Ulle SchauwsDIE GRÜNEN - Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Gäste! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich sage: Heute ist ein guter Tag für die Gleichstellung in unserem Land.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Denn die gesetzliche Quote für die Aufsichtsräte wird endlich Realität. Das ist ein großer Erfolg. Ich will sagen: Das ist wirklich großartig.
Viele von uns hier im Parlament haben jahrelang dafür gestritten. Das war allerdings nicht nur im Parlament der Fall. Denn ohne die Unterstützung der Frauen aus Verbänden wie dem Deutschen Juristinnenbund, FidAR, dem Verband deutscher Unternehmerinnen, den Landfrauen und vielen anderen wären wir nicht so weit gekommen. Ich möchte stellvertretend Ramona Pisal, Monika Schulz-Strelow, Brigitte Scherb und auch meine Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk nennen. Ohne diese großartigen Frauen wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wir alle haben immer wieder die gesetzliche Quote eingefordert, weil es keinen einzigen Grund gibt, den vielen hochqualifizierten Frauen irgendeinen Karriereweg zu verweigern, weil die jahrelange freiwillige Selbstverpflichtung der Wirtschaft den Frauen nichts gebracht hat und weil es mittlerweile zu einem echten Imageproblem für deutsche Unternehmen geworden ist, dass wir bei den Aufstiegschancen und der Bezahlung von Frauen eher Entwicklungsland sind. Für dieses großartige Engagement und für ihren langen Atem möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, liebe Bundesregierung, es ist schade, dass Sie Ihre Mehrheiten nicht genutzt und mehr daraus gemacht haben. Die 30-Prozent-Quote ist gut, sie ist aber kein wirklich großer Wurf. Wir fordern in unserem Gesetzentwurf 40 Prozent; das EU-Parlament fordert dies ebenso. Ich sage Ihnen ehrlich: Das hätten wir sehr gerne heute mit Ihnen hier beschlossen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ulli Nissen [SPD]: Wir auch!)
Was ich aber wirklich kritisieren muss, ist, dass Sie diese 30 Prozent nur für Aufsichtsräte in gerade einmal 108 Unternehmen festschreiben wollen. Da springen Sie deutlich zu kurz. Was wir brauchen, ist eine Quote für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Wir brauchen eine Quote, die für 3 500 Unternehmen gilt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das fordern wir Grüne, und das fordert FidAR. Damit würden wir in Sachen Gleichberechtigung wesentlich schneller nach vorne kommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch beim Bundesgremienbesetzungsgesetz ist von Ihrer Ankündigung, die öffentlichen Unternehmen müssten mit gutem Beispiel vorangehen, nicht viel übrig geblieben. Erst war eine Quote von 50 Prozent vorgesehen. Jetzt ist nur noch eine 30-Prozent-Quote im Gesetz zu finden. Von einer Vorreiterrolle kann jedenfalls nicht mehr die Rede sein.
Liebe Ministerin Schwesig, lieber Minister Maas, ich muss Ihnen auch sagen: Was die technische Umsetzung angeht, war das abenteuerlich, was Sie hier gemacht haben.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
In der Anhörung im Ausschuss letzten Montag hagelte es kurz vor Toresschluss heftige Kritik vonseiten der Sachverständigen. Der Tenor war: handwerklich schlecht gemacht, praxisuntauglich und in sich widersprüchliche Regelungen. – Mal ganz davon abgesehen, dass wir eine Sondersitzung des Ausschusses am Mittwochnachmittag einberufen mussten, weil noch Fehler gefunden wurden, ist das, finde ich, starker Tobak für einen Gesetzentwurf, für den ein Jahr lang Zeit war.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beim Bundesgleichstellungsgesetz wurde zu Recht insbesondere die neu eingeführte Männerquote als verfassungswidrig kritisiert. Eines ist doch klar: Dass es zu wenige männliche Sachbearbeiter, Erzieher und Grundschullehrer gibt, liegt daran, dass sich Männer auf diese immer noch schlecht bezahlten Jobs schlichtweg nicht bewerben und diese Berufe als Frauenberufe gelten. Mit einer strukturellen Benachteiligung von Männern hat das nichts zu tun.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das haben Sie sozusagen in letzter Minute behoben, und das war ja wohl auch das Mindeste.
Das Ziel, das Gesetz zu verschärfen, haben Sie aber nicht erreicht. Entscheidende Punkte wurden nicht angefasst. Es gibt keine Sanktionen, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird. Außerdem gibt es immer noch kein Klagerecht für die Gleichstellungsbeauftragten. Deswegen sind diese auch dagegen Sturm gelaufen.
Daher sage ich Ihnen: Streichen Sie Artikel 2 Ihres Gesetzentwurfs! Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Überarbeiten Sie das Bundesgleichstellungsgesetz auf einer soliden Grundlage!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Alles andere ist der Versuch, ein totes Pferd wiederzubeleben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden deshalb heute getrennte Abstimmung beantragen und das Bundesgremienbesetzungsgesetz und das Bundesgleichstellungsgesetz ablehnen. Der Änderung des Aktienrechts werden wir Grünen zustimmen, und zwar trotz der Tatsache, dass unser eigener Gesetzentwurf der weiter gehende ist.
Trotz meiner Kritik will ich am Schluss eines in aller Deutlichkeit sagen: Dass besonders Sie, Frau Schwesig, bei allem Gegenwind aus den Reihen der Union und der Wirtschaft so konstant und beharrlich geblieben sind, war bemerkenswert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
Darum ist klar, dass wir als Grüne unsere Aufgabe als Oppositionskraft auch genauso beharrlich weiterverfolgen werden wie bisher und frauenpolitisch mehr einfordern. Denn nur so, nur in diesem Zusammenspiel der parlamentarischen Demokratie, nur so können wir am Ende gemeinsam mehr für Frauen in diesem Land erreichen.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Das Wort hat der Kollege Sönke Rix für die SPD- Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4701980 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 92 |
Tagesordnungspunkt | Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen |