Thomas de MaizièreCDU/CSU - Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe hiermit einen Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ein. Dieses Gesetz enthält zwei klare Botschaften: Bleiberecht für gut integrierte und rechtstreue Ausländer einerseits und Aufenthaltsbeendigung für diejenigen, die nicht schutzbedürftig sind, andererseits. Beide Botschaften gehören zusammen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich beginne mit dem Bleiberecht. Es betrifft Menschen, die sich hier auch ohne offiziellen Aufenthaltsstatus während ihrer Duldungsphase gut integriert haben. Dieser Gesetzentwurf soll die Rechtsstellung dieser Menschen ganz erheblich verbessern. Wir schaffen erstmals ein Bleiberecht für nachhaltig integrierte geduldete Menschen, das nicht mehr von deren Alter oder einem Stichtag abhängt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Wer viele Jahre hier lebt, wer hier wesentliche Integrationsleistungen erbringt, wer unsere Sprache spricht, wer seinen Lebensunterhalt überwiegend selbst sichert und – natürlich – wer keine großen Straftaten begangen hat, der soll nun auch eine dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland erhalten.
(Beifall der Abg. Dr. Eva Högl [SPD])
Von dieser Regelung können mehrere Zehntausend bisher nur geduldete Menschen profitieren. Mit diesem Gesetz senden wir ihnen ein klares Signal: Ihr dürft jetzt bleiben. Macht mit! Verdient euer eigenes Geld! Ihr gehört zu uns. – Das ist ein gutes und wichtiges Signal.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Zum Zweiten schaffen wir mit dem Gesetzentwurf von Anfang an eine verbindliche Bleibeperspektive für Opfer von Menschenhandel. Wer bereit ist, mit unseren Strafverfolgungsbehörden gegen die Täternetzwerke vorzugehen, kann in Deutschland bleiben, auch nach einem Strafverfahren. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung eines der widerlichsten Verbrechen. Ohne die Opfer, die eingeschüchtert werden, denen die Zuhälter die Ausweispapiere wegnehmen, kommen wir nicht an die Täter heran. Gerade den Frauen, die Opfer von Zwangsprostitution waren, senden wir jetzt das klare Signal: Ihr dürft bleiben. Auch ihr gehört zu uns. Wir helfen euch. Ihr habt eine Perspektive in Deutschland.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Drittens enthält der Gesetzentwurf substanzielle Verbesserungen im Recht des Familiennachzugs. Ausländer, die in bestimmten Fällen bis jetzt vom Familiennachzug ausgeschlossen waren, können künftig gemeinsam mit ihren Familien hier leben. Das betrifft Opfer von Menschenhandel. Es betrifft auch sehr viele Menschen, die hier einen sogenannten subsidiären Schutz genießen, Menschen, um es einfacher zu formulieren, die zwar nicht politisch verfolgt werden, die aber aus anderen schwerwiegenden Gründen, zum Beispiel wegen drohender Folter, nicht in ihre Heimat zurückkehren können. Für diese Menschen verbessern wir jetzt den Familiennachzug. Auch das ist eine zentrale Verbesserung.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Viertens. Wir stärken mit dem Gesetzentwurf auch die Zuwanderung von Fachkräften, gerade in Engpassberufen; das hat jetzt nichts mit Asyl zu tun, ist aber auch ein Element dieses Gesetzentwurfs. Künftig wird es möglich sein, notwendige Anpassungsqualifizierungen in Deutschland durchzuführen, damit der Abschluss anerkannt und eine Beschäftigung aufgenommen werden kann.
Das, meine Damen und Herren, ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist, dass wir sicherstellen wollen, dass diejenigen Menschen, denen letztendlich unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zusteht, unser Land auch tatsächlich wieder verlassen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ein zentrales Anliegen aller staatlichen Stellen muss es sein, das erhebliche Vollzugsdefizit in der Aufenthaltsbeendigung abzubauen.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Sehr richtig!)
Es kann nicht sein, dass, wer im Asylverfahren trickst und täuscht, dafür später mit einem Bleiberecht belohnt wird.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Genau hier setzt der zweite Teil unseres Gesetzentwurfs an. Drei Aspekte möchte ich hervorheben.
