Halina WawzyniakDIE LINKE - IT-Sicherheitsgesetz
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Was wir grundsätzlich vom IT-Sicherheitsgesetz halten, hat mein Kollege Jan Korte schon gesagt. Prinzipiell ist das Anliegen komplett richtig. Aber es hilft nicht, etwas richtig zu meinen, man muss es auch richtig machen.
(Beifall bei der LINKEN)
Ich werde jetzt versuchen, ein wenig in die Details zu gehen. Ich fange damit an, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zu 50 Stellen bekommen soll. Das macht 3,3 Millionen Euro aus. Jetzt ist die Frage: Wofür eigentlich? Ganz am Ende des Gesetzentwurfs schreibt der Normenkontrollrat: Der Stellenaufwuchs
– dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik –
Abgesehen davon, dass ich es politisch falsch finde, dass das BSI offensichtlich Daten an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergibt, stellt sich jetzt die spannende Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage passiert das überhaupt?
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist das! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hören Sie jetzt gut zu, Herr Mayer!)
Sie verweisen in Ihrem Gesetzentwurf auf den § 8 b des BSI-Gesetzes. Da werden aber nur Unterrichtungspflichten geregelt, kein Recht zur Datenübermittlung. Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat richtig festgestellt: Auch im Bundesverfassungsschutzgesetz findet sich keine Regelung bezüglich einer Pflicht des BSI, Daten an das BfV zu übermitteln. Das BSI-Gesetz regelt in § 3 Nummer 13 b Folgendes: Es besteht eine Unterstützungspflicht des BSI
Auch dort steht nichts davon, dass das BSI Informationen an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeben darf.
(Gerold Reichenbach [SPD]: Soll es ja auch nicht!)
Sie begründen also einen Stellenaufwuchs beim Bundesamt für Verfassungsschutz mit einer Datenweitergabe durch das BSI an das Bundesamt für Verfassungsschutz, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Sie merken doch selbst, dass das irgendwie nicht geht, oder?
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Da ich viele wertvolle Stunden meines Lebens in der Enquete „Internet und digitale Gesellschaft“ verbracht habe, ärgert mich noch etwas. Offensichtlich werden nämlich die Berichte dieser Enquete bei der Erstellung von Gesetzentwürfen einfach nicht berücksichtigt. Da muss man sich die Frage stellen: Wozu machen wir eine solche Enquete dann überhaupt?
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Skandalös ist das!)
Die Projektgruppe „Zugang, Struktur und Sicherheit im Netz“ hat beispielsweise kritische Infrastrukturen definiert. Ihr Gesetzentwurf nennt Sektoren kritischer Infrastrukturen. Aber die Sektoren „Staat und Verwaltung“ sowie „Medien und Kultur“ tauchen im Gesetzentwurf nicht auf. Wenn Sie mir jetzt mit Länderhoheit kommen, dann sage ich: Nehmen Sie wenigstens die Bundesverwaltung mit hinein, und reden Sie mit den Ländern, damit auch diese zwei Sektoren noch aufgenommen werden!
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Auch vom sogenannten Kerckhoff-Prinzip ist bei Ihnen nichts zu lesen, obwohl die Enquete empfohlen hat, auf dieses Prinzip zu setzen. Das Prinzip besagt, dass kritische Infrastrukturen Systeme benötigen, deren Funktionsweise prinzipiell vollständig offengelegt werden kann. Die Enquete urteilte – ich zitiere –:
Auch davon steht nichts in Ihrem Gesetzentwurf, obwohl das in der Enquete einstimmig so gesehen worden ist.
Sie hätten den Gesetzentwurf auch nutzen können – das ist der letzte Punkt –, um Regelungen zu schaffen, die Sicherheitsforscher und Entdecker von Sicherheitslücken vor straf- und zivilrechtlicher Verfolgung schützen, wenn sie damit verantwortlich umgehen. Das hatten Linke, Grüne und SPD in einem Sondervotum in der Enquete gefordert.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ein sehr gutes Sondervotum!)
Kurz und gut: Sie machen mit dem Gesetzentwurf ein wichtiges Anliegen durch einen komplett falschen Ansatz kaputt. Ich kann nur hoffen, dass wir in der weiteren Debatte dem eigentlich sinnvollen Anliegen noch sinnvoll Rechnung tragen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Als nächste Rednerin hat die Kollegin Christina Kampmann von der SPD-Fraktion das Wort.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4777555 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 95 |
Tagesordnungspunkt | IT-Sicherheitsgesetz |