06.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 92 / Tagesordnungspunkt 21

Luise AmtsbergDIE GRÜNEN - Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um das gleich vorwegzunehmen: Dieser Gesetzentwurf ist Schatten, aber auch Licht. Der Kürze halber fange ich mit dem Licht an. Wir freuen uns, dass sich die Bundesregierung endlich dazu durchgerungen hat, die Rechtsgrundlage für das Resettlement-Programm – das wurde noch nicht erwähnt – zu schaffen.

Gut ist auch der Vorschlag, eine stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung ins Leben zu rufen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Damit sollen langjährig hier lebende Menschen mit dem Status der Duldung – wie wir gehört haben, leben diese zum Teil seit 10, 16 oder sogar seit 20 Jahren hier – endlich eine Perspektive zum Bleiben bekommen. Dieses Ziel verfolgen wir alle hier schon lange, und es ist gut, dass jetzt entsprechende Regelungen auf den Weg gebracht werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Wie gut ein solches Gesetz und wie ehrlich solch grundlegende Bekenntnisse sind, entscheidet aber nicht die Prosa, sondern die Praxis. Damit sind wir beim Schatten, der über Ihrem Gesetzentwurf liegt. Die Bundesregierung hat die prekäre Situation von langjährig in Duldung lebenden Menschen zwar erkannt, unterläuft in unseren Augen mit kleineren diskriminierenden Regelungen im eigenen Gesetzentwurf aber das Ziel, dass diese Menschen auch bleiben können. Das wird durch § 11 Absatz 6 des Gesetzentwurfs deutlich. Dieser zielt nämlich auf die typische Duldungssituation ab. Wer zum Beispiel nicht innerhalb der ihm gesetzten Ausreisefrist ausgereist ist, obwohl die Pflicht dazu bestand, kann vom Bleiberecht ausgeschlossen werden. Dieses „Kann“ ist ganz entscheidend. Der Gesetzgeber ermöglicht es den Behörden damit, das Bleiberecht zu gewähren oder eben auch nicht – je nach Ermessen. Allein der Umstand, dass diese Anwendungspraxis von Behörde zu Behörde und von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich sein kann, gibt Anlass zu einer Neuregelung bzw. Präzisierung dieses Paragrafen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Schutzsuchenden können es sich nämlich nicht aussuchen, an welchen Ort sie kommen und welche Behörde sie betreut.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, junge Menschen, die hier mit einer Duldung leben und das hiesige Bildungssystem durchlaufen – das wurde eben angesprochen –, haben genauso wie alle anderen Menschen sehr viele Potenziale. Diese sollten wir nutzen, und wir sollten ihnen die Chance geben, sie zu entfalten; denn davon profitieren nicht nur sie selbst, sondern auch unsere gesamte Gesellschaft und insbesondere unser Arbeitsmarkt. Genau diesen jungen Menschen bleiben Sie mit Ihrem Gesetzentwurf leider eine Antwort schuldig. Für die Dauer der Ausbildung brauchen sie in unseren Augen eine Aufenthaltserlaubnis, und diese muss bei erfolgreichem Abschluss auch verlängert werden können.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das ist kein Populismus, Herr Minister; denn die Industrie- und Handelskammern und auch die Handwerkskammern liegen uns seit Ewigkeiten in den Ohren. Schleswig-Holstein konnte im letzten Jahr 1 000 Ausbildungsplätze nicht besetzen. Man sieht: Es liegen Puzzleteile auf dem Tisch, die zusammenpassen, aber man geht nicht den entscheidenden Schritt, das Puzzle zu vervollständigen.

Die Betriebe fordern Sicherheit. Sie wollen, dass die jungen Menschen, die eine Ausbildung machen, vor der Abschiebung geschützt werden. Das unterstreiche ich ausdrücklich, und das gilt auch für den Gedanken meines Kollegen Rüdiger Veit, den er am Ende seiner Rede geäußert hat. Es wäre nicht nur pragmatisch gesund und wirtschaftlich gedacht, sondern für diese Menschen auch eine große Chance auf eine verlässliche Perspektive, diesen Schritt zu gehen, und das wollen Sie mit diesem Gesetz erreichen. Auch hier gibt es also noch Nachbesserungsbedarf.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Rüdiger Veit [SPD])

Nachdem wir eben beim Schatten waren, muss ich jetzt natürlich auch noch auf die Dunkelheit, die Finsternis dieses Gesetzentwurfs eingehen, die es durchaus gibt. Ich will sehr deutlich sagen: Haft ist das schärfste Schwert, das unser Staat in die Hand nehmen kann. Es ist das höchste Strafmaß in unserem Rechtsstaat, das mit Bedacht eingesetzt werden muss; denn es greift in fundamentale Grundrechte ein. Anders als bei der Strafhaft hat ein Abschiebehäftling keine Straftat begangen.

Ihre Pläne, Herr Minister, die Haft auf all die Menschen auszuweiten, die über einen anderen EU-Staat eingereist sind, ist wirklich – so positiv und wohlmeinend man diesem Gesetzentwurf auch gegenüberstehen möchte – eine nur schwer zu schluckende Kröte. Bislang verlangt das Gesetz den begründeten Verdacht, dass sich der oder die Betroffene einer Abschiebung entziehen will. Auch das ist schon sehr subjektiv formuliert. Dieser „begründete Verdacht“ spielt jetzt gar keine Rolle mehr; denn seit neuestem findet das Innenministerium, dass eine Fluchtgefahr schon allein dann gegeben ist, wenn eine Person über einen anderen EU-Staat nach Deutschland gekommen ist. Das ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass es kaum andere legale Wege nach Deutschland gibt; meine Kollegin Ulla Jelpke hat das schon angesprochen. Da niemand, der aus Syrien, Afghanistan oder Eritrea flieht, über Deutschland einfach vom Himmel fällt, ist dieser Ansatz wirklich mehr als zynisch.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Darüber einmal nachzudenken, Herr Minister, ist nicht zu viel verlangt und auch kein Populismus. Wir stehen im Übrigen mit dieser Kritik nicht alleine. Kirchen, Wohlfahrtsverbände und NGOs sehen das genauso. Darüber hinaus ist das nicht mit Artikel 28 der Dublin-III- Verordnung vereinbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass wir mehr darüber reden sollten, welche Alternativen es zur Abschiebehaft gibt. Zumindest aber sollte die Abschiebehaft immer Ultima Ratio bleiben. So wird das in den Ländern auch gehandhabt. Viele inhaftieren de facto gar nicht mehr. Diese werden sich angesichts dieser Pläne bei Ihnen bedanken; denn die Kosten für die Vorhaltung von Abschiebehaftplätzen verbleiben bei den Ländern.

Zum Schluss ein Punkt, der auch noch wichtig ist: der Spracherwerb beim Ehegattennachzug. Wir haben im Petitionsausschuss – ich weiß nicht, ob gerade Kollegen aus diesem Ausschuss da sind – eigentlich jede Woche damit zu tun, dass Familienmitglieder voneinander getrennt sind, Ehepartner für Jahre auseinandergerissen werden, weil der Sprachennachweis nicht erbracht werden konnte. Das alles geschieht, obwohl die Bundesregierung die Familie besonders schützen will. Das passt nicht zusammen. Auch hier brauchen wir eine Überarbeitung dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Es gibt noch viele Themen, die dabei eine Rolle spielen und die wir noch ansprechen könnten. Der Gesetzentwurf in der jetzigen Form könnte die Überschrift tragen: mehr Haft, mehr Restriktionen und weniger Schutz für Schutzsuchende. – Ich glaube, das können wir besser.

Herzlichen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vielen Dank. – Als nächste und letzte Rednerin in dieser Debatte erhält Andrea Lindholz von der CDU/ CSU-Fraktion das Wort.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4704408
Wahlperiode 18
Sitzung 92
Tagesordnungspunkt Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung
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