Katja KeulDIE GRÜNEN - Aktuelle Stunde/ Vorratsdatenspeicherung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kreativität sind offensichtlich keine Grenzen gesetzt,
(Christine Lambrecht [SPD]: Tja, so sind wir!)
dem Rechtsstaat allerdings schon, und das ist gut so.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nachdem der EuGH klargestellt hat, dass eine anlasslose Datenspeicherung grundrechtswidrig ist,
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Falsch! – Heiterkeit bei der CDU/CSU)
überlegen die Kreativen in der Koalition, man könne ja mal eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung prüfen. Das ist dann fast schon lustig; denn auf Vorrat speichert, wer ohne Anlass speichert.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Eine Speicherung mit Anlass erfolgt eben nicht auf Vorrat und ist auch jetzt schon im Rahmen der bestehenden Gesetze möglich.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an die CDU/CSU gewandt: So schlicht ist das!)
Allerdings scheinen führende Sozialdemokraten nicht zu wissen, was ein Anlass ist, und denken jetzt laut darüber nach, welche akzeptablen Anlässe denn so infrage kommen könnten. Da lesen wir etwas von Großereignissen mit Gefahrenpotenzial oder regional auffälligen Gefährdungslagen. All das sind aber doch keine Anlässe, die Eingriffe in die Grundrechte eines unbeteiligten Bürgers rechtfertigen!
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/CSU: Und was sagen Sie zu Paris?)
– Zu Paris komme ich noch.
Der Anlass, den der EuGH und das Verfassungsgericht meinen, ist immer ein individueller, auf die Person bezogener Anlass, also zumindest ein Anfangsverdacht, der die Aufnahme von Ermittlungen rechtfertigt, nicht mehr und nicht weniger.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dann bekommen Sie auch einen richterlichen Beschluss. Mit dem können Sie die Daten nicht nur speichern, sondern auch für die Ermittlungen nutzen.
Also insgesamt kann einem der Justizminister wirklich leidtun. Was seine Parteikollegen da von ihm erwarten, ist schlicht nicht möglich und die Quadratur des Kreises – von der Union einmal ganz abgesehen.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Unterschätzen Sie mal den Herrn Maas nicht!)
– Wenn man Ihnen zuhört, Herr Strobl, dann fragt man sich, wie wir die letzten Jahre ohne Vorratsdatenspeicherung überhaupt überleben konnten. Danach steht Deutschland ja kurz vor dem Abgrund.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], an die CDU/CSU gewandt: Ihr seid seit zehn Jahren in der Verantwortung! Seit zehn Jahren! Unfassbar!)
Aber zurück zur SPD. Die Vorschläge der Parteiführung lassen an deren Rechtsverständnis zweifeln.
(Christian Flisek [SPD]: Es gibt doch gar keine Vorschläge! – Lars Klingbeil [SPD]: Welche Vorschläge denn?)
Der Parteivorsitzende schlägt vor, die Nutzung der gespeicherten Daten von einer richterlichen Genehmigung abhängig zu machen. Ja, was für eine revolutionäre Idee!
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Das ist aber leider eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Es gilt nämlich schon viel mehr: Nicht erst für die Nutzung, sondern schon für die Speicherung der Daten braucht man eine richterliche Genehmigung. Herr Strobl, das ist im EuGH-Urteil unmissverständlich klargestellt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Auch falsch!)
Auch die Generalsekretärin der SPD will uns jetzt mit der Notwendigkeit des Richtervorbehaltes beruhigen. Fakt ist aber: Es gibt keinen Richtervorbehalt auf Vorrat. Ein richterlicher Beschluss ist niemals für eine unbestimmte Zahl von Personen vorstellbar, gegen die nicht einmal ein Tatverdacht behauptet wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir lesen aber noch mehr Erstaunliches in diesen Tagen: Die SPD prüfe Ausnahmen für Anwälte, Ärzte und Priester. Auch hier muss ich leider sagen: Den Geheimnisschutz brauchen Sie für diese Gruppen nicht neu zu erfinden. Der steht im Gesetz und gilt selbst dort, wo es einen Anlasse gäbe, nämlich auch für den einer Straftat verdächtigten Mandanten – und zwar gerade für den.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Frank Tempel [DIE LINKE])
Wie wollen Sie eigentlich die IP-Adressen der 160 000 Anwältinnen und Anwälte ermitteln, um sie dann aus dem technischen Speichervorgang herauszufiltern? Das ist auch interessant!
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, gute Reise, Herr Strobl!)
Am Ende ist diese ganze Kreativität der Unbelehrbaren leider auch noch völlig sinnlos. Man kennt schon jetzt mehr potenzielle Gefährder, als man überhaupt sinnvoll überwachen kann. So war es auch bei den Attentätern von Paris. Man hat deren Überwachung aus Ressourcengründen eingestellt, bevor sie zur Tat schritten. Das zeigt uns doch deutlich, wo wir ansetzen müssen: beim Personal und von mir aus auch beim Geld,
(Zuruf von der CDU/CSU: Ja, das tun wir jetzt!)
aber nicht bei der unbegrenzten Vermehrung von Daten.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Das eine tun und das andere nicht lassen!)
Auch bei der Kinderpornografie nützt uns die Speicherung auf Vorrat nur wenig. Wenn die Ermittler einen Vorgang live im Netz entdecken, können sie wegen Gefahr im Verzug unmittelbar telefonisch einen gerichtlichen Beschluss gegenüber dem Telekommunikationsanbieter erwirken und den Nutzer der IP-Nummer identifizieren. Geht es um archivierte Vorgänge, hilft auch eine kurze Speicherfrist nicht weiter.
(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Absoluter Unsinn! Entschuldigung!)
Das Fazit lautet also: Die Vorratsdatenspeicherung löst keine Probleme und stellt dafür unnötig rechtsstaatliche Grundsätze infrage.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wir leben offensichtlich in einer Zeit gefühlter Unsicherheit.
(Michaela Noll [CDU/CSU]: Tatsächlich?)
Aber schauen wir uns doch einmal um in der Realität: In Deutschland geht die Gewaltkriminalität zurück. Mir fällt kaum ein anderes Land auf dieser Welt ein, in dem ich mich so sicher bewegen kann wie hier,
(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Frankfurt!)
obwohl wir keine Vorratsdaten speichern. Tausende von Menschen wollen gerne unbedingt genau hierher, um sich endlich einmal sicher zu fühlen; und ich kann sie gut verstehen. Und bei allem Respekt für meine amerikanischen Freunde: Auf deutschen Straßen fühle ich mich nicht nur freier, sondern auch erheblich sicherer als auf amerikanischen Straßen, obwohl die Menge der dort gespeicherten Daten wohl kaum noch zu toppen ist.
Machen wir uns doch nichts vor: Ein funktionierender Rechtsstaat ist allemal besser als eine falsche Illusion von Sicherheit.
Vielen Dank.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Vielen Dank. – Für die CDU/CSU-Fraktion hat jetzt Dr. Volker Ullrich das Wort.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4769738 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 93 |
Tagesordnungspunkt | Aktuelle Stunde/ Vorratsdatenspeicherung |