Alexander RadwanCDU/CSU - EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
Meine Damen und Herren! Wir beraten heute die Einlagensicherung. Dabei handelt es sich um die letzte Säule der Bankenunion.
Lassen Sie mich in Erinnerung rufen: Mit der Regulierung der Kapitalmärkte auf europäischer Ebene ging es los. Wir haben dann die Aufsicht eingeführt, die jetzt bei der Europäischen Zentralbank liegt, welche ihre Aufgabe angegangen ist. Diese Aufsicht – das möchte ich schon betonen – ist ein großer Fortschritt, weil wir die Banken und die Produkte jetzt grenzüberschreitend beaufsichtigen können.
Die Europäische Zentralbank übt auf der einen Seite eine unmittelbare Aufsicht aus. Auf der anderen Seite werden mittelbar auch die Regionalbanken und die kleinen Banken beaufsichtigt. Von daher ist es mir schon wichtig, dass wir als Bundestag genau hinschauen, wie diese Aufsicht in der Praxis funktioniert. Wir wollten immer, dass unsere Regionalbanken mit Blick auf die Aufsicht nicht überfordert werden, die hier durch die BaFin wahrgenommen wird.
(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: So ist es!)
Wir haben dann auf europäischer Ebene die Abwicklung geregelt und dann national umgesetzt. Ich möchte nur anmerken: Der erste Fall ist jetzt in Österreich eingetreten. Wir haben festgestellt, dass Garantien durch den Staat Österreich, aber auch durch das Land Kärnten wohl nicht so sicher sind, wie wir uns das erhofft hatten. Ich wünsche mir, die Europäische Kommission, die immer sehr kritisch auf die verschiedenen Bereiche schaut, möge sich den Fall der HGAA in Österreich genau vor Augen führen, um zu sehen, was da passiert ist.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Heute beschließen wir die Einlagensicherung. Anders als bei der Abwicklung haben wir hier keinen europäischen, sondern einen nationalen Fonds, was ich für richtig halte: Die nationalen Banken haften für ihren Bereich, aber nicht darüber hinaus. Es geht um 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen.
Es geht hier erst einmal um Verbraucherschutz. Die Erstattung bis zu einer Summe von 100 000 Euro wird zukünftig ohne Antrag gewährleistet. Damit soll auch verhindert werden, dass es künftig wieder zu langen Schlangen vor den Banken kommt – wir alle haben noch die Bilder im Kopf –, wie wir sie früher beim Banken-Run erleben mussten und wie wir sie kürzlich bei der Finanzkrise in Großbritannien gesehen haben. Die Bürger sollen wissen, dass ihre Einlagen sicher sind, zumindest bis zu einem Volumen von 100 000 Euro.
Wir verkürzen die Auszahlungsfrist auf sieben Tage. Das heißt, innerhalb von sieben Tagen muss ausgezahlt werden – ohne Antrag. Und wir werden – das finde ich ganz besonders wichtig – die Summe von 500 000 Euro beim Eingang bestimmter Zahlungen garantieren, zum Beispiel aufgrund von Abfindungen oder nach Immobiliengeschäften, weil dann ein größerer Betrag auf dem Konto ist. Das ist in diesem Bereich ein großer Fortschritt.
Der zweite Punkt, der uns von der CDU/CSU-Fraktion wichtig ist, ist, dass das Dreisäulensystem erhalten bleibt und sich in die Struktur einfügen kann. Da hatten wir bis zum Schluss Diskussionen über die Frage: Wie ist es mit den privaten Einrichtungen? Da können wir uns sicherlich eine Weiterentwicklung vorstellen, wenn folgender Grundsatz eingehalten wird: Es handelt sich um öffentliche Gelder, und mit diesen öffentlichen Geldern muss man entsprechend vorsichtig umgehen.
Ein anderer Punkt ist, dass auch Sparkassen und Genossenschaftsbanken bei entsprechenden Anpassungen – wir alle bekommen die Diskussionen über die Anpassungen mit – im europäischen Rahmen einem entsprechenden Verbundsystem der Einlagensicherung angehören können, aber unter Berücksichtigung ihrer nationalen Strukturen. Das, meine Damen und Herren, ist gelebte Subsidiarität: Wir machen europäische Vorgaben, berücksichtigen dabei aber die nationalen Besonderheiten. Ich bin sehr dankbar, dass uns das gelungen ist.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Im Zusammenhang mit dem Verbundsystem ist es wichtig, dass auch die Risikoverteilung und risikoadäquate Bemessungen der Beiträge berücksichtigt werden. Ein Punkt, den wir von der Unionsfraktion diskutiert haben – ich habe das aber auch aus den Beiträgen der Kollegen aus den anderen Fraktionen herausgehört –, ist die Frage, wie wir zukünftig mit europäischen Vorgaben der EBA im Rahmen von Level 2 und Level 3 umgehen. Die Situation ist so, dass in Richtlinien und Verordnungen Kompetenzen auf Expertengruppen wie die von EBA und ESMA verlagert werden, und diese konkretisieren dann solche Maßnahmen. Wir haben auf europäischer Ebene ein parlamentarisches Kontrollsystem: Das Europäische Parlament kann ein Veto einlegen, wenn die Kommission einen entsprechenden Vorschlag macht.
Aber auch wir als Bundestag, wir als Abgeordnete des deutschen Volkes müssen und sollen darauf achten, dass die Gesetze, die wir beschließen, in unserem Sinne dann auch angewendet werden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)
Wenn Probleme bei der Umsetzung auftreten, wendet man sich nämlich an den jeweiligen Abgeordneten und fragt: Was für Gesetze habt ihr gemacht, und wie geht die Verwaltung damit um? – Nach meinem Kenntnisstand haben wir hier zum ersten Mal einen Versuch gemacht. Ich bin aber nach wie vor für schärfere Regeln. – Frau Präsidentin, Sie mahnen mich gerade. Mir stehen neun Minuten Redezeit zur Verfügung; jetzt wollen Sie mir nur fünf Minuten geben. Aber vielleicht war meine Information falsch.
Sie haben neun Minuten Redezeit. Wenn dies nicht ersichtlich war, dann tut es mir leid. Sie bekommen jetzt also noch vier Minuten Redezeit.
Das muss Ihnen nicht leidtun.
Sie haben jetzt noch vier Minuten Redezeit. Wenn Sie etwas kürzer reden, ist es auch nicht schlimm.
(Heiterkeit – Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Man muss das nicht ausschöpfen!)
Haben Sie eine Ahnung! – Lassen Sie mich noch einmal zur EBA kommen. Unsere Beschlussempfehlung enthält einen Passus, in dem wir klarmachen: Wir möchten, dass die entsprechenden Vorgaben der EBA die Risikoadäquanz bei den Gebühren berücksichtigen. Sollte dies nicht der Fall sein – wir wissen ja nicht, wie entsprechende Beschlüsse durch die Aufseher in Europa erfolgen –, dann erwarten wir von der BaFin, diese nicht anzuwenden; dieses Wahlrecht hat sie. Wenn sie sie anwenden will, dann erwarten wir, dass dies vorher vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages begründet wird. Das ist ein erster Versuch. Aber ich denke, da die Kapitalmarktregulierung wie andere Regulierungen auch sehr stark nach dem Komitologie-Verfahren abläuft, angefangen auf der internationalen Ebene wie Basel II oder IFRS über die europäische Ebene bis hin zur nationalen Ebene, müssen wir alles daransetzen, hier nach Möglichkeit noch strengere Vorgaben zu machen, um der Verwaltung dabei zu helfen, sich am Willen des Gesetzgebers zu orientieren.
Wir haben die Diskussion um die Rolle des Rechnungshofes gehabt. Wir hatten Konsens, dass der Rechnungshof entsprechend seinen engen Vorgaben tätig werden kann. Was die steuerliche Behandlung angeht, waren wir uns einig, dass wir keine Übertragung wollen, weil wir nicht möchten, dass das Kapital zurückgeführt wird. Wenn eine entsprechende Vorgabe aus Brüssel kommen sollte, sollte die Beitragsentrichtung von Banken und Wertpapierunternehmen so sein, dass Wettbewerbsgleichheit besteht.
Meine Damen und Herren, uns ist gemeinsam ein guter Schritt gelungen. Im Vergleich zu Diskussionen, die wir im Finanzausschuss über andere Bereiche, zum Beispiel Griechenland, führen, war die Atmosphäre unter den Fraktionen recht harmonisch. Unterschiedliche Auffassungen gab es nur in Details. Ich bedanke mich beim Bundesfinanzministerium für die gute, konstruktive Unterstützung. Ich plädiere natürlich für Zustimmung zu diesem Gesetz.
Besten Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank. – Ich bedanke mich für die vorbildliche Einhaltung der Redezeit.
Nächster Redner ist jetzt der Kollege Dr. Axel Troost, Fraktion Die Linke.
(Beifall bei der LINKEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4810398 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 97 |
Tagesordnungspunkt | EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme |