hat nun Metin Hakverdi von der SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4667802 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 89 |
Tagesordnungspunkt | Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie |