19.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 94 / Tagesordnungspunkt 7

Dietrich MonstadtCDU/CSU - Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die schrecklichen Verbrechen des sogenannten NSU sind nach wie vor tief in unserem Bewusstsein. Genau deshalb wissen wir alle, wie wichtig die schnelle und gründliche Arbeit des NSU-Untersuchungsausschusses war und ist. In diesem Sinne diskutieren wir heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses. Dies, meine Damen und Herren, geschieht nicht nur im Rahmen der Aufarbeitung, sondern auch mit Blick auf die insgesamt 47 Empfehlungen, auf die sich die Ausschussmitglieder fraktionsübergreifend geeinigt haben.

Herzlichen Dank an alle beteiligten Kolleginnen und Kollegen für ihr intensives Engagement in diesem Ausschuss! Dies darf am Schluss dieser Debatte nochmals ausdrücklich hervorgehoben werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt, meine Damen und Herren, ist es unsere Aufgabe und Verpflichtung, die Aufgabe und Verpflichtung dieses Parlaments, dafür zu sorgen, dass durch richtig gezogene Konsequenzen und deren Umsetzung das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und Justiz nicht verloren geht.

Im Bereich der Justiz betrifft dies auf Bundesebene verschiedene Aspekte, die wir heute gesetzgeberisch umsetzen werden. Durch die vorgesehenen Änderungen im Gerichtsverfassungsgesetz wird die Begründung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts in diesen Fällen künftig schneller möglich sein. Der Generalbundesanwalt wird gerade im Fall länderübergreifender Straftaten und in Fällen der Uneinigkeit zwischen mehreren beteiligten Staatsanwaltschaften ein solches Ermittlungsverfahren an sich ziehen können. Außerdem stellen wir sicher, dass der Generalbundesanwalt frühestmöglich in die Ermittlungen einbezogen werden kann, nämlich immer schon dann, wenn es erste Anhaltspunkte für seine Zuständigkeit gibt. Er wird nun auch dann die Ermittlungen führen, wenn objektiv ein besonderes Staatsschutzdelikt vorliegt. Wir alle wissen, dass mögliche Ermessensentscheidungen und Kompetenzwirrwarr in der Vergangenheit verheerende Folgen hatten. Genau hier setzt der neue Satz 3 im § 142 a Absatz 1 GVG im Entwurf der Bundesregierung an. Bisher regelte die RiStBV, eine Verwaltungsvorschrift, die Pflicht der Staatsanwaltschaften, Vorgänge, aus denen sich die Möglichkeit einer Zuständigkeit des Generalbundesanwalts ergibt, sofort an diese abzugeben. Diesen Ansatz überführt der vorliegende Entwurf der Bundesregierung nun in ein Gesetz. Das ist richtig; denn so werden in besonderer Art und Weise die herausragende Bedeutung und die Notwendigkeit dieser Regelung unterstrichen.

Meine Damen und Herren, der zweite wesentliche Bestandteil des vorliegenden Regierungsentwurfs zielt auf eine Änderung im § 46 StGB. Hiermit gehen wir über die Empfehlungen des NSU-Ausschusses hinaus und setzen so ein deutliches Zeichen. In § 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs sind nunmehr als strafschärfend besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder auch sonstige menschenverachtende Ziele des Täters zu berücksichtigen. Wir stellen damit unmissverständlich im Allgemeinen Teil des StGB klar, dass derartige Motivationen auch bei der Strafzumessung einbezogen werden müssen. Sie gelten damit – das finde ich ausdrücklich richtig – für alle Tatbestände des Besonderen Teils des StGB.

Doch neben der rechtspraktischen haben wir auch eine politische Verantwortung wahrzunehmen. Hier geht es eben gerade darum, sich mit aller Schärfe gegen menschenverachtende Straftaten zu stemmen. Dies gilt jetzt im Besonderen auch durch die erweiterten Strafzumessungsregeln. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, werfen uns hier Symbolpolitik vor. Ich sage Ihnen: Gerade hier sind deutliche Symbole wichtig und geboten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende der Debatte eines klar sagen: Egal ob Dschihadisten, Salafisten, linke oder rechte Extremisten – wir wehren uns entschieden gegen alle Feinde unseres Rechtsstaats. Diese Botschaft soll und muss das Signal dieser Debatte sein. Fast täglich hören wir von jungen Menschen, die sich zumeist über das Internet radikalisieren lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies linksextrem, rechtsextrem oder glaubensbedingt geschieht. Wichtig ist, dass wir gerade bei den jungen Menschen ansetzen und klarmachen, dass wir unseren Rechtsstaat mit allen Mitteln verteidigen werden. Hier brauchen wir klare Worte und eine deutliche Ansprache. Lassen Sie uns ein Zeichen setzen und mit breiter Mehrheit den Entwurf der Bundesregierung auf den Weg bringen.

Herzlichen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4775150
Wahlperiode 18
Sitzung 94
Tagesordnungspunkt Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses
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