Petra Pau - Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Bundeskanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frauenquote ist ein Meilenstein für unser Land –
(Beifall bei der SPD)
historisch! Das Gesetzespaket stärkt die Frauen in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst. Es ist ein tatsächlicher Quantensprung hin zu einer echten Gleichberechtigung.
Es war ein beschwerlicher Weg – sicherlich ist der Weg weiterhin beschwerlich –, Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes umzusetzen. Darin heißt es: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Dieser Satz wurde 1949 von den Müttern und Vätern unseres Grundgesetzes geschrieben, auf dessen Grundlage wir heute unseren sozialen Rechtsstaat und unsere Demokratie aufbauen. Die Gleichberechtigung war und ist ein wichtiger Teil davon. 1994 wurde dieser Satz folgendermaßen ergänzt – Eva Högl hat es angesprochen –:
Bereits seit 1994 befähigt das Grundgesetz also den Staat und fordert ihn zur Beseitigung von Nachteilen auf.
Der daraus abgeleiteten Verantwortung werden wir heute als Parlament gerecht. Heute, am 6. März, nimmt das Parlament diesen Auftrag an und macht einen wichtigen Schritt, um die Benachteiligung von Frauen in der Wirtschaft zu beseitigen. Mein Dank gilt – stellvertretend für Sie alle, die darum gekämpft haben – unserer Ministerin Manuela Schwesig und unserem Minister Heiko Maas, die gemeinsam mit ihren Häusern das Gesetzespaket vorlegen, das wir heute beschließen werden.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich füge hinzu: Es war eine Kraftanstrengung, diesen Gesetzentwurf endlich auf den Weg zu bringen.
Die Benachteiligung von Frauen bei Führungsaufgaben in der deutschen Wirtschaft ist real und weit verbreitet. Ein Beispiel: 2013 lag der Anteil von Frauen in Aufsichtsratspositionen bei nur 15,3 Prozent. Auch die Entwicklung dieser Zahlen war über Jahre hinweg besorgniserregend. Der Anteil von Frauen in Aufsichtsratspositionen verbesserte sich von 2012 auf 2013 um lediglich 0,2 Prozentpunkte. Diese Entwicklung ist zu langsam und wird mit der Umsetzung des Gesetzes endlich ein Ende finden.
Mit dem heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf führen wir – wie meine Vorredner schon erläutert haben – eine Geschlechterquote von 30 Prozent für Aufsichtsräte in Unternehmen ein, die börsennotiert und voll mitbestimmungspflichtig sind. Dies betrifft über 100 Unternehmen. Zusätzlich werden 3 500 größere Unternehmen verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und Führungsebenen festzulegen. Ich bin mir sicher: Wenn wir das Gesetz nach drei Jahren überprüfen, dann werden wir feststellen, dass nicht nur Frauen in Führungspositionen davon profitieren. Die gläserne Beförderungsdecke wird brüchig gemacht. Die Unternehmen und damit unsere Wirtschaft insgesamt werden davon profitieren.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die Leistungen der Frauen in Aufsichtsräten und Vorständen werden es den Frauen in der gesamten Wirtschaft ermöglichen, für bessere Berufschancen und gleiche Bezahlung zu streiten. Auch an diesem Effekt des Gesetzes zur Quote sollten wir zum Weltfrauentag am Sonntag erinnern.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)
Ich schließe die Aussprache.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Schön!)
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.
Mir liegen Erklärungen nach § 31 unserer Geschäftsordnung von den Kolleginnen Vogler, Sitte, Schröder und Deligöz und dem Kollegen Bareiß vor. Wir nehmen sie entsprechend unseren Regeln zu Protokoll.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/4227, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 18/3784 und 18/4053in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 18/4240? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der antragstellenden Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke abgelehnt.
Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen haben beantragt, über den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung getrennt abzustimmen, und zwar zum einen über Artikel 1 und Artikel 2 und zum anderen über den Gesetzentwurf im Übrigen.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung. Ich bitte nun diejenigen, die Artikel 1 und Artikel 2 des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 und Artikel 2 sind mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/ CSU und der SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Wir stimmen jetzt über die übrigen Teile des Gesetzentwurfs in der Ausschussfassung ab. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die übrigen Teile des Gesetzentwurfs sind einstimmig angenommen.
(Langanhaltender Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU – Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Volker Kauder [CDU/CSU]: Das reicht noch nicht! Wir müssen noch in dritter Beratung abstimmen! – Gegenruf des Abg. Sönke Rix [SPD]: Herr Kauder, wir feiern noch dreimal! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist der Unterschied: Wir arbeiten, ihr feiert – ihr auf dem Sonnendeck, wir im Maschinenraum!)
Ich stelle fest: Alle Teile des Gesetzentwurfs sind damit in zweiter Beratung angenommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4703910 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 92 |
Tagesordnungspunkt | Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen |