05.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 91 / Tagesordnungspunkt 4

Jan-Marco LuczakCDU/CSU - Dämpfung des Mietanstiegs

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Mietpreisbremse kommt. Frau Lay, ich kann Ihnen nur sagen: Ihre Kritik daran ist völlig unangebracht. Wir haben hier ein Gesetz vorgelegt, das Wirkung entfalten wird. Das werden die Menschen in unserem Land auch merken.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich will hier noch einmal betonen: Die Union hält damit Wort. Wir haben bereits im Wahlkampf gesagt, dass wir nicht wollen, dass Menschen – gerade junge Familien – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich die dortigen Mieten nicht mehr leisten können. Die Union hat deshalb ganz glasklar zu den Koalitionsvereinbarungen gestanden. Die Mietpreisbremse hat in bestimmten Gebieten, da, wo es wirklich Wohnungsknappheit gibt, natürlich ihre Berechtigung, weil den Menschen damit kurzfristig geholfen werden kann. Das war, wenn ich das sagen darf, gerade mir als Berliner ganz besonders wichtig, da wir hier ebenfalls eine solche Situation haben.

Aber – deswegen hat das Gesetzgebungsverfahren etwas länger gedauert – für uns als Union war immer wichtig, dass wir nicht nur an den Symptomen herumdoktern, sondern dass wir auch die Ursachen der steigenden Mieten nachhaltig bekämpfen. In diesem Zusammenhang gilt ganz klar der Satz: Das beste Mittel gegen steigende Mieten ist immer noch der Bau von neuen Wohnungen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Vor diesem Hintergrund haben wir immer ganz klar den Satz formuliert: Diese Mietpreisbremse darf keine Investitionsbremse werden. Deswegen war es für uns ganz wichtig, in den Beratungen, die wir gemeinsam gehabt haben, bestimmte Punkte durchzusetzen. Wir haben gegenüber dem Referentenentwurf sehr viele fundamentale Änderungen und, wie ich finde, auch Verbesserungen durchgesetzt. Das betrifft natürlich die Ausnahme der Neubauten. Das ist ein ganz wichtiges Signal für mehr Neubau. Für all diejenigen, die Geld in die Hand nehmen wollen, die in neue Wohnungen investieren wollen, ist es ganz wichtig, dass sich das hinterher auch wirtschaftlich trägt, dass sich der Wohnungsneubau rentiert. Insofern ist es wichtig, dass wir die Neubauten ausgenommen haben.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ganz falsch!)

Das Gleiche gilt auch für die Ausnahmen bei umfassenden Modernisierungen. Es geht uns ja nicht nur darum, Neubau zu fördern, sondern es geht natürlich auch um den Bestand. Wir leben in einer älter werdenden Gesellschaft. Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Klimaschutzziele gesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es ganz wichtig, dass wir Anreize setzen, den Bestand energetisch zu modernisieren und altersgerecht umzubauen. Das macht jemand aber nur, wenn sich das wirtschaftlich trägt und er das hinterher refinanzieren kann. Es war uns wichtig, bei der umfassenden Modernisierung auch Ausnahmen zuzulassen, weil sonst beim Bestand überhaupt nichts mehr passiert wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU – Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie hätten es inhaltlich beschränken sollen!)

Für uns war es an dieser Stelle auch wichtig, die Länder ein Stück weit in die Pflicht zu nehmen, damit sie nicht mehr ganz freihändig entscheiden können, wo die Mietpreisbremse denn gelten soll. Deswegen haben wir in den Gesetzentwurf objektive Kriterien hineinverhandelt, wann denn tatsächlich eine solche Wohnungsknappheit vorliegt. Ich glaube, man muss sehen, dass das auch mit Blick auf die Rechte der Eigentümer wichtig war. Das ist ein starker Eingriff in Artikel 14 des Grundgesetzes und in die Vertragsfreiheit. Deswegen muss man prüfen, ob ein solcher Eingriff verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Er ist gerechtfertigt in den Gebieten, in denen Wohnungsknappheit herrscht; aber das muss dann eben auch verfassungsrechtlich sauber begründet werden. Insofern ist es gut, dass diese objektiven Kriterien jetzt im Gesetzentwurf stehen.

Ein weiterer Punkt, der für uns wichtig war, ist die klare zeitliche Befristung. Denn – noch einmal –: Die Planungs- und Investitionssicherheit ist das entscheidende Kriterium, das wir brauchen, wenn wir privates Kapital generieren wollen, das dann in Wohnungsneubau und in die Modernisierung von Wohnungen fließt. Das können wir als Staat nicht alleine leisten. Wir können gar nicht so viele Programme auflegen, wie dafür notwendig wären. Wir brauchen privates Kapital. Das bekommen wir nur, wenn wir an dieser Stelle Planungs- und Investitionssicherheit haben.

