18.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 93 / Zusatzpunkt 1

Volker UllrichCDU/CSU - Aktuelle Stunde/ Vorratsdatenspeicherung

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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Freiheit ist ein zerbrechliches Gut, welches durch organisierte Kriminalität, Terroristen und Extremisten bedroht wird. Der wehrhafte Rechtsstaat hat verantwortungsvoll und besonnen Antworten auf diese Bedrohungen zu geben.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Betonung liegt auf „Rechtsstaat“!)

Im Grundsatz gilt: Unsere Freiheit bleibt nur bestehen, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern sie bedingen sich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wer Freiheit und Sicherheit gegeneinander ausspielt, dem ist im Ergebnis weder an dem einen noch an dem anderen gelegen.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das!)

Wer im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung von einer Massenüberwachung spricht, der schürt durch diese unwahre Behauptung gezielt Ängste – in einer Situation, in der Besonnenheit und Mäßigung angebracht wären.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das nicht! Hören Sie auf, das Bundesverfassungsgericht zu beschimpfen!)

Die Vorratsdatenspeicherung als Instrument der Aufklärung und Prävention wird von vielen Fachleuten und Experten im Bereich der inneren Sicherheit aus guten Gründen empfohlen. Diese Empfehlung ist übrigens nicht von der Parteizugehörigkeit, sondern vom Grad der Verantwortung abhängig. Im Regelfall gilt: Wer mehr Verantwortung für die innere Sicherheit in diesem Land trägt, erkennt umso deutlicher die Notwendigkeit von Mindestspeicherfristen von Verbindungsdaten.

(Beifall bei der CDU/CSU – Frank Tempel [DIE LINKE]: Wie ist das bei Justizministern?)

Das erklärt plausibel, weshalb gerade die verantwortungsbewussten Innenminister, auch die der SPD, diesbezüglich eine klare Haltung besitzen.

(Frank Tempel [DIE LINKE]: Wie ist das nun bei Justizministern?)

Gewiss, Mindestspeicherfristen von Verbindungsdaten sind kein Allheilmittel. Damit dürften sich nicht alle schweren Straftaten verhindern und aufklären lassen. Aber dieses Ziel wird durch gar keine Ermittlungsmethode erreicht. Die Speicherung von Verbindungsdaten ist zur Entdeckung von kriminellen Netzwerken schlichtweg notwendig und dient der Aufklärung von schwersten Straftaten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es kann doch niemandem erklärt werden, weswegen sich relevante Teile des alltäglichen Lebens ganz selbstverständlich in der digitalen Sphäre vollziehen, der Staat aber bei der Aufklärung von schwersten Straftaten selbst in sehr engen Grenzen und nach richterlichem Beschluss nicht einmal auf Verbindungsdaten zurückgreifen kann, die zur Rechnungsstellung ohnehin gespeichert werden. Das versteht niemand.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Bundesverfassungsgericht versteht das! Einmal die Gewaltenteilung beachten!)

Die Debatte ist auch ein willkommener Anlass, um mit der Legende einer grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung aufzuräumen. Weder das Bundesverfassungsgericht noch der Europäische Gerichtshof haben die Vorratsdatenspeicherung für gänzlich unzulässig erklärt.

(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Das Bundesverfassungsgericht hat einen möglichen Rahmen für eine zukünftige Regelung aufgezeigt. Und eine verantwortungsvolle Politik wird sich daran messen lassen, ob sie diesen Rahmen einhält und ein verfassungsgemäßes Gesetz vorlegt. Wir werden das tun.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gute Reise!)

Wir werden auch nicht auf einen neuen Richtlinienvorschlag der Europäischen Union warten.

(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der kommt überhaupt nicht! Da können Sie noch lange warten!)

Für manche ist Warten eine taugliche Alternative. Wenn es aber um die innere Sicherheit und einen wehrhaften Rechtsstaat geht, dann gilt – das spreche ich deutlich aus –: Warten ist der falsche Weg. Wir haben die rechtlichen Möglichkeiten und wir haben die Pflicht, jetzt durch eine Regelung Flagge zu zeigen. Wir werden nicht sehenden Auges zulassen, dass die notwendigen Maßnahmen auf die lange Bank geschoben werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Abschließend sei angemerkt: Die Speicherung von Verbindungsdaten muss natürlich durch eine bedarfsgerechte Erhöhung der Stellen bei Polizei, BKA und Verfassungsschutz ergänzt werden.

(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Deswegen machen wir das ja auch!)

Der Bund wird nächstes Jahr die Mittel im Haushalt für Sicherheitsbehörden deutlich aufstocken. Das ist das richtige und notwendige Signal.

(Beifall bei der CDU/CSU – Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Da werden die Grünen sicher zustimmen!)

Meine Damen und Herren, wir stehen zu einem wehrhaften, starken und grundrechtsorientierten Rechtsstaat, der den Menschen dient, weil er ihre Freiheit schützt. Wir werden es uns nicht nehmen lassen, das Gebotene und Notwendige für die Sicherheit der Menschen zu unternehmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat jetzt Christian Flisek das Wort.

(Beifall bei der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4769747
Wahlperiode 18
Sitzung 93
Tagesordnungspunkt Aktuelle Stunde/ Vorratsdatenspeicherung
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