Carola StaucheCDU/CSU - Privatisierung von Ackerland und Wäldern
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Einer meiner ersten Gedanken beim Lesen des heute zu behandelnden Antrags war: Hier fehlt eigentlich noch das Schlagwort: „Junkerland in Bauernhand“. – Das hatten wir schon.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Auch die Tatsache, dass es das linke Mantra von der Vermögensteuer in den Antrag geschafft hat, passt genau ins Bild.
Zum besseren Verständnis des vorliegenden Antrags möchte ich gern kurz über den Tellerrand schauen, nämlich ins Parteiprogramm der Partei Die Linke. Dort heißt es unter anderem:
(Bernhard Kaster [CDU/CSU]: Wir wissen, was gemeint ist!)
So unkonkret, wie das formuliert ist, so deutlich ist die Absicht:
(Beifall bei der CDU/CSU)
Nicht nur Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge sollen vergesellschaftet sein, sondern darüber hinaus auch wichtige Wirtschaftsbereiche.
Wohin soll das führen? Ich kann nur so viel sagen: Das hat schon einmal nicht funktioniert.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Mein Kollege Hans-Georg von der Marwitz hat eben bereits deutlich gesagt: Die heutige Diskussion findet nur statt, weil es eine solche Vergesellschaftung schon einmal gegeben hat. – Mit deren Folgen müssen wir uns heute noch befassen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Es ist natürlich lobenswert, wenn sich heute die Nachfolgepartei der Verantwortlichen von damals darum bemüht, die Lage zum Besseren zu verändern.
(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Ich komme aus Bayern!)
– Na ja, ihr seid trotzdem Nachfolger. – Aber ich kann nur noch einmal betonen: Dann soll man es nicht noch einmal mit den gleichen Methoden probieren.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Sie werfen der BVVG vor, Preistreiberei auf dem Bodenmarkt zu betreiben. Dazu einige Zahlen: Im Jahr 2013 sind die Agrarpreise in den neuen Bundesländern im Durchschnitt tatsächlich um 10 Prozent gestiegen, in den alten Bundesländern allerdings um 13 Prozent. Dort ist die BVVG nicht am Markt aktiv gewesen. Der Durchschnittspreis für 1 Hektar landwirtschaftlicher Fläche lag damals im Osten bei 10 500 Euro, im Westen bei 25 200 Euro. Ich glaube, es ist kein Geheimnis, dass Preisbildung auf verschiedenen Faktoren beruht, wie zum Beispiel Bodengüte, Nutzungsart und regionale Lage.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir leben in der sozialen Marktwirtschaft, auch wenn die Linke das nicht akzeptiert. Das heißt, Preise bilden sich durch Angebot und Nachfrage. Hieran ist die BVVG natürlich beteiligt; denn sie ist ein Anbieter. Allerdings verfügt sie nur noch über 3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in den neuen Bundesländern. Lediglich ein Drittel der landwirtschaftlichen Bodenverkäufe in den neuen Bundesländern geht auf das Konto der BVVG, wenn Übertragungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, EALG, nicht betrachtet werden. Direktverkäufe an Pächter berühren den freien Markt ebenfalls nicht, da diese ohne Ausschreibung verkauft werden. Wenn wir auch diese herausrechnen, beträgt der Anteil der BVVG-Verkäufe in den neuen Bundesländern nur noch zwischen 12 und 15 Prozent.
Es erscheint mir also etwas übertrieben, die BVVG als Hauptverantwortliche für den Preisanstieg im Agrarbereich zu bezeichnen. Ich habe den Eindruck, das versteckt sich auch im Antrag der Linken. Dort heißt es:
Der Verfasser des Antrags schreibt also selbst, dass es sich um nicht mehr als eine Vermutung handelt, dass die BVVG für den massiven Preisanstieg verantwortlich sei. Auf dieser Grundlage die Arbeit der BVVG torpedieren zu wollen, erscheint mir sehr weit hergeholt.
Auch rein praktisch ergibt der Antrag keinen Sinn. In Sachsen und Thüringen ist die Arbeit der BVVG bereits nahezu abgeschlossen. Hier würde er ohnehin keine Wirkung mehr entfalten. Der größte Teil der verbleibenden BVVG-Flächen ist derzeit verpachtet und kann deshalb nicht ohne Weiteres verteilt werden. Ein Verkaufsmoratorium würde die Alteigentümer benachteiligen – man bedenke das bitte auch –, die bisher keine Möglichkeiten zum Rückkauf nach dem EALG hatten. Denn auch an sie müssen wir denken.
Die Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern stehen zurzeit mit dem Bund in Verhandlungen über eine Flächenübertragung. Der Prozess läuft also bereits. Dafür bedarf es des vorliegenden Antrags nicht.
Ich komme zu dem Schluss: Die Arbeit der BVVG beruht auf der bewussten Entscheidung für die soziale Marktwirtschaft. Die Forderung, BVVG-Flächen nicht weiter zu privatisieren, ist unnötig und verkennt die Realitäten des Jahres 2015. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4775942 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 94 |
Tagesordnungspunkt | Privatisierung von Ackerland und Wäldern |