05.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 91 / Tagesordnungspunkt 10

Matthias ZimmerCDU/CSU - Förderung und Integration von Arbeitslosen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, eines kann man so nicht stehen lassen, nämlich dass die Arbeitslosen bei dieser Regierung leer ausgehen. Das ist eine Unterstellung, die ich schärfstens zurückweisen muss.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Alexander Ulrich [DIE LINKE]: Das ist schon so!)

Vor ungefähr drei Jahren trat die letzte Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Kraft. Das war eine Reform, um die wir im Jahre 2011 sehr intensiv gerungen haben, mit dem Ziel, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente passgenau zu schärfen und die Übergänge in die reguläre Erwerbsarbeit zu stärken. Das ist bei den arbeitsmarktnahen Langzeitarbeitslosen auch gelungen. Doch müssen wir feststellen: Die Reform war bei Menschen mit schweren Vermittlungshemmnissen weniger durchschlagend. Insofern, Frau Pothmer, will ich Ihnen da durchaus recht geben. Hier können wir nicht zufrieden sein. Daher müssen wir ein besonderes Augenmerk auf diejenigen legen, die nur mit massiver Unterstützung Teilhabe und Integration am Arbeitsmarkt finden können.

Ich will aus meiner Sicht vor allen Dingen sechs Punkte hervorheben und die strittige Frage des Passiv- Aktiv-Transfers außen vor lassen, weil das auch aus finanzpolitischen Erwägungen, glaube ich, eine schwierige Sache ist. Es sind, wie gesagt, sechs Punkte, die mir bei der Neuorientierung der Langzeitarbeitslosenhilfe besonders wichtig sind:

Der erste Punkt betrifft die sozialpädagogische Betreuung. Die Heranführung gerade der langzeitarbeitslosen Menschen mit mehrfachen und schweren Vermittlungshemmnissen braucht Unterstützung in Form von Begleitung und Anleitung. Das gilt natürlich in erster Linie für die betroffenen Menschen selbst. Aber wir geben damit auch den Betrieben eine gewisse Sicherheit, damit diese im Konfliktfall professionelle Unterstützung haben.

(Beifall bei der SPD)

Ich halte es daher für richtig, die sozialpädagogische Begleitung bei der Förderung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gesetzlich zu verankern.

Ein zweiter Punkt betrifft die Möglichkeit der längerfristigen Förderung. Im Zug der letzten Instrumentenreform haben wir die Fördermaßnahmen zeitlich befristet, auf maximal 24 Monate in fünf Jahren. Diese Befristung hat sich aus meiner Sicht nicht bewährt. Wir hören aus der Praxis, dass viele Geförderte durch diese Regelung ein paar Monate zu früh aus der Förderung genommen werden und schließlich wieder in die Langzeitarbeitslosigkeit fallen. Daher sollten wir den zeitlichen Rahmen der Fördermaßnahmen praxistauglicher ausgestalten. Ich meine, wir sollten den Jobcentern die Möglichkeit geben, nach einem Prinzip des Aufstiegs und Ausstiegs nach zwei Jahren die Fördervoraussetzungen und die Erforderlichkeit einer Förderung jährlich zu überprüfen und bei Bedarf auch zu verlängern.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ein dritter Punkt betrifft die Einsatzfelder von Maßnahmen. Fördermaßnahmen sollen auch in geschützten Bereichen möglich sein. Aber sie sollen keine Beschäftigungstherapien sein, sondern so marktnah wie möglich stattfinden, um das Vermittlungshemmnis Arbeitsmarktferne – das ist tatsächlich auch ein Vermittlungshemmnis – aufbrechen zu können.

Ein vierter Punkt betrifft die Arbeitsgelegenheiten. Gerade sie stehen häufig im Verdacht, lediglich Beschäftigungstherapien zu sein, die keinen Integrationseffekt mit sich bringen. An dieser Stelle sollten wir noch einmal über die Aufhebung der Kriterien Wettbewerbsneutralität und Zusätzlichkeit diskutieren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Statt die Kriterien sollten wir die lokalen Akteure vor Ort stärken. Sie sollten in den örtlichen Beiräten der Jobcenter entlang der Erfordernisse der Zielgruppen und der lokalen Erfordernisse Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramme entsprechend abstimmen.

(Beifall der Abg. Daniela Kolbe [SPD])

Das können und sollten wir als Bundesgesetzgeber den lokalen Akteuren nicht abnehmen.

Der fünfte Punkt betrifft eine praktikablere Ausgestaltung der freien Förderung; diesen Punkt haben ja auch die Grünen in ihrem Antrag. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass wir die freie Förderung durch eine Lockerung des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes gangbarer machen.

Der sechste Punkt betrifft ein soziales Vergaberecht. Bei der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen darf nicht nur der Preis entscheidend sein, sondern wir müssen auch das Kriterium Qualität stärken, indem wir beispielsweise die Erfahrung und Eignung der Anbieter als Ausschreibekriterien stärker gewichten bzw. gewichten können.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Meine Damen und Herren, wenn wir über die Förderung langzeitarbeitsloser Menschen reden, dann geht es nicht um die Integration in Arbeit um der Arbeit willen. Arbeit ist für uns kein Selbstzweck, sondern unserem christlich-sozialen Menschenbild entsprechend verbinden wir mit Arbeit Identität und Anerkennung, aber auch soziale Kontakte und Teilhabe; vieles davon finde ich auch in Ihrem Antrag wieder. Gute Arbeit wirkt sich positiv auf das gesundheitliche und soziale Befinden der Menschen aus. Sie führt zu einer Verbesserung der persönlichen Situation und des Wohlbefindens. Darum geht es uns bei der Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt. Diese Werte sollten wir auch in den Diskussionen über die Finanzierung von Arbeitsmarktpolitik im Blick behalten.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat jetzt die Kollegin Sabine Zimmermann, Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4699561
Wahlperiode 18
Sitzung 91
Tagesordnungspunkt Förderung und Integration von Arbeitslosen
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