20.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 95 / Tagesordnungspunkt 18

Birgit WöllertDIE LINKE - Gesundheitsförderung und Prävention

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Vielen Dank, Herr Präsident. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Herr Henke, Sie haben darauf verwiesen, wie lange schon der Anlauf zu diesem Präventionsgesetz währt. Es handelt sich nun um den vierten Anlauf. Ich beginne meine Rede genauso wie der Minister mit einer Schlagzeile. Nach dem Kabinettsbeschluss im Dezember titelte die Stuttgarter Zeitung: „Nur Gröhe findet seinen Entwurf richtig gut“.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Gähn!)

Auch der vierte Anlauf wird wahrscheinlich etwas schwierig. Damit bin ich wieder bei Ihnen, Herr Henke. Offenbar sind wir uns darüber einig, dass noch viele Punkte des Präventionsgesetzes verbesserungswürdig sind.

Was wurde vor allem kritisiert? Erstens: Nicht geeignet ist dieser Entwurf für die Reduzierung sozialer Ungleichheiten. Zweitens: Nicht alle Sozialversicherungsträger wurden beteiligt. Drittens: die vorrangige Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Viertens: ein überholtes Verständnis von Prävention.

Dass die Reduzierung sozialer Ungleichheit nicht genügend im Blick ist, hat meine Kollegin Zimmermann schon gesagt. Frau Schulz-Asche wies darauf hin, und auch bei Frau Kühn-Mengel kamen einige dieser Punkte zur Sprache.

Allerdings sind auch andere Kritikpunkte nach wie vor aktuell. Ich war 33 Jahre Lehrerin, bevor ich in die Politik ging. Ich bleibe dabei: Ich fange beim Positiven in diesem Gesetzentwurf an. Dazu findet sich tatsächlich auch einiges. Ich beschränke mich hier auf vier Punkte: Erstens: eine größere Hinwendung zum Ansatz der Gesundheitsförderung in Lebenswelten. Zweitens: deutliche Erhöhung der Finanzierungsmittel. Drittens: Einbeziehung der Pflege in die Prävention. Viertens: Ausweitung der Leistungen für Hebammen.

Trotz dieser positiven Ansätze gibt es grundsätzliche Kritik von meiner Fraktion, Die Linke, an diesem Gesetzentwurf. Deshalb haben wir einen eigenen Antrag vorgelegt. Dieser folgt mehr einem modernen, internationalen Ansatz von Gesundheitsförderung.

(Beifall bei der LINKEN)

Für uns ist Gesundheit Menschen- und Grundrecht an sich im Sinne der UNO und der WHO, ein Höchstmaß – das kann man, glaube ich, nicht oft genug wiederho- len – an körperlichem, geistigem und sozialem Wohlbefinden.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist mehr als die Sicherung von Beschäftigungsfähigkeit und die Senkung der Krankheitskosten, die im vorgelegten Gesetzentwurf immer noch im Vordergrund stehen. Es braucht also noch viele Nachbesserungen, damit ein künftiges Präventionsgesetz internationalen Standards genügt. Einige Vorschläge dazu wurden vom Bundesrat schon eingebracht, und die sollten wir sehr ernst nehmen.

Was bedeutet Gesundheitsförderung? Es ist ein Prozess, in dem die Menschen lernen, mehr Kontrolle über ihr eigenes körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden zu erlangen und es selbst in die Hand zu nehmen, die Bedingungen dafür, also die Verhältnisse, in denen sie leben, zu ihren Gunsten zu ändern und zu verbessern. Das jedoch bedeutet, die Menschen als Expertinnen und Experten in eigener Sache zu akzeptieren und auch einzubeziehen. Beteiligung der Menschen ist der Schlüssel für erfolgreiche Gesundheitsförderung.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dieser wirkliche Paradigmenwechsel – dass Gesundheit eben mehr ist als die Abwesenheit von Krankheit – ist auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gelungen.

Professor Rosenbrock, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, weist in einem Interview im Februar dieses Jahres darauf hin, dass die steigende Lebenserwartung zu zwei Dritteln durch freundlichere Lebensverhältnisse, bessere Bildung und, daraus resultierend, auch weniger belastendes Gesundheitsverhalten begründet ist. Maximal ein Drittel der Steigerungen geht auf verbesserte medizinische Gesundheitsversorgung zurück. Dennoch glaubten Politiker und die Bevölkerung, so Rosenbrock, die Gesundheit komme vom Arzt.

Wo aber können wir körperliches, geistiges und soziales Wohlbefinden positiv beeinflussen? Wir müssen die tatsächlichen Lebensverhältnisse in den Blick nehmen. Das können in den Lebenswelten zum Beispiel sein: Baumindeststandards für Kitas und Schulen, die das natürliche Bewegungsbedürfnis von Kindern und Jugendlichen in den verschiedenen Altersgruppen berücksichtigen. Das kann sich aber auch in Schulwegsicherung und Verkürzung langer Schulwege für Kinder manifestieren.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Das soll die GKV finanzieren, stimmt’s?)

– Warten Sie. Zur GKV komme ich in diesem Zusammenhang gleich. – Nicht zu vergessen ist, dass auch die Gestaltung des Tagesablaufs und das pädagogische Klima in Kita und Schule das Wohlbefinden der dort Lernenden, aber auch der dort Arbeitenden positiv oder negativ beeinflussen können.

Erst vergangene Woche war ich in meinem Wohnort Spremberg in einer Kita. Ein altes Gebäude ist abgerissen worden, und am gleichen Standort ist ein neues Gebäude errichtet worden. Zwischenzeitlich waren die Kinder in einer ehemaligen, viel größeren Kita untergebracht. Sie hatten da viel Platz zum Toben. Die Leiterin erzählte, wie genussvoll die Kinder sich dort auf den großen Fluren und freien Flächen – ohne zusätzlichen Sportunterricht – bewegt haben.

Die neue Kita ist nun barrierefrei, auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet, hat an diesem Standort das höchstmögliche Maß an Bewegungsräumen innen und außen, eine Kinderküche, die gute Ernährung erlebbar und erfahrbar macht.

(Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Genau!)

Die Türen sind klemmsicher. Der Wickeltisch ist mit ausziehbarer Treppe. Die Stühle für Erzieherinnen und Erzieher sind verstellbar. Selbstverständlich hat jedes Kind im Waschraum seinen eigenen Zahnputzbecher und seine eigene Zahnbürste. – Da hat die GKV, die gesetzliche Krankenversicherung, keinen Cent reingesteckt.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Warum auch?)

– Das ist der Mangel Ihres Gesetzes. Zuhören hilft.

(Jens Spahn [CDU/CSU]: Ach so, wir sollen jetzt die Kindergärten finanzieren!)

Das leistet der Gesetzentwurf in keiner Weise. Deshalb sagen wir: Gesamtgesellschaftliche Anliegen müssen auch gesamtgesellschaftlich finanziert werden und nicht nur durch die gesetzliche Krankenversicherung.

(Beifall bei der LINKEN – Jens Spahn [CDU/CSU]: Wer bezahlt denn die Kita? So was Dämliches habe ich schon lange nicht mehr gehört!)

Frau Kollegin.

Ich komme sofort zum Schluss. – Deshalb schlagen wir einen Fonds vor, in den alle Sozialversicherungsträger, die Länder und der Bund einzahlen. Von den Gesamtmitteln des Fonds sollen 75 Prozent von den Kommunen abgerufen werden können. Ihnen sollen keine zusätzlichen Kosten entstehen. So findet Gesundheitsförderung dort statt, wo die Menschen leben und ihre Lebensumwelt selbst mitgestalten können.

Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Edgar Franke, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4779731
Wahlperiode 18
Sitzung 95
Tagesordnungspunkt Gesundheitsförderung und Prävention
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