19.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 94 / Tagesordnungspunkt 13

Patrick SchniederCDU/CSU - Änderung des Bundesfernstraßengesetzes

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Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Kernkennzeichen der Verkehrspolitik der Unionsfraktion lässt sich mit der Umschreibung zusammenfassen: Wir wollen Mobilität ermöglichen. Da, wo Verkehr stockt, wo es Hindernisse gibt, wollen wir alle Maßnahmen ergreifen, um diese Hindernisse zu beseitigen, damit Mobilität möglich wird. Dem soll das Gesetz, über das wir hier beraten, dienen, und zwar bezieht es sich auf einige Ausnahmefälle. Der Gesetzentwurf enthält zunächst einmal die Rheinbrücke bei Leverkusen im Zuge der A 1. Der Bundesrat hat angeregt, dass wir auch die Rader Hochbrücke bei der A 7 einbeziehen. Wir werden in der Koalition und im Ausschuss sicherlich noch über einen Änderungsantrag dahingehend beraten, ob wir nicht zusätzlich auch die Brücke im Zuge der A 40 bei Duisburg und möglicherweise auch die Neckartalbrücke im Zuge der A 6 aufnehmen.

Wir wollen den Rechtsweg beim Bundesverwaltungsgericht konzentrieren. Das Bundesverwaltungsgericht soll erste und letzte, also einzige, Instanz bei der Überprüfung von Planfeststellungsbeschlüssen sein. Hintergrund ist, dass wir das Verfahren beschleunigen wollen. Damit haben wir gute Erfahrungen gemacht bei den Verkehrsprojekten Deutsche Einheit. Bei den genannten Projekten gibt es eine große Eilbedürftigkeit; sie müssen schnell umgesetzt werden. Dort sind Ersatzneubauten erforderlich. Da haben wir nicht viel Zeit zu verlieren. Ganz im Gegenteil: Die Zeit drängt sehr. Deshalb müssen wir jeden Versuch unternehmen, um dort zu einer Beschleunigung zu kommen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Gustav Herzog [SPD])

Das Bundesverwaltungsgericht ist Rechtsmittelgericht. Deshalb können wir auch keine allgemeine gesetzliche Regelung dahin gehend erlassen, dass wir das für eine Vielzahl von Projekten machen wollen. Wenn wir das Bundesverwaltungsgericht hier als erstinstanzliches und sogar einziginstanzliches Gericht einsetzen wollen, dann geht das nur in begründeten Ausnahmefällen. Diese liegen hier meines Erachtens aufgrund der hohen Eilbedürftigkeit, die gegeben ist, vor.

Am Beispiel der Rheinbrücke im Zuge der A 1 bei Leverkusen kann man das, glaube ich, sehr deutlich sehen. Wir haben eine hohe Verkehrsbelastung. Die Brücke ist heute schon für den Schwerlastverkehr gesperrt, das heißt nicht nur für die 40-Tonner, sondern auch für alle Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen. Es ist also auch der Handwerksbetrieb betroffen, der Umwege in Kauf nehmen muss. Wir können tagtäglich Staus und Verkehrsbehinderungen erleben. Der volkswirtschaftliche Schaden ist also hoch, und auch Schaden einzelner Unternehmen ist gegeben. Deshalb muss schnell gehandelt werden. Bei den anderen Vorhaben, die ich genannt habe, ist das genauso. Insofern ist hier dieser Ausnahmetatbestand gegeben, sodass diesbezüglich auch keine verfassungsrechtlichen Probleme bestehen.

Ich will aber betonen, dass das natürlich nur ein Baustein ist bei der Aufgabe, die mit diesen Sonderfällen auf uns zukommt. Deshalb bin ich dem Bundesverkehrsminister sehr dankbar, dass wir nicht nur die Mittel für Brückenertüchtigung und Brückenneubau im Verkehrsetat deutlich erhöht und auf über 1 Milliarde Euro verdoppelt haben – das wird auch in den nächsten Jahren erforderlich sein –, sondern dass wir auch ein Sonderprogramm Brückenmodernisierung aufgelegt haben, um bei den Brücken, die in die Jahre gekommen sind und bei denen Sanierungs- oder Neubaubedarf besteht, handeln zu können. Und auch das wird letztlich nicht ausreichen.

Alle müssen an einem Strang ziehen. Wir müssen auch an die Länder appellieren, die letztlich für das Baurecht zuständig sind, dass dort keine Hindernisse in den Weg gelegt werden, sondern dass man die Verfahren möglichst schnell und zielgerichtet durchführt. Was sonst passiert, sehen wir heute beispielhaft an der Schiersteiner Brücke. Dort hat der Bund frühzeitig seine Hausaufgaben gemacht; er hat erkannt, dass die Brücke neu gebaut werden muss. Auch Hessen hat seine Hausaufgaben gemacht. Nur in Rheinland-Pfalz hat man viel zu lange darüber gestritten, ob man diese sechsspurig oder mit einer anderen Breite weiterführt.

(Sören Bartol [SPD]: Da hat sicherlich die CDU wieder chaotisiert!)

Daran sieht man beispielhaft, dass alle an einem Strang ziehen müssen, um solche Vorhaben vernünftig zum Ende führen und damit die Bedürfnisse der Menschen und der Wirtschaft bedienen zu können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich verstehe die Aufregung von Ihrer Seite, weil dort beispielhaft gezeigt wird, wie ideologische Kämpfe und das Verzögern aus politischen Gründen zu einem Riesenschaden in einer Region führen. Das kann man in und um Mainz tagtäglich besichtigen.

Deshalb bitte ich darum, dass wir das, was im Gesetzentwurf steht und was wir mit den Änderungsanträgen noch einbringen werden, im Ausschuss intensiv diskutieren, damit wir hier schnell zu vernünftigen Lösungen kommen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die Fraktion Die Linke spricht jetzt der Kollege Matthias Birkwald.

(Beifall bei der LINKEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4775793
Wahlperiode 18
Sitzung 94
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
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