Frank TempelDIE LINKE - Aktuelle Stunde/ Vorratsdatenspeicherung
– Bitte nicht.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist ein Dauerthema in der Innen- und Rechtspolitik. Um Missverständnisse auszuschließen: Wenn Polizeibeamte fordern, alle Mittel zur Verfügung zu haben, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, halte ich diese Forderung grundsätzlich erst einmal für legitim. Wenn Polizeigewerkschaften sich zum Sprachrohr dieser Forderung machen, halte ich das grundsätzlich erst einmal für legitim. Aber unser Rechtsstaat kennt das System der Gewaltenteilung, und dieses System hat sich sehr bewährt; darüber sind wir uns sicher alle einig.
Die Exekutive, insbesondere die Polizei, muss zur Erfüllung ihrer Aufgaben in die Grundrechte der Bürger eingreifen. Wenn der Staat in die Grundrechte seiner Bürger eingreifen muss, dann muss das – das hat Verfassungsrang – verhältnismäßig sein, also geeignet, erforderlich und angemessen. Dieser Eingriff muss also nicht nur geeignet sein, Herr Strobl, sondern es gibt ein paar Kriterien mehr. Dabei geht es nicht um ein Bauchgefühl, sondern um klare, überprüfbare Kriterien.
Ich möchte ein Bild benutzen, damit man das auch verstehen kann, wenn man nicht Innen- oder Rechtspolitiker ist: Wenn ich ein Gartenhaus bauen möchte, kann ich tolle Werkzeuge benutzen, die es heute zu kaufen gibt. Trotzdem würde ich sehr genau darauf achten, dass das Verhältnis zwischen Nutzen, Aufwand und Preis irgendwie noch stimmt. Wenn dieses Gartenhaus die Sicherheitsarchitektur unseres Landes symbolisiert, dann heißt das, dass wir darauf achten müssen, dass die erforderlichen Mittel in einem angemessenen Rahmen bleiben. Eingriffe in die Bürger- und Freiheitsrechte sind ein sehr hoher Preis. Deswegen muss man dreimal überlegen, ob man darauf zurückgreifen möchte oder nicht.
(Beifall bei der LINKEN)
Darauf zu achten, ist nun einmal Aufgabe des Parlaments. Diese Aufgabe kann das Parlament nicht nach Belieben ausführen, sondern es muss sich dabei im Rahmen des Grundgesetzes bewegen. Im Zweifel – das haben wir insbesondere bei dieser Thematik schon erlebt – überprüft das das Bundesverfassungsgericht. Dem Bundesverfassungsgericht sollte man hier mit etwas mehr Respekt begegnen.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Seit Jahren fordern die Innenminister – das überrascht nicht – immer wieder die Vorratsdatenspeicherung. Damit haben sie eine sehr schöne Dauerdebatte, die auch ganz schnell von anderen Themen der Innenpolitik ablenkt. Dass die Gewerkschaft der Polizei gegenwärtig wieder täglich vor dem Kanzleramt auftaucht, hat nichts mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun, sondern mit immensen Defiziten bei der Ausrüstung, der Ausstattung und beim Stellenpool der Polizei. Deswegen sind sie dort. Sie sagen, dass es an diesen Stellen Bedarf gibt. Sie fordern keine Vorratsdatenspeicherung.
(Beifall bei der LINKEN – Jörn Wunderlich [DIE LINKE], an die CDU/CSU gewandt: Herr Strobl, jetzt hätten Sie einmal zuhören müssen!)
Wenn es um diese anderen Themen geht, sind die Innenminister zurückhaltender, dann sprechen sie seltener von der Sicherheit des Landes. Hier wird mit Taschenspielertricks gearbeitet. Der Investitionsstau wird ignoriert, und die Zahlen werden einfach schöngerechnet. Es gibt keinerlei Aktivitäten in diesem Bereich. Die Gewerkschaft steht alleine. Ich habe die Gewerkschaftsvertreter gestern bei ihrer Demonstration aufgesucht. Außer mir war kein Abgeordneter des Bundestages dort, obwohl alle Fraktionen angeschrieben worden sind. Man kann sich ruhig einmal anhören, was Polizeibeamte zur Erfüllung ihrer Aufgaben tatsächlich brauchen.
(Beifall bei der LINKEN)
Der Gesetzentwurf, um den es hier geht, muss nicht vom Innenministerium vorgelegt werden, sondern vom Justizministerium. Das Justizministerium, das etwas Verfassungskonformes vorlegen muss, führt einen Schattenboxkampf. Man muss sich schon einmal überlegen, warum es seit Jahren nicht gelungen ist, etwas vorzulegen, das geeignet und verfassungskonform ist. Vielleicht liegt das ganz einfach daran, dass die Kriterien nicht zusammenzuführen sind.
Das Schattenboxen wird jetzt intensiver und unsauberer. Man setzt Laienboxer ein. Herr Gabriel möchte jetzt nicht mehr um die Kanzlerschaft boxen, sondern kämpft jetzt ebenfalls für die Vorratsdatenspeicherung. Diesen Kampf wird er übrigens ebenfalls verlieren, es sei denn, er lässt sich noch etwas ganz Besonderes einfallen oder hat noch etwas in der Hinterhand, was er uns bisher verheimlicht hat. Mit „unsauber“ meine ich natürlich auch, dass wir hier eine Angstdebatte führen. Ich lese täglich die Ausführungen von diversen Leuten über eine immer gefährlicher werdende Welt, eine Welt, in der das Allheilmittel der Vorratsdatenspeicherung unbedingt notwendig ist.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das hat doch nie jemand behauptet!)
Uns werden der Reihe nach Delikte genannt, bei denen die Vorratsdatenspeicherung angeblich unbedingt notwendig sei, bei der man ohne die Vorratsdatenspeicherung gar nicht mehr weiterkomme. Allerdings ist selbst das BKA diesen Nachweis bis zum heutigen Tag schuldig geblieben. Dieser Nachweis wurde nicht erbracht. Herr Strobl, ein Hinweis für Sie: Beim Vorliegen einer schweren Straftat, bei der eine Telefonüberwachung stattfindet, haben wir eben kein anlassloses Vorgehen, sondern einen konkreten Anfangsverdacht.
(Zuruf des Abg. Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU])
Das ist ein völlig anderes Rechtskriterium.
(Beifall bei der LINKEN)
Deswegen müssen wir auch andere Maßstäbe anlegen, wenn wir überlegen, welche Mittel wir hier zur Verfügung stellen. Bei einer anlasslosen Speicherung fallen 300 bis 500 Datensätze pro Tag an, die gespeichert werden sollen. Einmal ganz nebenbei: Die organisierte Kriminalität und auch Terroristen zum Beispiel werden sicherlich keine registrierten, namentlich identifizierbaren Handys benutzen, sondern sich sehr schnell auf die Vorratsdatenspeicherung einstellen.
(Zuruf des Abg. Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU])
Der normale Bürger, der natürlich gar nicht auf die Idee kommt, dass seine Daten missbraucht werden können, wird sich aber nicht darauf einstellen.
(Widerspruch bei der CDU/CSU)
In der Vergangenheit haben wir häufig gesehen, dass Daten missbraucht werden. Wie viele Datenskandale hatten wir denn in der letzten Zeit?
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
NSA wurde schon genannt, aber es gibt in vielen Bereichen Datenskandale, gerade bei privaten Unternehmen, wo die Daten auf privaten Servern gespeichert sind und wo sie eben nicht sicher waren.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Die werden heute schon gespeichert!)
– Ja, die werden schon gespeichert, aber gerade hier brauchen wir mehr Datenschutz.
Herr Kollege Tempel, denken Sie an die Zeit.
Ja, danke, ich sehe das. – Hier sollten wir mehr Datenschutz einführen und entsprechende Regelungen finden, statt die Mindestspeicherfristen verlängern zu wollen. Daten, die gelöscht werden sollen, noch länger zu speichern, das ist ein völlig falscher Ansatz. Dieses Schattenboxen muss beendet werden.
Wir müssen dafür sorgen, dass wir die Polizei richtig ausstatten, dass sie die Ermittler bekommt, die notwendig sind, um bekannte Fakten zu verarbeiten. Dann werden wir uns alle gemeinsam an einem Tisch wiederfinden. Insofern ist die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor völlig unsinnig.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank. – Nur für die Zukunft, Herr Kollege Tempel: Es reicht nicht, wenn Sie das Signal sehen, sondern Sie müssen dann auch reagieren. – Jetzt hat die Kollegin Kampmann, SPD-Fraktion, das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4769710 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 93 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde/ Vorratsdatenspeicherung |