Wir haben die Länder an einer weiteren Stelle in die Pflicht genommen; damit komme ich wieder zum Thema Neubau. Es geht nicht nur darum, dass die Länder intensiv begründen, in welchen Gebieten Wohnungsknappheit herrscht, sondern sie müssen zukünftig auch sagen, was sie tun wollen, um gegen die Wohnungsknappheit vorzugehen. Sie müssen einen Maßnahmenplan vorlegen. Wir haben die Pflicht für eine qualifizierte Begründung ins Gesetz geschrieben. Wenn sie per Rechtsverordnung die Gebiete bestimmen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, dann müssen sie auch ganz genau sagen, was sie tun wollen, beispielsweise wie sie ihre Liegenschaftspolitik ändern wollen, wie sie ihre bauordnungsrechtlichen Vorschriften anpassen wollen und viele Dinge mehr. Das ist notwendig. Die Länder dürfen sich an dieser Stelle nicht ihrer Pflicht entziehen. Sie tragen auch die Verantwortung dafür, dass mehr im Bereich des Neubaus geschieht, indem sie den rechtlichen Rahmen entsprechend anpassen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sören Bartol [SPD])

Ich habe jetzt viel Licht dargestellt. Bei einem solchen Gesetzentwurf gibt es natürlich auch ein paar Punkte, bei denen man sich als Fachpolitiker noch Änderungen im Detail gewünscht hätte. Wir haben hier im Deutschen Bundestag eine Expertenanhörung durchgeführt. Es gab viele gute Punkte,

(Christian Kühn [Tübingen] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Sie ignoriert haben!)

bei denen ich sage: Darüber hätte man in der Tat nachdenken können. Ich denke zum Beispiel an die Praxistauglichkeit dieser Mietpreisbremse. Ich denke an die Frage – der Kollege Sören Bartol hat es eben schon angesprochen –, wie wir eigentlich mit qualifizierten Mietspiegeln umgehen. Auf ihnen basiert die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete, und sie bilden für beide Parteien, für Vermieter wie auch für Mieter, die rechtssichere Grundlage. Das müssen wir uns genau anschauen. Auch der Deutsche Mieterbund sagt ja, dass wir mehr qualifizierte Mietspiegel brauchen.

Wir müssen jetzt schauen, wie sich das in der Praxis auswirkt, ob es da große Rechtsunsicherheiten gibt. Das müssen wir dann bei der weiteren Diskussion beachten. Wir werden noch über weitere Punkte im Mietrecht miteinander sprechen. Man kann dann überlegen, ob man den Kommunen ab einer bestimmten Größenordnung die Aufgabe gibt, solche qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Viele von den Punkten hätten wir damit abgeräumt.

Ein weiterer Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist das Bestellerprinzip, über das sehr intensiv debattiert worden ist. Ich möchte ganz klar sagen: Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir das Bestellerprinzip wollen, weil es ein marktwirtschaftliches Prinzip ist. Wer bestellt, der zahlt. Für uns war immer ganz wichtig, dass wir Umgehungen dabei ausschließen. Es war in der Tat in den Verhandlungen schwierig, eine Regelung zu finden, um Umgehungen auszuschließen. Der Bundesrat hat sich dazu geäußert und viele Kritikpunkte angesprochen. Es war dann letztlich in den Verhandlungen nicht mehr möglich, es wirklich in Gesetzesform zu gießen. Das ist manchmal so.

Mir ist an dieser Stelle ein Punkt wichtig: Wir müssen etwas tun, damit die schwarzen Schafe, die es unter den Maklern gibt, aus dem Markt gedrängt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir müssen mehr für Qualität und Verbraucherschutz auf diesem Markt tun. Deswegen ist ein zentrales Thema, mit dem wir uns jetzt auseinandersetzen müssen, der Sach- und Fachkundenachweis für Makler. Dafür sind nicht die Rechtspolitiker zuständig, sondern das Bundeswirtschaftsministerium. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir bald einen Vorschlag haben, um auf dem Gebiet der Makler mehr für den Verbraucherschutz zu erreichen.

Über all diese Details haben wir innerhalb der Koalition intensiv diskutiert. Wir haben darum gerungen, manchmal haben wir auch gestritten. Lieber Herr Minister, Herr Staatssekretär Kelber, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich finde, dieses zähe Ringen, das für beide Seiten nicht immer einfach war, hat sich gelohnt. Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vorliegen, der sich nicht gegen vermietende Eigentümer richtet, der nicht allein nur den Mieter in den Blick nimmt, sondern unter dem Strich ausgewogen ist. Den Mietern wird mit dieser Mietpreisbremse kurzfristig geholfen. Die Rechte von Eigentümern werden gewahrt, und Investitionen werden nicht abgewürgt. Insofern finde ich, dass es ein Gesetzentwurf ist, dem wir mit großer Mehrheit und auch mit gutem Gewissen zustimmen können.

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Nächste Rednerin ist die Kollegen Renate Künast, Bündnis 90/Die Grünen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4698111
Wahlperiode 18
Sitzung 91
Tagesordnungspunkt Dämpfung des Mietanstiegs
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