05.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 91 / Tagesordnungspunkt 3

Harald WeinbergDIE LINKE - Gesundheitsversorgung

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! 280 Seiten Versorgungsstärkungsgesetz mit sehr vielen Vorschlägen: Ich kann in vier Minuten mit Sicherheit nicht alle würdigen. Ich halte mich da eher an den Tagesspiegel, der vorgestern schrieb:

– Minister Gröhes –

Mit diesem Gesetzentwurf ist die Koalition also angetreten, die Zweiklassenmedizin in den Wartezimmern zu beseitigen. Ich wäre froh, wenn ich Sie heute kritisieren könnte, dass Sie hierbei auf halber Strecke stehen geblieben sind. Bei der Hälfte des Weges sind Sie aber längst nicht angekommen; denn Sie beschäftigen sich in dem Gesetzentwurf ausschließlich mit den gesetzlich Versicherten. Die Hauptursache für die Zweiklassenmedizin ist aber die Privatversicherung. Mit der beschäftigt sich der Gesetzentwurf aber überhaupt nicht.

(Thomas Stritzl [CDU/CSU]: Mannomann, man könnte es besser!)

Minister Gröhe, dem auch ich von hier aus noch gute Besserung wünschen möchte, sagt selbst – sehr zur Beruhigung der privaten Versicherungswirtschaft –:

Die Terminservicestellen sind ja eine nette Idee, aber sie werden nicht das Problem lösen, das sie vorgeben lösen zu wollen. Solange die Ärzteschaft für dieselbe Leistung bei Privatversicherten doppelt und dreimal so viel abrechnen kann wie bei gesetzlich Versicherten, so lange wird es eine Zweiklassenbehandlung in der Arztpraxis geben. Das ist klar, und das sagen auch die Ärztinnen und Ärzte. Wer die Wartezeiten für gesetzlich Versicherte verringern will, muss die Zweiklassenmedizin beseitigen und an die private Krankenversicherung heran.

(Beifall bei der LINKEN)

Es heißt dann, das ginge nicht, weil in der Großen Koalition das Thema Bürgerversicherung im Koalitionsvertrag ausgeklammert werden musste. Das sehe ich anders. Wenn man es sozusagen zurückverfolgt, sieht man: Herr Spahn hat seine Bedenken gegen die Geschäftspraktiken der PKV ja schon 2012 öffentlich zum Ausdruck gebracht und die Branche ermahnt, sich selber zu reformieren, wozu sie allerdings nicht in der Lage ist. Bei der SPD, den Grünen und bei der Linken gibt es in dieser Frage zwar im Detail Unterschiede, aber ansonsten eine gemeinsame ablehnende Haltung. Die einzige hundertprozentige Lobbyorganisation der PKV, die FDP, ist nicht mehr im Bundestag vertreten.

(Beifall bei der LINKEN)

Gleichzeitig nimmt die Akzeptanz und Attraktivität der privaten Krankenversicherung in der Bevölkerung offensichtlich ab. 2013 wanderten rund 37 000 Personen mehr in die gesetzliche ab als umgekehrt von der gesetzlichen in die private. Immer mehr Versicherte wissen, dass die in jungen Jahren oft geringen Beiträge in der PKV mit hohen Beitragssteigerungen im Alter erkauft werden. Ebenso hat es sich herumgesprochen, dass es auch Lücken in den Leistungsversprechen der privaten Krankenversicherung gibt und dass man im Falle von Einkommensverlusten mit der Privatversicherung sehr schlecht dasteht. Viele Beamte und kleine Selbstständige sind mehr oder weniger unfreiwillig in der privaten Krankenversicherung und verfügen über keine hohen Einkommen. Sie drückt die Beitragsentwicklung besonders. Kurz: Es hat sich herumgesprochen, dass die Privatversicherung nicht die erste Wahl ist. Dies ist eigentlich ein günstiges Umfeld, diese Frage wieder auf die Tagesordnung zu setzen und damit tatsächlich einen großen Schritt gegen eine Mehrklassenmedizin zu tun.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun kommt immer wieder das Argument, das sei verfassungsrechtlich gar nicht möglich und entsprechend ausgestaltbar.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Es geht um Versorgung!)

Da empfehle ich Ihnen: Lesen Sie unseren Antrag einmal genau! Wir gehen auf diese Bedenken durchaus ein. Im Übrigen sind diese Bedenken hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Problematik nicht ganz nachvollziehbar, wenn Sie bei anderen Gesetzesvorhaben dieses Risiko der Verfassungstauglichkeit ziemlich vorsätzlich ignorieren.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN)

Heute Mittag beraten wir beispielsweise über das Gesetz zur Tarifeinheit, das ein sehr schönes Beispiel dafür ist. Es gibt zwei Gutachten, die sehr starke verfassungsrechtliche Bedenken formulieren. Es gibt auch Unionsabgeordnete, die in einer anderen Eigenschaft dagegen klagen werden. Ich erinnere auch an das Bundeswahlgesetz und die Hartz-IV-Regelsätze. Beides wurde gegen Bedenken durchgesetzt und vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Das geht mehrmals im Jahr so.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Können wir einmal etwas zum Thema hören?)

Ich nehme Ihnen also nicht ab, Sie würden Anträge deshalb nicht unterstützen, weil verfassungsrechtliche Bedenken bestehen; denn da haben Sie wenig Skrupel. Wenn es Ihnen also nicht um Lobbyinteressen für die private Krankenversicherung geht, dann sollten wir jetzt die Chance nutzen, dieses international einmalige und absurde Nebeneinander von zwei Krankenversicherungssystemen zu beenden.

(Beifall bei der LINKEN – Maria Michalk [CDU/CSU]: Das ist doch nicht absurd!)

Das ginge auch unterhalb oder außerhalb eines Modells einer Bürgerversicherung. Dazu haben wir den Antrag vorgelegt. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen.

(Beifall bei der LINKEN – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Ich würde mich noch einmal ins Thema einarbeiten!)

Karl Lauterbach erhält nun das Wort für die SPD- Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4696104
Wahlperiode 18
Sitzung 91
Tagesordnungspunkt Gesundheitsversorgung
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