Gerhard SchickDIE GRÜNEN - EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
Es ist in meiner Fraktion nicht üblich, dass wir vor dem Reden klatschen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie des Abg. Dr. Thomas Gambke [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])
Danke schön. – Wir wollen erst einmal wissen, was gesagt wird. Aber ich danke schon einmal.
(Ralph Brinkhaus [CDU/CSU]: Wir haben mehr Vertrauen in die Leute!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass wir uns in dieser insgesamt eher von Harmonie geprägten Debatte die abendliche Zeit mit ein bisschen Humor versüßen. Tatsache ist – der Kollege hat es schon gesagt –, dass wir dem Gesetzentwurf zustimmen werden; denn auch wir meinen, dass eine harmonisierte Einlagensicherung ein unverzichtbarer Teil der europäischen Bankenunion ist. Neben der gemeinsamen Aufsicht und dem gemeinsamen Restrukturierungsmechanismus ist eine stabile Einlagensicherung eine wichtige dritte Säule. Das haben wir von Anfang an mit unterstützt.
Wenn man sich im Rückblick die drei Säulen anschaut, fällt schon auf, dass die Bundesregierung bei allen drei Säulen erst einmal gezögert und gebremst hat und zum Jagen getragen werden musste. Dass jetzt trotzdem etwas Sinnvolles herausgekommen ist, ist deswegen eher der Überwindung dieser Bremsaktionen geschuldet. Bei dem Thema der Einlagensicherung haben Sie sogar mit einer Subsidiaritätsrüge versucht, das ganze Projekt zu Fall zu bringen. Zum Glück ist das nicht gelungen, zum Glück haben Sie sich nicht durchgesetzt; denn die Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme ist ein wichtiger Schritt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist schon gesagt worden, warum das wichtig ist. Es braucht Vertrauen der Einleger, dass sie auch im Falle der Schieflage einer Bank über ihre Einlagen verfügen können. Sonst würde der Bank Run drohen, eine Destabilisierung der Situation. Das kann in Krisensituationen dazu führen, dass im Zweifelsfall der Steuerzahler einstehen muss. Die Garantieerklärung der Bundeskanzlerin und des Finanzministers Steinbrück im Herbst 2008 hat genau das impliziert. Es ist wichtig, dass es zu einer solchen Situation nicht kommt, dass es also kein Überspringen der Risiken von Banken auf Staaten gibt.
Zur Aufrechterhaltung des Vertrauens brauchen wir eine Harmonisierung, damit es in Europa in Krisenzeiten nicht zu einem problematischen Wettlauf um die sichersten Systeme kommt. Wir als Grüne begrüßen jetzt den Aufbau von Einlagensicherungsfonds durch Beiträge der Institute und dass es gelungen ist, die Regelung so auszugestalten, dass auch die kleinen Banken in Deutschland, also Genossenschaftsbanken und Sparkassen, damit leben können.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Auch die Höhe der Vorsorge von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen ist vertretbar, auch wenn wir eine etwas höhere Abdeckung für richtig gehalten hätten. Wir finden es auch richtig – das betrifft die Umsetzung hier in Deutschland –, dass der Bundesrechnungshof eine Prüfungsmöglichkeit erhält.
Obwohl wir zustimmen, möchte ich zwei Punkte in Bezug auf die Verhandlungsposition der Bundesregierung und die Umsetzung kritisieren.
Der erste Punkt ist die gegenseitige Kreditvergabe. Die Situation in Europa würde stabiler, wenn sich die Einlagensicherungssysteme gegenseitig Kredite geben könnten. Natürlich muss man da über Fragen der Haftung und der Kontrolle reden, damit es nicht zu falschen Anreizen kommt. Aber statt dieses Problem anzugehen, hat sich die Bundesregierung von Anfang an in ihrer ablehnenden Haltung eingemauert. Das finden wir falsch. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, über eine Vernetzung der Einlagensicherungssysteme das Gesamtsystem in Europa im Interesse der Kundinnen und Kunden noch stabiler zu machen. Hier blieb eine gute europäische Chance leider ungenutzt.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der zweite Punkt. Auch dazu eine kritische Anmerkung. Die Richtlinie schreibt vor, dass mindestens 70 Prozent der Finanzmittel des Einlagensicherungsfonds tatsächlich einbezahlt werden müssen. Bis zu 30 Prozent der Finanzmittel können auch durch Zahlungsverpflichtungen abgedeckt werden. In der Umsetzung schöpft die Koalition diesen Spielraum vollständig aus, und das ist aus mehreren Gründen problematisch:
Erstens – das ist offensichtlich – sind Zahlungsverpflichtungen weniger liquide, bieten weniger Sicherheit und sind nicht im gleichen Maß verfügbar wie Barmittel.
Zweitens – das ist unter Stabilitätsgesichtspunkten viel wichtiger – wirken solche Zahlungsverpflichtungen, wenn sie in Krisensituationen abgerufen werden, prozyklisch. Das kann Krisen verschärfen.
Drittens – da wird es jetzt etwas technisch – verschärft das das Problem der Belastung der Vermögenswerte in den Banken, das Problem der sogenannten Asset Encumbrance. Einfach ausgedrückt: Wenn immer mehr Vermögenswerte schon für bestimmte Zwecke reserviert werden, dann kann in Krisenzeiten nicht mehr darauf zurückgegriffen werden. Auch das wirkt krisenverschärfend.
Deswegen halten wir es für falsch, die Möglichkeiten zur Abdeckung der Finanzmittel durch Zahlungsverpflichtungen vollständig auszuschöpfen. Hier stellt die Bundesregierung die Wettbewerbssorgen der Institute über die Interessen der Finanzmarktstabilität.
Ich will zum Schluss noch einen Blick in die Zukunft werfen. Es ist so – das finde ich gut –, dass die Kommission zugesagt hat, die Umsetzung der Richtlinie 2019 zu evaluieren und noch einmal Vorschläge zur Weiterentwicklung vorzulegen. Ich hoffe, dass das dann wirklich genutzt wird, um noch bestehende Schwächen zu korrigieren. Ich hoffe, dass dann eine deutsche Bundesregierung sich konstruktiver und europafreundlicher in die Diskussion zur Weiterentwicklung der Einlagensicherung einbringt, als es auf dem Weg zum heute zu verabschiedenden Gesetz der Fall war.
Danke schön.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Matthias Hauer, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4810427 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 97 |
Tagesordnungspunkt | EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme |