20.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 95 / Tagesordnungspunkt 19

Katja DörnerDIE GRÜNEN - Cannabiskontrollgesetz

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Verbotspolitik beim Thema Cannabis der letzten Jahre und Jahrzehnte ist gescheitert. Wir müssen bei diesem Thema endlich neue Wege gehen, und wir Grüne wollen das tun.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die Zahlen und Fakten sprechen eine ganz klare Sprache: Rund 2,3 Millionen deutsche Erwachsene gebrauchen Cannabis, rund 22 Prozent der 15- und 16-jährigen Schülerinnen und Schüler haben schon einmal Cannabis konsumiert. Trotz des Verbots ist der Konsum in den letzten Jahren gestiegen. Cannabis ist eine Alltagsdroge. Das ist die Realität!

(Manfred Grund [CDU/CSU]: Das ist Ihre Realität!)

Deshalb gibt es aus unserer Sicht dringenden Handlungsbedarf. Wir brauchen eine neue, vernünftige Grundlage für den Umgang mit Cannabis.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Daniela Kolbe [SPD])

Wir legen Ihnen heute – das werden Sie sicherlich schon bemerkt haben – einen sehr fundierten und gut ausgearbeiteten Gesetzentwurf vor, mit dem wir vorrangig zwei Ziele verfolgen: Wir wollen die Kriminalisierung erwachsener Konsumentinnen und Konsumenten beenden. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, mündige Erwachsene vor sich selbst zu schützen. Hierzu bestünde gerade beim Cannabiskonsum auch gar kein Anlass. Erwachsene sollen zukünftig 30 Gramm Cannabis oder drei Hanfpflanzen für den Eigenbedarf besitzen können.

Ich habe schon heute Morgen den Tickermeldungen entnommen, wie hier gegen unseren Gesetzentwurf argumentiert wird. Ich will ganz klar in Richtung von Herrn Spahn sagen: Die 30-Gramm-Grenze in unserem Gesetzentwurf hat nichts mit dem kurzfristigen Eigenbedarf zu tun. Wer einen dermaßen verquasten und an den Haaren herbeigezogenen Zusammenhang herstellt, der zeigt einfach, dass er keine rationalen Argumente gegen unseren Gesetzentwurf hat.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD] – Manfred Grund [CDU/CSU]: Die Menschheitsbeglücker! Sie jubeln sich selber zu!)

Die derzeitige Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten muss beendet werden. Kiffen ist kein Verbrechen.

Es ist aber auch klar, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen: Wir wollen die schützen, die wirklich Schutz brauchen: Das sind die Kinder und Jugendlichen. Es stimmt ja: Wenn Jugendliche Cannabis konsumieren, insbesondere wenn sie das in größeren Mengen tun, dann kann der Konsum schädlich sein und sehr negative Folgen haben. Das darf nicht verharmlost werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb wollen wir mit unserem Gesetzentwurf endlich die Grundlage für einen funktionierenden Jugendschutz schaffen. Wir werden wirksamen Jugendschutz erst dann gewährleisten können, wenn wir ein reguliertes und kontrolliertes System der Cannabisabgabe haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Klar ist: Eine Abgabe an Kinder und Jugendliche muss ausgeschlossen sein. In unserem Gesetzentwurf ist eine Altersgrenze von 18 Jahren vorgesehen. Wer Cannabis an unter 18-Jährige abgibt oder verkauft, macht sich selbstverständlich weiterhin strafbar.

(Rudolf Henke [CDU/CSU]: Kriminalisierung!)

