19.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 94 / Tagesordnungspunkt 8

Bettina HornhuesCDU/CSU - Teilhabe von Kindern von Alleinerziehenden

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Familienformen sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Nach wie vor ein beliebtes Modell ist die klassische Familie mit Vater, Mutter und Kind, welche auch heute noch die am weitesten verbreitete Form des familiären Zusammenlebens ist.

Familien als solche unterscheiden sich aber in Größe und Struktur voneinander. Dies ist in Deutschland bei einem Fünftel der Familien ganz signifikant der Fall; denn jede fünfte Familie in Deutschland ist eine Einelternfamilie. Die Tendenz ist leider steigend. Unsere Familienpolitik muss dies widerspiegeln. Bei jeder Gesetzesänderung oder neuen familienpolitischen Maßnahme müssen wir schauen, dass wir alle Lebenslagen und -situationen berücksichtigen. Meiner Meinung nach gelingt uns das als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgesprochen gut.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Erst im letzten Jahr haben wir das neue Elterngeld Plus verabschiedet, von dem Alleinerziehende in ganz besonderer Weise profitieren. Es lassen sich noch viele weitere Beispiele benennen, von denen heute in dieser Debatte auch schon einige genannt wurden, dass etwa unsere Politik nicht nur die klassische Paarfamilie fördert, sondern auch auf die besonderen Bedürfnisse von alleinerziehenden Müttern und Vätern eingeht.

Als ich nun anfing, den Antrag der Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu lesen, habe ich mich zunächst gefreut; denn „Alleinerziehende stärken“ ist eine politische Forderung, in der wir uns zu 100 Prozent einig sind.

(Jörn Wunderlich [DIE LINKE]: Allesamt!)

Aber – jetzt kommt das große Aber; denn wie so oft kommt es auf das Wie an – fast zwei Drittel der Alleinerziehenden sind erwerbstätig. Deshalb ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach wie vor die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe am Erwerbsleben und sichert dadurch auch die Teilhabe der betroffenen Kinder am sozialen Leben. Wir setzen uns daher für möglichst bedarfsgerechte und flexible Lösungen ein.

Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es gerade die alleinerziehenden Mütter sind, die am Erwerbsleben unter erschwerten Bedingungen teilnehmen. Sie arbeiten zwar häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien, aber dafür vermehrt in Schicht- oder Nachtdiensten sowie auch an Wochenenden. Da Alleinerziehende gerade nicht auf die Hilfe des Partners bauen können, brauchen sie andere Konzepte. Sofern nicht die Großeltern einspringen können, stehen viele Alleinerziehende im schlechtesten Fall vor einem echten Problem. Deshalb haben wir bereits im Koalitionsvertrag festgelegt, die Qualität in der Kinderbetreuung weiter voranzutreiben. An dieser Aufgabe werden wir als Bund weiter arbeiten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Fritz Felgentreu [SPD])

Meiner Meinung nach darf man die Länder aber nicht aus ihrer Pflicht entlassen. Hier stelle ich gerne die Frage: In wie vielen Ländern sind momentan denn die Kollegen der Grünen an der Regierung beteiligt? Sehr geehrte Damen und Herren, es sind acht Länder, Hamburg nach der Wahl erst einmal ausgenommen. Also genau in der Hälfte der Bundesländer regieren die Grünen mit.

Kommen wir zurück zum eigentlichen Punkt. 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Insbesondere für diese Gruppe der Frauen brauchen wir bedarfsgerechte Familienförderung. Dafür werden wir uns auch in den nächsten Jahren starkmachen und daran weiter arbeiten. Wir wissen die außergewöhnliche Erziehungsleistung von den Alleinerziehenden sehr wohl zu schätzen und wertschätzen auch die besondere Verantwortung als Familienernährer, eine große Last und zugleich Verantwortung, die die Frauen auf ihren Schultern tragen.

Perspektivisch brauchen wir gute und zukunftsfähige Konzepte, Einelternfamilien zu unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Anhebung der steuerlichen Entlastung ist eine konkrete Maßnahme, die wir noch in dieser Legislaturperiode umsetzen werden. Rahmenbedingungen sind also das eine, die Förderung der Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden ist das andere und für mich ein zentrales Anliegen.

Hierbei tragen auch die Jobcenter in den Kommunen sowie die Handels- und Handwerkskammern eine besondere Verantwortung. Wir brauchen für Alleinerziehende mehr gute Projekte, die speziell die Herausforderungen in der alleinigen Betreuung des Kindes thematisieren, Programme, die direkt auf die Bedürfnisse von alleinerziehenden Müttern und Vätern zugeschnitten sind.

Ich denke dabei vor allem an die Möglichkeit der Teilzeitausbildung, welche ich für eine hervorragende Möglichkeit halte und dafür bei Unternehmen immer wieder werbe; denn über 50 Prozent der alleinerziehenden Arbeitslosen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Seit 2005 besteht die Option der Teilzeitausbildung. Leider wird diese Möglichkeit aber bisher noch viel zu wenig genutzt. So wurden im Jahr 2012 bundesweit 1 344 Ausbildungsverträge in Teilzeit neu abgeschlossen. Das entspricht allerdings nur einem Anteil von 0,2 Prozent. Dabei bietet gerade die Teilzeitausbildung jungen Eltern und vor allem Alleinerziehenden eine wirkliche Chance, Berufsausbildung und Familie miteinander zu vereinbaren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir tun also schon eine ganze Menge, um Alleinerziehende zu fördern und zu unterstützen. Aber nicht zuletzt ist es für mich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen auf der einen Seite und Jobcentern, Arbeitgebern und Kammern auf der anderen Seite. Ich kann den alleinerziehenden Vätern und Müttern nur versichern, dass wir, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, auch weiterhin die besonderen Bedürfnisse und Sorgen im Fokus haben werden.

Vielen Dank.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4775282
Wahlperiode 18
Sitzung 94
Tagesordnungspunkt Teilhabe von Kindern von Alleinerziehenden
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