Volker BeckDIE GRÜNEN - Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir setzen heute eine von 47 Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses um. Das ist gut und richtig. Wir sollten darüber bloß die anderen 46 Empfehlungen auf keinen Fall vergessen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Es wurde schon von Ihnen von der Linken angesprochen: Es geht natürlich auch um institutionalisierten Rassismus. Es geht um die Frage: Wie konnten Polizisten und Staatsanwaltschaften in mehreren Mordfällen systematisch in die gleiche falsche Richtung ermitteln, die Angehörigen der Opfer zu potenziellen Verdächtigen machen und die tatsächlichen Täter aus dem Blick verlieren, weil sie rassistische Übergriffe von Rechtsextremisten an diesem Punkt ausgeschlossen haben?
Diese Frage nagt an uns allen. Dieser Frage müssen wir uns auch nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens stellen. Genauso müssen wir uns den noch offenen Fragen stellen, die im NSU-Verfahren in München und in den Untersuchungsausschüssen der Landtage aufgeworfen werden. Auch folgende Frage bleibt weiter im Raum: Müssen wir als Bundestag in einem entsprechenden Untersuchungsverfahren noch einmal näher hinschauen, oder kommt alles ans Licht? Es darf auf jeden Fall in der Debatte nicht stehen bleiben, dass irgendetwas, was hätte aufgeklärt werden können, nicht aufgeklärt wird.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN und der Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD] und Michelle Müntefering [SPD])
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält zwei Aspekte. Zum einen geht es um die Erweiterung der Zuständigkeiten des Generalbundesanwaltes. Das begrüßen wir ausdrücklich, auch wenn man sich überlegen kann, ob es in der Sache weit genug geht. Es bleibt weiterhin davon abhängig, dass entweder die zuständige Staatsanwaltschaft erkennt, dass Anhaltspunkte vorliegen, die dazu führen, dass vorgelegt werden muss, oder es Uneinigkeit zwischen den Staatsanwaltschaften der Länder darüber gibt, wer zuständig ist. In allen anderen Fällen kann die Generalbundesanwaltschaft nicht von selber sagen: Es weist etwas darauf hin, dass wir hier zuständig sind. Wir prüfen und ermitteln in dieser Frage zunächst einmal selbst, um dies zu klären. – Da hätte man weitergehen können, aber es ist unbenommen ein richtiger Schritt.
Bei dem zweiten Punkt, der Änderung des § 46 Absatz 2 StGB – das muss ich sagen –, kann ich Ihnen nicht folgen. Einer gesetzlichen Ergänzung des § 46 Absatz 2 StGB bedarf es nicht.
Ich hatte eigentlich auf Applaus von der Union gewartet. Das war die Rede eines CDU/CSU-Abgeordneten zum gleichen Thema aus dem Jahre 2012. Ich finde, sie war richtiger als die heute von Ihnen, Herr Ullrich.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Das ist nicht nur Symbolpolitik, sondern auch eine verfehlte Symbolpolitik. Der Gesetzentwurf benennt drei Kriterien: rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Motive. Da fragt man sich, wenn es um Hasskriminalität geht, warum ausgerechnet diese drei Kriterien genannt werden und nicht andere.
(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das steht in der Begründung!)
– Damit setze ich mich gleich auseinander. Vielen Dank für den Hinweis.
In der Begründung wird der Rahmenbeschluss der EU zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit herangezogen. In diesem Rahmenbeschluss wird in Artikel 1definiert, was rassistische und fremdenfeindliche Straftaten sind, nämlich solche, die Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung und nationale und ethnische Herkunft betreffen. Das haben Sie schon einmal als Gesetzgeber – da waren Sie mit Frau Leutheusser-Schnarrenberger dabei – in § 130 Absatz 1 StGB umgesetzt. Da heißt es nämlich, dass „gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe“ wie gegen andere Teile der Bevölkerung nicht gehetzt werden dürfe und dass dies strafbar sei. Warum fehlt dann auf einmal jetzt das Tatbestandsmerkmal der Religion oder der Nationalität?
Vor kurzem gab es die Pegida-Demonstrationen, islamophobe Veranstaltungen, die sich gegen Muslimas und Muslime wegen ihrer Religion richten. Unweit meines Wahlkreises gab es in Wuppertal einen Anschlag auf eine Synagoge, bei dem absurderweise das Amtsgericht antisemitische Beweggründe verneint hat, obwohl die Täter den Anschlag im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt verübt hatten.
(Reinhard Grindel [CDU/CSU]: Da haben Sie recht!)
Wird diese Art von Gesetzgebung dazu führen, dass die Polizei und die Justiz präziser hinschauen? Und warum fehlen andere Merkmale – die hier jetzt nicht erwähnt sind –, wenn es um Hasskriminalität geht, wie die sexuelle Identität oder eine Behinderung? Das sind häufig Merkmale der Opfer von Straftaten, die aus Hass begangen werden. Insofern ist Ihr Gesetzentwurf vollständig verfehlt. Es wäre richtiger gewesen, diese Fragen in der RiStBV bei öffentlichem Interesse, wie es angedeutet wurde, niederzulegen, dann aber mit dem vollständigen Kriterienkatalog zu den am häufigsten angegriffenen Gruppen in der Gesellschaft, statt mit einer beliebigen Auswahl.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)
Nicht nur, dass Sie Merkmale und damit Gruppen weglassen, Sie haben auch einen völlig verfehlten Begriff in die Gesetzgebung des Bundes eingeführt, nämlich den Begriff der Fremdenfeindlichkeit. Dazu sagt das Deutsche Institut für Menschenrechte, ein Institut, das die Politikberatung der Bundesregierung in Menschenrechtsfragen zur Aufgabe hat, Folgendes:
Herr Kollege Beck.
Ein letzter Satz.
Das letzte Zitat, bitte.
„Mit der Zuschreibung von ,Fremdheit‘ grenzt der Begriff Menschen – mit und ohne Zuwanderungsgeschichte – aus der vielfältigen deutschen Gesellschaft aus.“
Das ist richtig. Dieser Begriff gehört nicht ins Gesetz; denn damit wird in der Gesetzgebung die Täterperspektive übernommen. Das ist ein völlig verunglücktes Signal. Deshalb: Symbolpolitik, aber schlechte.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)
Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Karl-Heinz Brunner, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4775094 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 94 |
Tagesordnungspunkt | Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses |