Matthias HauerCDU/CSU - EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beraten wir abschließend über den dritten und damit letzten Baustein der europäischen Bankenunion: die Umsetzung der Richtlinie zur Einlagensicherung. Schon im November letzten Jahres ist der Einheitliche Europäische Bankenaufsichtsmechanismus in Kraft getreten, die erste Säule der Bankenunion. Die Großbanken in der Euro-Zone werden seitdem zentral durch die EZB beaufsichtigt, unterstützt durch die nationalen Aufsichtsbehörden. Die Aufsicht über die europäischen Großbanken ist damit erheblich gestärkt worden.
Die zweite Säule der Bankenunion bildet seit Januar der geltende einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus. Es gibt nun klare und europäisch einheitliche Regeln für die Abwicklung und Sanierung von notleidenden Banken. Es haften nun vorrangig die Eigentümer und Gläubiger der Banken und dann die von den Banken gefüllten Abwicklungsfonds.
Mit der Umsetzung der Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, der dritten Säule der Bankenunion, gehen wir heute einen Schritt weiter. Wir schützen die Sparer noch besser vor dem Verlust ihrer Ersparnisse. Die Banken müssen die Systeme zur Einlagensicherung finanziell besser ausstatten, und das Erstattungsverfahren wird unbürokratischer, kundenfreundlicher und transparenter.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Durch die Richtlinie werden nun die Einlagensicherungssysteme EU-weit harmonisiert, und es wird ein einheitliches Schutzniveau für alle Sparer in der EU geschaffen. Gut ausgestattete und funktionierende Einlagensicherungssysteme sind ein wesentlicher Faktor, um das Vertrauen in das Bankensystem zu stärken. Auch in der jüngeren Vergangenheit konnten wir in europäischen Ländern einen guten Eindruck davon gewinnen, was passiert, wenn Vertrauen in die finanzielle Leistungsfähigkeit von Banken abhandenkommt.
Die Einlagensicherung vermeidet im Krisenfall einen massiven Abzug von Spareinlagen und trägt somit dazu bei, dass sich eine Krise nicht weiter verschärft.
In Deutschland haben wir schon lange ein sehr gutes System der Einlagensicherung. Die Entschädigungseinrichtungen der privaten und öffentlichen Banken, die institutsbezogenen Sicherungssysteme der regionalen Sparkassen- und Giroverbände und die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken haben sich in der Vergangenheit bewährt. Diese etablierten und historisch gewachsenen Strukturen bleiben erhalten. Dafür haben sich CDU und CSU auch in der Vergangenheit stets eingesetzt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Die SPD auch!)
– Die SPD auch.
Bei der Anhörung zu dem Gesetzentwurf waren sich die Sachverständigen einig: Die Umsetzung ist gelungen. Auch die Drei-Säulen-Struktur der deutschen Bankenlandschaft wird berücksichtigt. Für die institutssichernden Systeme des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes ist nun noch die endgültige Ausgestaltung der Beitragsbemessung ein wichtiges Thema. Eine angemessene und risikogerechte Verteilung der Beitragslasten innerhalb der Systeme muss sichergestellt werden.
Auch künftig haftet die deutsche Einlagensicherung ausschließlich für Einlagen in Deutschland. Bei Banken aus anderen EU-Staaten mit deutscher Niederlassung greift die Einlagensicherung des Herkunftsstaates, bei Banken mit Sitz im EU-Ausland jeweils das nationale Einlagensicherungssystem vor Ort.
Eine Vergemeinschaftung der Haftung abzulehnen, das ist und bleibt eine richtige Entscheidung. Mit der CDU und der CSU wird es auch künftig kein europäisches System der Einlagensicherung geben, das eine Vergemeinschaftung der Haftung vorsieht. – An dieser Stelle hätte der Zwischenruf „Die SPD sieht das genauso!“ kommen können.
(Dr. Axel Troost [DIE LINKE]: Die haben ein bisschen mehr Europafreundlichkeit!)
