26.03.2015 | Deutscher Bundestag / 18. WP / Sitzung 97 / Tagesordnungspunkt 10

Manfred ZöllmerSPD - EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „ Die Finanzkrise ist zurück in Deutschland“ – so war zumindest in der FAZ vor einigen Tagen zu lesen. „ Die deutschen Privatbanken übernehmen die Düsseldorfer Hypothekenbank mit ihrem Einlagensicherungsfond“ – so konnte man weiterlesen. Was war der Hintergrund? Der Düsseldorfer Hypothekenbank drohte die Insolvenz, und der bisherige Eigner Lone Star – ich sage in Klammern: wir haben früher „Heuschrecke“ dazu gesagt –

(Beifall des Abg. René Röspel [SPD])

war nicht bereit, sich finanziell weiter zu engagieren.

Die Bank ist nicht systemrelevant. Die Bilanzsumme beträgt nur 11 Milliarden Euro – das ist für Bankenverhältnisse nicht viel –, aber sie ist wichtig für den deutschen Pfandbriefmarkt, der immerhin ein Volumen von 500 Milliarden Euro hat. Nun wird diese Bank bereits zum zweiten Mal von einem Einlagensicherungsfonds übernommen. Das erste Mal geschah das in der Finanzkrise 2008.

Damit sind wir ganz aktuell bei unserem Thema, das wir heute diskutieren, nämlich der Einlagensicherung, und bei dem Gesetzentwurf, den wir heute verabschieden wollen. Die Geschichte des Bankwesens war immer eng mit Krisen und dem Verlust von Kundengeldern verbunden. Ich erinnere nur an die Herstatt-Bank 1974 oder an die Bank Northern Rock in Großbritannien im Krisenjahr 2008.

In Deutschland wurden lange Schlangen von Kunden vor Banken durch die Garantie von Bundeskanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück verhindert. Sie garantierten die Sicherheit der Einlagen.

All diese Ereignisse zeigen, wie bedeutsam der vorliegende Gesetzentwurf zur Einlagensicherung ist. Man muss sich vor Augen führen, dass es in Deutschland immerhin um die gewaltige Summe von fast 3 Billionen Euro und um die Stabilität des gesamten Finanzsystems geht.

Mit dem Gesetzentwurf wird neben Aufsicht und Abwicklung die dritte Säule der europäischen Bankenunion etabliert. Damit erreichen wir eine neue Qualität der Zusammenarbeit in Europa und eine neue Stufe der Finanzmarktstabilität.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir wissen zwar, dass es eine hundertprozentige Sicherheit vor neuen Krisen nicht gibt. Aber die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung der Krise, wie wir sie erlebt haben, ist sehr viel geringer geworden.

Anders als bei der Schaffung einer gemeinsamen Aufsicht und eines Abwicklungsregimes auf europäischer Ebene wollten wir bei der Einlagensicherung keine Vergemeinschaftung der Risiken. Der deutsche Sparer sollte nicht für die Einlagen eines Bankkunden anderswo in Europa haften, falls seine Bank insolvent wird.

Wir wollten aber den Flickenteppich europäischer Entschädigungsregelungen vereinheitlichen und mit gemeinsamen Regeln neues Vertrauen schaffen und dabei die besondere Struktur des deutschen Finanzwesens erhalten. Es galt, unser traditionelles Drei-Säulen-System aus privaten Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit den jeweiligen gesetzlichen, institutssichernden und freiwilligen Einlagensicherungseinrichtungen in das neue europaweite System zu integrieren. Das ist zu 100 Prozent gelungen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir eine europäische Richtlinie um. Deshalb gilt unser Dank auch dem Europaparlament, das sich in dieser Frage sehr erfolgreich engagiert hat.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Alle Einlagensicherungssysteme eines Mitgliedstaates müssen jetzt verpflichtend innerhalb von zehn Jahren ein Mindestvermögen von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ihrer Kreditinstitute ansparen. Damit werden europaweit für den Fall der Insolvenz einer Bank mindestens 100 000 Euro pro Anleger garantiert, in besonderen Fällen auch bis zu 500 000 Euro. Das ist allerdings nur die Basisabsicherung. Die Institutssicherungssysteme und die Einlagensicherung der privaten Banken leisten darüber hinaus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Gesetzesberatung war sehr konstruktiv. Dafür möchte ich mich beim Koalitionspartner, aber auch bei der Opposition bedanken. Wichtig war uns eine angemessene und risikogerechte Verteilung der Beitragslasten. Der Kollege Radwan hat es eben schon angesprochen. Die EBA ist hier in der Verantwortung, entsprechende Vorgaben zu machen. Wir werden darauf achten, dass sie auch wirklich risikoangemessen sind, das heißt, dass Institute mit hohem Risiko auch entsprechend höhere Beiträge leisten müssen. Denn wir haben ein sehr ausdifferenziertes und kleinteiliges Bankensystem, das wir erhalten wollen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Wir haben neben einigen anderen Sachen auch die Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofs erweitert. Er darf nun die wirtschaftliche Anlage und Verwaltung der verfügbaren Finanzmittel der Einlagensicherungssysteme sowie die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Durchführung des Entschädigungsverfahrens überprüfen, und ich denke, das ist auch gut so.

Ich freue mich über die breite Unterstützung dieses Gesetzentwurfs. Die Grünen haben angekündigt, dass sie zustimmen werden. Mit diesem Gesetz wird die Bankenunion in Europa Realität. Die Finanzmärkte werden stabiler, und die Sparerinnen und Sparer werden besser geschützt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Ich verlese das Protokoll über das von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelte Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft zum Antrag der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Bärbel Höhn und weiterer Abgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellen – Kooperative Holzvermarktung ermöglichen“, Drucksachen 18/2876 und 18/3578: abgegebene Stimmen 563. Mit Ja haben gestimmt 448, mit Nein haben gestimmt 115. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

(Beifall des Abg. Christian Petry [SPD] – Heiterkeit)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/4810426
Wahlperiode 18
Sitzung 97
Tagesordnungspunkt EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
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