06.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 92 / Zusatzpunkt 4

Jan MetzlerCDU/CSU - Aktuelle Stunde zu Klimaschutz und Energieeffizienz

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verlauf der Debatte hat gezeigt, dass – da sind wir uns alle, denke ich, einig – Energieeffizienz ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist. Was wir nicht verbrauchen, das müssen wir auch nicht erzeugen, ganz einfach. Unbestritten ist also, dass Energieeffizienz der Schlüssel zu einer nachhaltigen Energiepolitik ist. Ohne Einsparungen wird die Energiewende nicht zu schaffen sein; da sind wir uns alle einig, und das wurde jetzt auch mehrfach betont.

Deutschland hat in den letzten Jahren viel auf den Weg gebracht. Wir sind Vorreiter, sowohl im europäischen als auch im internationalen Vergleich. Vor allem energetische Gebäudesanierungen bzw. energetisches Bauen sind hier wichtige Hebel, die einen entscheidenden Beitrag leisten. In diesem Bereich gehört Deutschland laut der Internationalen Energie-Agentur zur internationalen Spitzengruppe. Seit 2006 hat das CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm Investitionen von über 187 Milliarden Euro in diesem Bereich angestoßen; auch das muss man hier einmal betonen. Mehr als 3,8 Millionen Wohnungen wurden saniert oder besonders energieeffizient neu gebaut. Auch mehr als 2 000 kommunale oder soziale Einrichtungen haben davon profitiert.

(Ingbert Liebing [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Ich denke, das ist eine Bilanz, auf die wir ein Stück weit stolz sein können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Dabei haben sich Förderprogramme in Form von Zuschüssen oder Krediten grundsätzlich bewährt, doch könnten die Antragsverfahren schlanker und verständlicher gestaltet sein; auch das möchte ich betonen und nicht vergessen. Aber mit diesen Programmen erreichen wir eben nicht jeden; auch das ist mehrfach betont worden. Deshalb ist die Anzahl der geförderten Immobilien rückläufig. Man bedenke: Über 80 Prozent des Gebäudebestandes in Deutschland sind in privater Hand. Die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses kostet im Schnitt 60 000 bis 75 000 Euro. Förderungen durch Zuschüsse oder Kredite sind also lange nicht für alle Zielgruppen interessant. Ich denke, diesbezüglich besteht ein allgemeiner Konsens; auch das ist heute schon mehrfach betont worden.

Welchen Schluss ziehen wir also daraus? Wenn wir mehr erreichen wollen, brauchen wir ein breiteres Angebot, also Anreize, die schneller wirken. Eine steuerliche Förderung ist ganz sicher eines der interessantesten Instrumente; das möchte ich bilanzieren. Gerade für die privaten Haus- und Wohnungseigentümer ist die steuerliche Förderung eine weitere Option. Steuerentlastungen sind generell wirksam. Sie sind eine echte Alternative für Menschen, die keinen Kredit aufnehmen wollen oder vor komplizierten Antragsverfahren zurückscheuen. Außerdem können durch steuerliche Entlastungen auch Einzelmaßnahmen, wie zum Beispiel eine neue Heizungsanlage, gefördert werden.

Das Thema ist nicht ganz neu. Die steuerliche Förderung wurde schon im Rahmen des Gesetzespakets zur Energiewende im Jahr 2011 von uns auf den Weg gebracht, scheiterte aber damals im Bundesrat. Der Kollege Durz hat die Chronologie dieses Vorhabens dargelegt. Ich möchte hier betonen, dass es also schon einmal gehakt hat. Insofern müssen wir uns bewegen, weil es im Bundesrat schon einmal eine entsprechende Blockadehaltung gab. Um trotzdem weiterzukommen, hatte die Bundesregierung damals ein Zuschussprogramm in Höhevon 300 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2013 bis 2020 aufgelegt.

Von Bauaufträgen für energetische Sanierungen profitieren vor allem örtliche Handwerksbetriebe. Gerade diese Klein- und Kleinstunternehmen sind im ländlichen Raum wichtige Arbeitgeber. Sie genießen – das konnte man auch heute wieder bilanzieren und feststellen – unser aller Wohlwollen und unser aller Unterstützung. Allein im Jahr 2013 wurden durch energetische Sanierungen rund 440 000 Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist also ein entscheidendes Puzzlestück für das Gelingen der Energiewende. Das war 2011 so, und das ist auch im Jahr 2015 so. Dieser Verantwortung stellen wir uns. Da lässt sich die Union auch nicht auseinanderdividieren, was ja hier von dem einen oder anderen behauptet bzw. versucht wurde. Dazu stehen wir. Das haben wir 2011 getan, und das tun wir auch im Jahr 2015.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir alle sind uns einig, dass das steuerliche Fördermodell eine sinnvolle Sache ist. Die Rahmenbedingungen wurden schon im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz konkret beschrieben und im Dezember 2014 im Kabinett beschlossen. Nun müssen sich also Bund und Länder in zwei Fragen einig werden. Erstens: Wie wird die steuerliche Förderung im Detail ausgestaltet? Zweitens, ob und wie sie gegenfinanziert wird. Ich appelliere an alle, sich konstruktiv zu beteiligen; denn die Energiewende ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie das mal Herrn Seehofer!)

Wir werden unseren Beitrag leisten.

Da ich der letzte Redner bin, ist es mir eine Freude, Ihnen allen ein schönes Wochenende zu wünschen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4704926
Wahlperiode 18
Sitzung 92
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde zu Klimaschutz und Energieeffizienz
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