Aber Fakt ist doch auch: Heute fragt der Dealer auf dem Schwarzmarkt nicht nach dem Ausweis. In dem Cannabisfachgeschäft, das in unserem Gesetzentwurf vorgesehen ist, wird der Verkäufer das zukünftig tun. Das macht doch den entscheidenden Unterschied, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Unser Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder und Jugendliche Cannabisfachgeschäfte nicht betreten dürfen. Die Geschäfte müssen einen bestimmten Abstand zu Schulen und zu Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe einhalten. Cannabis darf nicht in Automaten oder im Versandhandel angeboten werden. Auch ist in unserem Gesetzentwurf ein striktes Werbeverbot vorgesehen. All das sind deutlich strengere Regelungen, als wir sie heute für Alkohol vorsehen. Das zeigt, wie ernst es uns ist, Kinder und Jugendliche mit unserem Gesetzentwurf zu schützen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Mechthild Rawert [SPD])

Mit unserem Gesetzentwurf verfolgen wir aber auch weitere Ziele. Wir ermöglichen beim Cannabiskonsum überhaupt erst Verbraucherschutz; denn nur der kontrollierte Anbau und eine kontrollierte Abgabe stellen sicher, dass die heute fast schon üblichen und gefährlichen Beimischungen von Giftstoffen ausgeschlossen werden und auch der THC-Gehalt endlich dokumentiert und transparent gemacht wird.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Manfred Grund [CDU/CSU]: Ich denke, das sind mündige Menschen, die ihr befreien wollt für Cannabis! Jetzt wollt ihr sie wieder gängeln! Unglaublich!)

Mit unserem Gesetzentwurf bekämpfen wir die organisierte Kriminalität, weil damit dem Schwarzmarkt und der Dealerei endlich die Grundlage entzogen würde. Das ist übrigens sehr wichtig, um den Zugang zu Cannabis für Jugendliche deutlich zu erschweren.

(Manfred Grund [CDU/CSU]: Was?)

Wir entlasten die Strafverfolgungsbehörden. Zurzeit werden jährlich rund 100 000 konsumnahe Delikte verfolgt. Die meisten Verfahren werden zwar eingestellt, aber es werden viel Zeit und viele Ressourcen in die Strafverfolgung investiert. Das kostet die Steuerzahler im Jahr rund 1,8 Milliarden Euro. Das ist doch Geld, das wir viel besser für die Suchtprävention einsetzen könnten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Deshalb wundert es uns nicht – das freut uns auch –, dass wir für unseren Vorschlag sehr viel Zuspruch aus den Reihen der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden erfahren.

Ich will noch kurz auf einen anderen wichtigen Aspekt eingehen. Wir wollen für den Straßenverkehr einen Grenzwert für den Konsum von THC-Produkten schaffen. Wir sehen hier 5,0 Nanogramm pro Milliliter vor. Das ist der Wert, oberhalb dessen nach rechtsmedizinischer Forschung eine Beeinträchtigung der Fahrleistung nicht ausgeschlossen werden kann. Einen derartigen Grenzwert gibt es in fast allen anderen europäischen Ländern schon lange. Es ist völlig unsinnig, dass einem Konsumenten der Führerschein entzogen werden kann, obwohl er unter Cannabiseinfluss überhaupt nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat. Auch diese Art von Kriminalisierung muss ein Ende haben.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie der Abg. Ulli Nissen [SPD])

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Zeit ist reif für eine vernünftige Cannabispolitik. Die Erfahrungen mit der Entkriminalisierung in anderen Ländern sind positiv. Diese Erfahrungen zeigen auch, dass viele Befürchtungen, beispielsweise dass der Konsum von Cannabis dann ansteigt, sich nicht bewahrheiten.

Vor diesem Hintergrund erwarte ich von den Regierungsfraktionen, dass wir darüber endlich eine sachliche Debatte führen können. Das Wiederkäuen längst widerlegter Vorwürfe beim Thema Cannabis muss aufhören.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir brauchen endlich eine vernünftige Regelung, die die sinnlose und teure Kriminalisierung beendet und vor allem Kinder und Jugendliche endlich wirksam vor Cannabiskonsum schützt. Ich bin sehr gespannt auf die Beratungen, und ich freue mich auf die nächsten Wochen, in denen wir das näher erläutern werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Als nächster Rednerin erteile ich das Wort der Abgeordneten Marlene Mortler, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4779910
Wahlperiode 18
Sitzung 95
Tagesordnungspunkt Cannabiskontrollgesetz
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