Alle EU-Länder sind durch die Richtlinie verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Banken nationale Einlagensicherungssysteme innerhalb einer Frist von zehn Jahren mit einem Mindestvermögen ausstatten. Wir erhalten damit EU-weit gleiche Standards und transparente Regeln, aber eben ohne, dass ein EU-Mitgliedstaat bei der Einlagensicherung für einen anderen Staat einstehen muss.
Der Schutz von Sparguthaben in Deutschland hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die Höhe der geschützten Einlagen ist nach und nach erhöht worden, zunächst von 20 000 auf 50 000 Euro, nunmehr auf 100 000 Euro. Auch die frühere Selbstbeteiligung der Sparer von 10 Prozent ist 2009 komplett entfallen. Schon heute ist also von der Einlagensicherung geschützt, wer auf seinem Konto ein Guthaben von bis zu 100 000 Euro hat. Mit dem vorliegenden Gesetz behalten wir diese Sicherungsgrenze bei.
Für einige Bereiche heben wir die Sicherungsgrenze sogar deutlich an, nämlich auf 500 000 Euro. Wer seine Eigentumswohnung oder sein Haus verkauft, wer aus einem Sozialplan als Arbeitnehmer eine Zahlung bekommt oder eine Versicherungsleistung nach einem schweren Unfall, der ist künftig stärker geschützt. Für derartige Ereignisse, bei denen üblicherweise ein großer Betrag auf einmal auf ein Konto geleistet wird, ist der Schutz bisher nämlich noch nicht ausreichend. Das ändern wir heute. In solchen Sondersituationen profitieren die Sparer künftig sechs Monate lang mit einem Betrag bis zu 500 000 Euro von der Einlagensicherung und haben somit genug Zeit, das Geld nach reiflicher Überlegung neu diversifiziert anzulegen.
Uns ist wichtig, dass Sparer im Schadensfall künftig schnell und unbürokratisch an ihr Geld kommen. Sie erhalten die Entschädigung nunmehr schon nach 7 Arbeitstagen statt bisher nach 20 Tagen und müssen dafür auch keinen Antrag mehr stellen. Diese schnellere Auszahlung greift bereits ab Mai 2016. Nach der EU-Richtlinie hätten wir uns dafür bis zu zehn Jahre Zeit lassen können. Es ist gut, dass die Bundesregierung für eine zügige und unbürokratische Umsetzung gesorgt hat. Im Rahmen der Anhörung gab es viel Lob, nicht nur für die Richtlinie, sondern auch für das Gesetz: sowohl für die höhere Sicherungsgrenze von 500 000 Euro als auch für die rasche Auszahlungsfrist von sieben Arbeitstagen. Da darf die Opposition ruhig zugeben: Die Bundesregierung hat gute Arbeit geleistet.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das ist mir in Ihren Reden ein bisschen zu kurz gekommen.
(Ingrid Arndt-Brauer [SPD]: Haben sie vergessen!)
Die Transparenz wird durch das Gesetz erhöht. Die Kreditinstitute werden nun verpflichtet, ihre Kunden besser über die Einlagensicherung und insbesondere über das Entschädigungsverfahren aufzuklären. Zusätzlich bekommt der Bundesrechnungshof ein gesetzliches Prüfungsrecht gegenüber allen Einlagensicherungssystemen; das haben meine Vorredner schon vertieft, das will ich nicht noch einmal wiederholen.
Abschließend bleibt festzustellen: Die Umsetzung ist ein wichtiger Schritt, die Sparer besser zu schützen und gleichzeitig die Banken in Finanzkrisen stabiler zu machen. Unser gutes und funktionierendes System der Einlagensicherung in Deutschland wird durch das Gesetz noch weiter verbessert. Die Sparer in Deutschland können sich darauf verlassen, dass ihre Einlagen geschützt sind. Künftig können sie davon ausgehen, dass sie im Krisenfall schnell und unbürokratisch entschädigt werden.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Als letztem Redner in dieser Aussprache erteile ich das Wort dem Abgeordneten Christian Petry, SPD- Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/4810485 |
Wahlperiode | 18 |
Sitzung | 97 |
Tagesordnungspunkt | EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme |