19.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 94 / Tagesordnungspunkt 7

Karl-Heinz BrunnerSPD - Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

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Verehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nein, die öffentliche Debatte um die Folgerungen aus den NSU-Morden darf hier und heute noch nicht enden, weil es immer noch das Warum der Angehörigen gibt und weil diese Menschen erst zur Ruhe kommen können, wenn sie Antworten bekommen: Warum hat mein Vater, warum hat mein Bruder, warum hat meine Tochter ihr Leben lassen müssen? Warum wurden sie getötet von Nazis?

Wir kennen nur einen Teil der Antwort: Wie wurde aus Angst und Unverständnis gegenüber anderen, gegen das Fremde schleichend und unbemerkt Hass, blanker Hass auf alles, was nicht so ist, wie man selbst? Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass sich dieses menschenverachtende Tun nicht wiederholt. Schluss mit Wegschauen, Schluss mit Verniedlichen,

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

in der Gesellschaft und schon gar nicht bei Polizei und Gerichten und im Gestrüpp der Eitelkeiten von Ländern und Bund, wenn es um Zuständigkeiten geht. Um dies zu beseitigen, wird nun gehandelt und die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts gestärkt. Das ist gut, das ist richtig so.

Im Gesetzentwurf wird auch etwas klargestellt, was jedem klar denkenden Menschen – Juristen allemal – bekannt sein müsste: Hass als Motiv muss strafverschärfend sein. Das gilt heute wie auch künftig, weil manche – auch Staatsanwälte und Richter – erst mit der Nase darauf gestoßen werden müssen, nun eben mit Ergänzung des § 46 Absatz 2 StGB und mit einer Überarbeitung der RiStBV.

Zugleich aber sage ich Ihnen ganz ehrlich: Wir brauchen nicht mehr Dienstanweisungen, nicht mehr Richtlinien. Was wir brauchen, ist mehr Sinn und Gefühl, übrigens auch mehr Lust, wirklich ermitteln zu lassen. Es geht hierbei nicht nur um rechts- oder linksradikales Handeln. Es geht auch um Homophobie; der Kollege Beck hat es angesprochen. Ich sage dies ganz bewusst und nicht nur an die Teile dieses Hohen Hauses gerichtet, die immer noch die Augen verschließen. Denn es gibt auch heute noch Gerichtsurteile, die den Opfern von Homophobie selbst einen Teil der Schuld zuschieben.

Deshalb ist der Ansatz des LSVD grundsätzlich richtig. Eine explizite Nennung weiterer Gründe für Hasskriminalität würde keine Ausrede mehr erlauben. Der Haken daran ist aber: Die Bundesregierung versteht bereits seit vielen Jahren unter Hasskriminalität auch explizit Straftaten gegen eine Person aufgrund ihrer sexuellen Identität. Eine andere Wortwahl allein hilft also kaum weiter. Und wo beginnen wir mit der Aufzählung der entsprechenden Definitionen?

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das eigentliche Problem ist die alltägliche Gewalt gegen Menschen, gegen unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Jeder Mensch verdient Respekt, und jeder hat Anspruch auf seine Rechte – egal ob aus dem Senegal oder dem Allgäu, ob hetero, homo, obdachlos, arm, reich, behindert, Punk oder Politiker.

Gewalt ist immer schlimm. Aber bei homophoben Gewalttaten wird das Opfer in der Regel nicht als Individuum angegriffen, sondern als Stellvertreter einer Gruppe, die der Täter hasst und abwertet. Die Folgen spürt nicht nur das Opfer. Auch andere Mitglieder der Gruppe werden verunsichert. Sie hätte es auch treffen können. Täter, die aus Hass auf Schwule und Lesben oder Transgender zuschlagen, zielen darauf, diese aus dem öffentlichen Leben und dem öffentlichen Raum in die Unsichtbarkeit zu treiben. Das dürfen wir nicht zulassen. Dazu bedarf es aber nicht explizit der Nennung im StGB; dazu bedarf es eines umfassenden nationalen Aktionsplans gegen Homophobie. Dazu brauchen wir jetzt in dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu regeln. Das ist es, was ich will: den nationalen Aktionsplan. Das ist es, was wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben. Und das ist es, was wir in den nächsten Wochen und Monaten tun müssen. Das gebietet der Anstand, der Anstand dieses Hauses und aller Deutschen. Der Anstand und die bitteren Erfahrungen aus den NSU-Morden gebieten es, heute dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Reinhard Grindel, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4775098
Wahlperiode 18
Sitzung 94
Tagesordnungspunkt Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses
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