Erstens. Eines der wesentlichen Vollzugshemmnisse – die mangelnde Möglichkeit zur Identitätsklärung – gehen wir mit diesem Gesetzentwurf an. Meine Damen und Herren, liebe Kollegen – das sage ich insbesondere den Kolleginnen und Kollegen von der Linken und den Grünen –, es ist nicht zu viel verlangt, dass ein Mensch, der in Deutschland Schutz haben will, korrekt sagt, wie er heißt und aus welchem Land er kommt.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Es ist nicht zu viel verlangt, ein Ausweispapier aufzuheben und nicht im entscheidenden Moment wegzuschmeißen. Wenn der Antragsteller seine Identität oder Staatsangehörigkeit verschleiert, dürfen die Behörden künftig deshalb seine Datenträger auslesen, um festzustellen, wer er eigentlich ist und woher er kommt. Eine Kapitulation der staatlichen Stellen vor den Menschen, die täuschen und die Behörden über ihre Identität und Herkunft belügen, dürfen wir nicht länger hinnehmen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Und weiter: Das bisherige System von Ausweisungen, die durchgeführt werden müssen – die sogenannten Ist-Ausweisungen, wenn man so will –, die durchgeführt werden sollen – die Soll-Ausweisungen – oder die durchgeführt werden können – die Kann-Ausweisungen –, ist nur noch auf dem Papier klar. Unser Ausweisungsrecht ist durch europäisches Recht und durch die Rechtsprechung so durchlöchert, dass es praktisch kaum mehr handhabbar ist; das sagen alle Praktiker. Wenn da Herr Mayer und Herr Veit nicken, dann ist das für mich die gute Botschaft, dass der Sachverhalt so richtig beschrieben ist. Das ändern wir nun mit diesem Gesetz.
Zum zweiten Aspekt, auf den ich hinweisen möchte – ich weiß, dass Frau Jelpke gleich darauf abheben wird –: Damit Abschiebungen künftig tatsächlich wieder wirksam durchgeführt werden können, stellen wir den Behörden mit einem neuen, kurzen Ausreisegewahrsam ein taugliches Vollzugsmittel zur Verfügung. Mit Blick auf diejenigen, die nicht freiwillig ausreisen wollen und die gezeigt haben, dass sie nicht an den notwendigen Verfahren mitwirken, weil sie über ihre Identität täuschen, ist ein Gewahrsam von wenigen Tagen nur zur Durchsetzung der Abschiebung absolut angemessen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Hier wird es darauf ankommen, dass die Länder diese neue Option bei der Durchsetzung der Ausreisepflichten dann auch tatsächlich nutzen.
Drittens setzen wir mit diesem Gesetzentwurf europarechtliche Verpflichtungen um. Dazu nehmen wir eine Bestimmung der Fluchtgefahr in das Gesetz auf. Das ist ja, wie man hört, hochumstritten. Ich wiederhole: Dies ist europarechtlich geboten und eine Umsetzung von Europarecht. Bisher haben wir keine Definition von „Fluchtgefahr“ im Gesetz, und das ist rechtsstaatlich ein Problem. Die in dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Definition entspricht inhaltlich genau dem, was Rechtsprechung und Verwaltung schon heute als Indiz für eine Fluchtgefahr betrachten, nicht mehr und nicht weniger. Jede Polemik dagegen – die wir gleich hören werden – ist blanker Unsinn.
(Beifall bei der CDU/CSU – Ulla Jelpke [DIE LINKE]: Jetzt schon im Voraus!)
Meine Damen und Herren, beide Seiten des Gesetzentwurfs – Bleiberechte und Aufenthaltsbeendigung – bedingen sich gegenseitig. Verbesserungen für Schutzbedürftige sind für einen klugen Umgang mit dem Asylrecht ebenso wichtig wie konsequente Aufenthaltsbeendigung und notfalls Abschiebung von nicht Schutzbedürftigen. Langfristig – aber auch kurzfristig – brauchen wir beides: um der Sache willen, aber auch, um die Akzeptanz für legale Zuwanderung und für die Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland zu erhalten und zu stärken. Gegen eine große Mehrheit der Bevölkerung lässt sich Flüchtlingspolitik nicht machen. Deswegen müssen wir um diese Mehrheit in der Bevölkerung nachhaltig werben und für sie eintreten. Diese Mehrheit ist da. Sie ist aber immer gefährdet. Nur wenn wir klarmachen: „Wir schützen die wirklich Schutzbedürftigen, und diejenigen, die nicht schutzbedürftig sind und tricksen und täuschen, werden mit Schutzbedürftigen nicht gleichbehandelt“, dann gewinnen wir die Herzen und die Köpfeder Mehrheit unserer Bevölkerung. Darauf kommt es an. Deswegen bitte ich um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Ulla Jelpke von der Fraktion Die Linke das Wort.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4704330 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 92 |
Tagesordnungspunkt | Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung |