19.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 94 / Tagesordnungspunkt 11

Enak Ferlemann - Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften

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Sehr geschätzter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie alle kennen die Bilder, die zeigten, wie circa 80 nicht zugelassene Züge vor Berlin standen. Sie alle kennen die Szenarien, dass viele andere Zulassungen bei vielen Bahnprodukten nicht pünktlich erteilt wurden, sodass man in ganz Deutschland, vor allem im Bereich des Nahverkehrs, sehnsüchtig auf die neuen Züge wartete. Die DB wartete außerdem auf die Zulassung von Zügen, die im Fernverkehrsbetrieb gebraucht wurden.

Woraus resultierte das? Die Industrie sagte: Andauernd ändern sich die Richtlinien, die Regeln, sodass wir immer wieder neu nacharbeiten müssen. – Die Genehmigungsbehörde, das Eisenbahn-Bundesamt, führte aus, dass die Industrie die Leistung nicht immer so erbringe, wie sie das Eisenbahn-Bundesamt nach den aktuellen Richtlinien verlangen müsse. Die Bundesregierung war unzufrieden, weil das ganze System nicht vernünftig lief. Die Bahnbetreiber waren letztlich auch unzufrieden, weil sie nicht rechtzeitig das Wagenmaterial, das ihnen eigentlich schon zugesagt worden war, auf die Gleise bekommen konnten. Leidtragende waren am Ende auch die Reisenden, die mit älterem oder nicht ausreichendem Wagenmaterial fahren mussten. All das hatte zur Folge, dass die Qualität und die Zugfolge nicht dem entsprachen, was man eigentlich erwartet hatte. Das war ein sehr unbefriedigender Zustand.

Daraufhin hat das Bundesverkehrsministerium die Initiative ergriffen, alle Beteiligten an einen Tisch geholt und versucht, die Frage zu beantworten, was in diesem Sektor falsch läuft. Wir haben uns sehr an der Flugzeugindustrie orientiert, die es ja im Grunde genommen mit einem ähnlich komplexen System zu tun und ähnliche Probleme zu lösen hat, und haben gefragt: Wie läuft da das Zulassungsverfahren?

So haben wir uns nach und nach mit allen Beteiligten darauf verständigen können, wie wir diese Zulassung vereinfachen und beschleunigen können. Dabei ist als Ergebnis eine freiwillige Vereinbarung zwischen allen Beteiligten herausgekommen, nach der wir jetzt schon seit einiger Zeit sehr erfolgreich arbeiten. Sie werden keine Bilder mehr von nicht zugelassenen Zügen sehen, die irgendwo in den Hangars stehen, und nichts mehr von großen Problemen hören, die es gab, als das Wagenmaterial nicht rechtzeitig auf die Strecke kam.

Diese freiwillige Vereinbarung, nach der wir jetzt schon arbeiten, wollen wir aber in eine dauerhafte Lösung gießen, in ein Gesetz. Das legen wir Ihnen heute als Entwurf vor. Ich glaube, es ist ein sehr gelungener Entwurf. Was ist der Kern? Der Kern ist, dass nach wie vor kein Zug zugelassen wird ohne Genehmigung durch das Eisenbahn-Bundesamt. Mich hat es sehr gestört, dass das Eisenbahn-Bundesamt in der Diskussion vor Jahren immer als eine verstaubte Behörde in die Ecke gestellt wurde, die die Probleme nicht in den Griff bekommt und es gar nicht kann. Das ist falsch. Wir haben ein sehr gut aufgestelltes Eisenbahn-Bundesamt, dessen Mitarbeiter aber nun einmal nach den Richtlinien und Regularien des öffentlichen Dienstes arbeiten müssen. Man kann den Kolleginnen und Kollegen dort nur sehr dankbar sein für den guten Job, den sie unter den Bedingungen, wie sie nun einmal sind, machen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie der Abg. Sabine Leidig [DIE LINKE])

Aber wir haben Beschleunigungselemente evaluiert und haben gesagt – ähnlich wie es in anderen Bereichen auch ist –: Lasst doch private Prüfer zum Zuge kommen, die vielleicht flexibler und schneller bestimmte Teile prüfen können. So können wir der Industrie die Möglichkeit geben, schneller die Prüfverfahren durchlaufen zu können. Deswegen legen wir in diesem Gesetz fest, dass das Eisenbahn-Bundesamt alle Prüfer aus dem privaten Bereich zertifizieren muss, bevor diese dann ihre Prüfungen durchführen. Daran schließt sich die Endprüfung durch das Eisenbahn-Bundesamt an, die notwendig ist, um einen Zug zulassen zu können. Ich glaube, das ist ein sehr gutes und effizientes Verfahren.

Mit diesem Gesetz legen wir die Grundlage, dass wir in Zukunft in Deutschland, so wie wir es jetzt schon seit einigen Monaten praktizieren, schnelle Zulassungsverfahren haben, um der Industrie Sicherheit zu geben, um aber auch den Passagieren, den Menschen, die mit den Zügen fahren, Sicherheit zu geben, und vor allem, um diese Züge schneller auf die Strecke zu bekommen.

Mit diesem Gesetz regeln wir auch eine Entbürokratisierung im Bereich der Werkstätten. Bei den Werkstätten haben wir festgestellt, dass wir die Regulierung so, wie wir sie haben, nicht brauchen, weil wir einen Markt vorfinden, auf dem Konkurrenz herrscht, sodass wir ihn durch Regulierung nicht künstlich abbilden müssen und diesen Sektor sozusagen in die Freiheit entlassen können. Es ist eine gute Lösung, dass wir in diesem Bereich zu einer Entbürokratisierung kommen.

Ich glaube, dass unsere Vorschläge für diesen Sektor sinnvoll sind, und hoffe auf zügige Beratung.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Nächste Rednerin für die Fraktion Die Linke ist die Kollegin Sabine Leidig.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4775637
Wahlperiode 18
Sitzung 94
Tagesordnungspunkt Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
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